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Archivierte Meldungen

Deckenbrock, AnwBl 01/2022, 37 ff.

Vorbefassung in der Anwaltsstation: Problem fürs Berufsleben?

Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock und RA Dr. Nicolas Lührig befassen sich in AnwBl 01/2022, 37 ff. mit dem Beschluss des BGH vom 21. September 2021 - KZB 16/21 und geben eine Orientierung, wann die Vorbefassung während der juristischen Ausbildung zu Tätigkeitsverboten als Anwältin oder Anwalt führen kann.

Neuerwerbsliste 2021

Die Neuerwerbsliste des Instituts für Anwaltsrecht für das Jahr 2021 finden Sie hier.

Tätigkeitsbericht

Geschäftsjahr 2021

Den Tätigkeitsbericht des Instituts für Anwaltsrecht für das Geschaftsjahr 2021 finden Sie hier...

Deckenbrock, EWiR 2021, 703

Keine Einziehung von ausländischem Recht unterliegenden Forderungen durch Inkassodienstleister

Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock befasst sich in EWiR 2021, 703 mit dem Urteil des OLG Braunschweig vom 07.10.2021 - 8 U 40/21 zu der Frage, ob die Inkassodienstleistungsbefugnis nach § 10 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 RDG den Einzug von Forderungen abdeckt, die dem ausländischen Rechts unterliegen.

AnwBl Online 2021, 947

Erfolg­reicher Befangen­heits­antrag wegen Anwalts­station in Großkanzlei

Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock und Dr. Nicolas Lührig befassen sich mit dem BGH, Beschluss vom 21. September 2021 – KZB 16/21

Deckenbrock, NJW 2021, 3464

Anmerkung zu BGH, Urteil vom 22.7.2021 – I ZR 123/20

 

Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock befasst sich in NJW 2021, 3464 mit dem BGH, Urteil vom 22.7.2021 – I ZR 123/20 zu unzutreffender Werbung auf einer Anwaltshomepage. Der BGH kam zu dem Schluss, dass die unzutreffende Behauptung, derzeit Mitglied der Vorstandsabteilung für Vermittlungen einer Rechtsanwaltskammer zu sein, eine irreführende geschäftliche Handlung darstelle. 

 

Hans Soldan Moot Court 2021

Kölner Team erreicht Finale!

Vom 6. bis 9. Oktober 2021 fand der neunte Hans Soldan Moot Court zum anwaltlichen Berufs- und Zivilrecht statt. An den Verhandlungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht in der ausrichtenden Leibniz Universität Hannover, sondern digital stattfanden, nahmen insgesamt 30 Teams von 16 Universitäten teil. Unter ihnen waren auch zwei Kölner Teams.

Der Moot Court wird von der Hans-Soldan-Stiftung, der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJT) veranstaltet. Anhand eines fiktiven Falls wird ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert; die Studierenden nehmen dabei die Rolle von Rechtsanwälten ein, erarbeiten je einen Schriftsatz aus Kläger- und aus Beklagtenperspektive und bestreiten im Anschluss mehrere mündliche Verhandlungen in verschiedenen Rollen. Neben juristischen Kenntnissen erlernen die Studierenden die Fähigkeiten freier Rede, Argumentationstechniken und Teamwork. Im diesjährigen Fall ging es um Ansprüche aus einem Werbevertrag. In berufsrechtlicher Hinsicht waren die Voraussetzungen eines anwaltlichen Tätigkeitsverbots aufgrund nichtanwaltlicher Vorbefassung und die Grenzen des anwaltlichen Werberechts zu thematisieren.

