Entsprechend der Beschlussfassung der Universität zu Köln und der Rechtswissenschaftlichen Fakultät bieten wir Ihnen ab sofort wieder einen erweiterten Zugriff auf die Literatur der Bibliothek des IAR und AWR an. Neben Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern der Universität zu Köln und registrierten Doktorandinnen und Doktoranden können auch Studierende ab sofort unseren begrenzten Ausleih- und Scanservice nutzen.
Nach einer Bestellung über die E-Mail-Adresse ausleihe-awr@uni-koeln.de können Bücher aus unserem Bibliotheksbestand ausgeliehen oder an unserer Scanstation eingescannt werden. Von der Ausleihe ausgenommen sind Zeitschriften, Loseblattsammlungen, Festschriften sowie bestimmte Werke, die im Katalog mit einem Sonderstandort gekennzeichnet sind; diese können nur eingescannt werden. Die Abholung und Rückgabe der Ausleihen erfolgt nach Terminabsprache.
In geringem Umfang scannen wir Beiträge aus Zeitschriften, Loseblattsammlungen und Festschriften auch gerne für Sie ein.
Zur Vorbestellung der Medien bitten wir Sie, folgende Punkte zu beachten:
- Recherchieren Sie bitte die gewünschte Literatur in unserem Katalog.
- Wenden Sie sich per E-Mail an ausleihe-awr@uni-koeln.de.
- Bitte vermerken Sie zum Zweck der Kontaktverfolgung in der E-Mail Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihre Telefonnummer sowie Ihre Matrikelnummer. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität zu Köln geben bitte ihre Institutsadresse an. Die zuständigen Mitarbeiterinnen weisen Ihnen nach Bearbeitung der Anfrage Abholtermine zu. Bitte haben Sie Verständnis, dass die Vorbereitung einige Tage in Anspruch nehmen kann.
- Zum genannten Termin melden Sie sich bitte bei unserem Pfortenmitarbeiter am Eingang des AWR.
- Bitte bringen Sie Ihren Personalausweis/Ihren Studierendenausweis mit.
- Wenn Sie unsere Scanstation nutzen möchten, müssen Sie einen USB-Stick mitbringen.
Die maximale Leihdauer beträgt zwei Wochen und kann nicht verlängert werden.
Um Einhaltung folgender Hygieneregeln wird gebeten:
- Das Betreten der Bibliothek ist nur mit Mund/Nase-Schutz, einzeln und nicht länger als für den Kopier-/Scanvorgang erforderlich gestattet; es gelten Abstandsgebot (2 m) sowie Beachtung allgemeiner Vorschriften über Hand- und Nieshygiene.
- Die Literatur wird vom Bibliothekspersonal bereitgelegt und zurückgeräumt.
- Die Scanstation wird vom Bibliothekspersonal desinfiziert.
Das Betreten der Bibliothek ist nicht gestattet, wenn für Sie nach Maßgabe der Universität zu Köln zur Verringerung der Infektionsgefährdung ein Hausverbot besteht.