Um Chancengleichheit zwischen Legal-Tech-Anbietern und der Anwaltschaft zu schaffen, arbeitet das Bundesjustizministerium an einem "Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt".
Besonders problematisch gestaltet sich das Verbot des Erfolshonorars. Während Legal-Tech-Anbieter eben jenes vereinbaren dürfen und so Rechtsdienstleistungen ohne Kostenrisiko für den Verbraucher anbieten können, ist der Anwaltschaft diese Vorgehensweise verboten. Die vorherrschende Ungleichheit soll der Gesetzesentwurf aufheben. Unter anderem soll der Abschluss von Erfolgshonoraren erleichtert und bis 2000,- EUR vollständig freigegeben werden.
Zudem will der Entwurf den Verbraucherschutz im Rahmen von Legal-Tech-Inkasso Dienstleistungen verbessern. Geplant ist eine detaillierte Aufschlüsselung über Dienslteistungen und erbrachte Nebenleistungen im Registrierungsverfahren, um so genauer überprüfen zu können, ob es sich ggf. unzulässige Rechtsdienstleistungen handelt.
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Auch diese Thematik wird im Rahmen der Tagung des Instituts für Anwaltsrecht am 25.11.2020 von Prof. Kilian näher beleuchtet. Er wird einen Vortrag mit dem Titel "Legal Tech: Stärkere Regulierung der Inkassodienstleister oder Deregulierung des anwaltlichen Berufsrechts?" halten. Zur Anmeldung für die virtuell abgehaltene Veranstaltung gelangen Sie hier...