Die beiden Kölner Teams schlugen sich dabei äußerst beachtlich. Team Köln I mit Philipp Eckhoff, Thomas Sossna – beide studentische Mitarbeiter des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht – und Erik Tröber bestritt zunächst die Vorrunde, um sich sodann gegen die starken Teams der Bucerius Law School (Viertelfinale) und der Universität Hamburg (Halbfinale) durchzusetzen. Das Finale gegen die Gastgeber wurde unter Vorsitz des Präsidenten des Landgerichts Dr. Ralph Guise-Rübe im digitalen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hannover ausgetragen. Dort unterlag Köln I (in der Beklagtenrolle) dem Team aus Hannover knapp – dennoch ein großer Erfolg nach einer herausragenden Leistung. Thomas Sossna erreichte zudem den zweiten Platz in der Wertung für die beste mündliche Einzelleistung. Auch das Team Köln II mit Fabienne Dollhausen, Lena Forberger, Taisiia Mazaeva, Alina Rosenkranz und Selin Sayin argumentierte in den Verhandlungen mit viel Geschick und wurde für seine überzeugende Verhandlungsführung vielfach gelobt. Beide Teams hatten bereits Ende September an dem von der Bucerius Law School ausgerichteten Premoot teilgenommen, wo die Gelegenheit bestand, testweise mündlich zu verhandeln.

Beide Teams wurden vom Kölner Institut für Anwaltsrecht betreut. Der besondere Dank der Teams gilt dem geschäftsführenden Direktor Prof. Dr. Martin Henssler sowie den drei Kölner Coaches Simone Davepon, Dr. Christian Deckenbrock und Lena Özman für ihre wertvolle Unterstützung. Dr. Christian Deckenbrock war zudem an der Hannoverschen Anwaltskonferenz 2021 beteiligt, die traditionell den Auftakt des Soldan-Moot-Courts bildet. In diesem Rahmen gab er den Teilnehmern im Streitgespräch mit Prof. Dr. Christian Wolf, Leibniz Universität Hannover, einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des anwaltlichen Berufsrechts.

Sammelklage-Inkasso bei der Insolvenzverschleppungshaftung

Thole, BB 2021, 2382-2387

Prof. Dr. Thole befasst sich in BB 2021, 2382-2387 mit dem Urteil des II. Zivilsenats des BGH vom 13.7.2021 zum Sammeklage-Inkasso bei der Insolvenzverschleppungshaftung. 

Nachruf auf Prof. Dr. Herbert Wiedemann

Prof. Dr. Herbert Wiedemann verstarb am 1. Oktober 2021.

Das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht trauert um Herbert Wiedemann, seinen langjährigen geschäftsführenden Direktor und großen deutschen Arbeits- und Gesellschaftsrechtler, der in der Nacht zum 1. Oktober 2021 nach einem ausgefüllten Leben als Wissenschaftler verstorben ist.

Herbert Wiedemann, 1932 in Berlin-Grunewald geboren, betrieb sein Studium der Rechtswissenschaft in München zunächst nur als Zweitstudium neben dem Studium der Musik, dem wohl anfänglich seine eigentliche Liebe galt und das ihn bis in die Violin-Meisterklasse von Wolfgang Schneiderhan führte. Die Führungsrolle unter den Neigungen von Herbert Wiedemann übernahm dann doch schnell die Rechtswissenschaft; die Musik sollte aber über sein ganzes Leben einen hohen Stellenwert behalten, auch und gerade im hohen Alter, als sein Sehvermögen stark eingeschränkt war. Als Schüler von Alfred Hueck schrieb er schon parallel zur Referendarzeit seine Dissertation über den verbandswidrigen Streik, 1963 wurde er mit der von Rolf Dietz betreuten Arbeit „Die Übertragung und Vererbung von Mitgliedschaftsrechten bei Handelsgesellschaften” habilitiert, eine Schrift, mit der er schnelle und breite Anerkennung in academia erwarb. Es folgte von 1965 an ein kurzes Wirken an der Freien Universität Berlin, bevor er ab dem 1. Oktober 1967 seine akademische Heimat an der Universität zu Köln fand. Als Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht prägte er die diesem Institut zugeordneten Rechtsgebiete in Köln über drei Jahrzehnte bis zu seiner Emeritierung im Jahre 1998. Wenn man weiß, wie sehr Herbert Wiedemann seit jeher der wissenschaftlichen Forschung zugewandt war, kann man sein zugleich stark ausgeprägtes Pflicht- und Verantwortungsgefühl gegenüber seiner alma mater einschätzen, das ihn über viele Jahre die Ämter als Dekan und Prodekan, als Rektor in schwieriger Zeit des Umbruchs und danach als Prorektor der Universität zu Köln wahrnehmen ließ. Die akademische Lehre war für ihn stets mehr als Pflichterfüllung. Von seiner Freude an der Arbeit mit jungen angehenden Juristinnen und Juristen zeugten die akribisch sorgfältige Vorbereitung seines breiten Vorlesungsangebotes im Schuldrecht, Arbeitsrecht und Gesellschaftsrecht und der von ihm für Jurastudierende gegründete Große Klausurenkurs, der eine Examensvorbereitung innerhalb der Universität zuließ und den er von 1970 bis zum Jahr 2002 leitend betreute. Von 1986 bis 1996 war er zudem in Düsseldorf als Richter am dortigen OLG tätig, um auch der von ihm stets mit hohem Respekt begegneten Gerichtspraxis nahe zu sein. In seinen Doktoranden- und Mitarbeiterseminaren pflegte er enge Kontakte zu den obersten Bundesrichtern des zweiten Senates beim BGH und des BAG, die ständige Gäste bei Institutsveranstaltungen waren.

Nach seiner Emeritierung blieb Herbert Wiedemann dem „Haus im Weyertal“ sehr eng verbunden, als ständiger Ansprechpartner für Mitarbeiter und Doktoranden, Mitherausgeber der vom Institut betreuten Zeitschrift „Recht der Arbeit“, Förderer der großen und vielfältigen Institutsbibliothek, Mitveranstalter von Seminaren und vielem mehr. Es war für alle Beteiligten eine glückliche Fügung, dass mit dieser engen Beteiligung am wissenschaftlichen Diskurs auch die Forschung von Herbert Wiedemann weiterhin in den Institutsbetrieb eingebunden blieb, sehr zum Nutzen des Instituts, dessen Mitarbeiter und Institutsleiter sich über die Jahre durch vielfältige Anregungen, Ideen und Ratschläge bereichert fühlen konnten. Dass auch ihm diese Anbindung, wie er es selbst formulierte, in gesundheitlich schwierigen Zeiten geradezu einen Lebenssinn gab, war allen AWR-lern immer eine stille Freude.

Für Herbert Wiedemann war Wissenschaft Berufung, zugleich betrieb er Wissenschaft weit über seine Emeritierung hinaus und bis zum Sommer dieses Jahres mit den Worten Max Webers als „Beruf“. Leidenschaftliche wissenschaftliche Arbeit, liebenswürdige Kollegialität und asketische Lebensführung haben ihn zu einem Gelehrten zeitlosen Stils werden lassen, wie es Peter Hanau – sein langjähriger Kollege an der Universität zu Köln – einmal treffend formuliert hat. Als überzeugter Wissenschaftler arbeitete er sein ganzes Leben kontinuierlich daran, seine wissenschaftlichen Erkenntnisse in der Auseinandersetzung mit der Rechtsprechung und seinen Fachkolleginnen und -kollegen fortzuentwickeln. Die Mitgliedschaft in der Nordrhein-Westfälischen Akademie der Wissenschaften und der Künste in Düsseldorf, der er seit 1981 angehörte, bedeutete ihm viel. Zu seinem Selbstverständnis als Rechtswissenschaftler gehörte es auch, den Diskurs durch die Herausgabe führender wissenschaftlicher Zeitschriften und Entscheidungssammlungen zu fördern. Verwiesen sei auf die von ihm gemeinsam mit Marcus Lutter gegründete Zeitschrift für Gesellschaftsrecht (ZGR), die Zeitschrift „Recht der Arbeit“ (RdA), deren Schriftleitung komplett vom Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht betreut wird, sowie die von Herbert Wiedemann über viele Jahre als Herausgeber betreute AP mit ihren anspruchsvollen Entscheidungsbesprechungen.

Herbert Wiedemann zählte zu jenen herausragenden Rechtsgelehrten des 20. Jahrhunderts, die für sich noch in Anspruch nehmen konnten, einen Gesamtüberblick über das deutsche Zivilrecht oder zumindest über große Teile dieser Rechtsdisziplin zu haben. Schon früh hatte er zudem den Erkenntnisreichtum schätzen gelernt, der aus der Rechtsvergleichung gewonnen werden kann, wobei seine besondere Wertschätzung dem US-amerikanischen Recht galt, dessen Strukturen und insbesondere dessen Gesellschaftsrecht er während einer Gastprofessur und verschiedener Studienaufenthalte an der University of California Berkeley vertieft kennen lernte. Er hat seinen grenzüberschreitenden Blick später mit Gewinn auf das Recht der europäischen Nachbarländer erweitert. Allen seinen zahlreichen Schülern hat er die Bedeutung dieser Rechtserkenntnisquelle vermittelt, für ihn war dies wichtiger als eine „Schulenbildung“, die ihm im Gegenteil ganz unerwünscht erschien, wenn sie eine bestimmte Ideologie voraussetzt.1

Ein wunderbarer Beleg für seine wissenschaftliche Tätigkeit bis ins hohe Alter ist der 2016 erschienene, vom Unterzeichner betreute Sammelband „Spätlese“.2 Das Werk enthält eine nur kleine Auswahl der Schriften von Herbert Wiedemann aus den Jahren 2004 bis 2015. Entsprechend dem breiten Interessengebiet des Autors ist das Spektrum der Beiträge vielfältig. Neben rechtstheoretische und rechtsmethodische Fragen aufgreifenden Beiträgen entstammen die Aufsätze den beiden großen Forschungsfeldern, denen die wissenschaftliche Liebe des Autors neben dem Bürgerlichen Recht seit jeher galt, dem Gesellschaftsrecht und dem Arbeitsrecht.

Herbert Wiedemann ging es in seiner wissenschaftlichen Arbeit niemals um die kleine Münze des isolierten Detailproblems, sondern um Strukturfragen, um Gerechtigkeitsfragen und die stimmige Fortentwicklung des Gesamtsystems. Für die Durchdringung des Gesellschaftsrechts durch Herbert Wiedemann stehen die beiden großen gesellschaftsrechtlichen Lehrbücher von 1980 und 2004, die im gesellschaftsrechtlichen Schrifttum eine ganz singuläre Stellung einnehmen. Die nicht nur für fortgeschrittene Studenten, sondern für jeden etablierten Wissenschaftler lesenswerten Werke enthalten ein gedankliches Konzentrat jahrzehntelanger vertiefter Durchdringung der gesellschaftsrechtlichen Grundprinzipien, die sich aus der schlichten Gesetzeslektüre nicht erschließen. Herbert Wiedemann hat dort und in zahlreichen weiteren Monographien, „Minderheitenschutz und Aktienhandel” (1968), „Haftungsbeschränkung und Kapitaleinsatz in der GmbH” (1968), „Die Unternehmensgruppe im Privatrecht” (1988), „Organverantwortung und Gesellschafterklagen in der Aktiengesellschaft” (1988) sowie seiner Kommentierung der ordentlichen Kapitalerhöhung im Großkommentar zum Aktiengesetz, dessen Mitherausgeber er viele Jahre war, ein sorgfältig durchdachtes System des Gesellschaftsrechts entwickelt. Bewundernswert war, mit welcher Sorgfalt Herbert Wiedemann in den letzten Jahren auch die neueren Rechtsprechungstendenzen interessiert weiter verfolgt hat.

Herbert Wiedemanns Beiträge zum Arbeitsrecht zeichnete stets die Sorge um grundlegende Gerechtigkeitsfragen aus. Seine Liebe galt dem Tarifvertragsrecht, das er durch seinen Kommentar des TVG über viele Jahrzehnte als Herausgeber und Autor zentraler Vorschriften mitgeprägt hat. Herbert Wiedemann hat sich stets, insbesondere aber in den letzten Jahren vertieft mit der Dogmatik des Gleichbehandlungsgrundsatzes, als einem Bestandteil der Gerechtigkeitsidee, und mit dem Schutz durch Diskriminierungsverbote auseinandergesetzt. Erhellende und klarsichtige Ausführungen zum Verhältnis von Gleichheitsgebot und Diskriminierungsverbot als den beiden Spielarten des Gleichheitssatzes sind die Früchte dieser vertieften Befassung mit einem arbeitsrechtlichen Grundlagenthema. In seinen Beiträgen scheint gelegentlich ein gewisser Zweifel an dem Weg der Rechtsprechung durch, die Erwartungen der Beteiligten durch eine – häufig auf eine Interessenabwägung gestützte – Einzelfallgerechtigkeit zu bewältigen. Kann auf diese Weise wirklich eine insgesamt gerechte Sozialordnung erreicht werden? Umso klarer war sein Bekenntnis zur Verpflichtung der Rechtsprechung, Gerechtigkeit wenigstens durch Verwirklichung der Gleichheitsgebote zu vollziehen, indem das, was tatsächlich zu Verfügung steht, leistungs- und sachgerecht verteilt wird.

In den letzten Lebensjahren hatte sich Herbert Wiedemann der enormen psychischen Belastung seiner Erkrankung mit der ihm eigenen Disziplin, christlicher Zuversicht und heiterer Ausgeglichenheit gestellt. Diejenigen, die ihn kannten, wissen, was der Verlust der Sehfähigkeit für ihn, für den die Lektüre und die Auseinandersetzung mit Texten geradezu ein Lebenselixier darstellte, bedeutete. Wie viel Mühe, wie viel zusätzlicher zeitlicher Aufwand, welch eiserner Wille hinter seinem umfangreichen OEuvre auch der letzten Jahre steht, können Außenstehende gleichwohl nur erahnen. Einen gewissen Eindruck, wie Herbert Wiedemann diese Jahre selbst empfunden hat, vermittelt die von ihm gewählte Überschrift über seine kurze Rückschau in der erwähnten „Spätlese“, die den Verfasser dieser Zeilen sehr berührt hat: „Eines langen Tages Reise in die Nacht“ („Long Day`s Journey into Night“).3 Ein Geschenk für die Nachwelt werden seine Lebenserinnerungen sein, an denen er zuletzt gearbeitet hat und deren Fertigstellung, wie man hört, weit fortgeschritten war.

Das Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht wird Herbert Wiedemann, als seinem wissenschaftlichen Leiter, der dem Institut nach seinem Gründer Hans Carl Nipperdey zu großem Ansehen und internationaler Sichtbarkeit verholfen hat, stets ein ehrendes Andenken bewahren.

 

Köln, im Oktober 2021         Martin Henssler

 

1 Siehe dazu Wiedemann, 75 Jahre Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht der Universität zu Köln, in: ders., Spätlese, 2017, S. 3, 7.
2 Der Titel des Sammelbandes scheint, so treffend er ist, für Herbert Wiedemann doch eher untypisch launig
pointiert. Wer ihn näher kannte, weiß aber, dass er augenzwinkernde Ironie durchaus schätzte.
3 Titel eines Theaterstücks des US-amerikanischen Dramatikers Eugene O`Neill.

Soldan Moot Court 2021

Köln stellt auch in diesem Jahr wieder ein Team für den 9. Soldan Moot Court.

Der Soldan Moot Court findet vom 6. bis 9. Oktober 2021 digital statt. 

Wie in den letzten Jahren, tritt auch in diesem Jahr wieder ein Kölner Team unter der Leitung von Dr. Christian Deckenbrock, Simone Davepon und Lena Özman an.