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Einführung in das anwaltliche Berufsrecht (Vorbereitungsseminar)

Prof. Dr. Martin Henssler, Dr. Dirk Michel (Rechtswissenschaftliche Fakultät), Prof. Dr. Markus Dertwinkel-Kalb (Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät)

Die Tätigkeit des Rechtsanwalts unterliegt einer besonderen berufsrechtlichen Regulierung, insbesondere durch die BRAO und die BORA. Diese begründen für den Rechtsanwalt besondere Rechte, aber auch besondere Pflichten. Ziel des Seminars ist es, einen Überblick über die wichtigsten Grundsätze des anwaltlichen Berufsrechts zu vermitteln. Dazu werden die Studierenden eine Seminararbeit zu einem Teilaspekt des anwaltlichen Berufsrechts erstellen und diese im Rahmen eines Blockseminars vorstellen.

In zwei Vorbereitungsterminen nach Ende der jeweiligen Vergabephase in KLIPS werden die notwendigen Methoden und Techniken zur Erstellung einer Seminararbeit vermittelt. Schwerpunkt des ersten Termins ist die Frage, wie Literatur zu einem bislang unbekannten Problemfeld effektiv und vollständig erschlossen werden kann. Im zweiten Termin werden die Gliederung einer Seminararbeit, die inhaltlichen Anforderungen an eine solche Arbeit sowie die korrekte Zitierung erörtert. Der Termin wird mit den Teilnehmerinne und Teilnehmern abgesprochen.

Die Ausgabe des Sachverhalts erfolgt nach Absprache nach der Bekanntgabe der Ergebnisse der ersten Belegungsphase in KLIPS. Es sind Seminararbeiten mit einem Umfang von 20 bis 25 Seiten anzufertigen; für die Bearbeitung sollen „netto“ nicht mehr als vier Wochen aufgewendet werden.

Als Termin für die Abgabe der Seminarabreit ist Freitag, der 10. Juni 2022 vorgesehen. Das Seminar wird als Blockveranstaltung am 30.6. und 1.7.2022 durchgeführt, in der die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihr Thema in einem zwanzigminütigen Vortrag vorstellen und anschließend verteidigen sollen.

Das Seminar wird als interdisziplinäres Seminar zu Ökonomik und Recht der Freien Berufe gemeinsam mit Studierenden der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln durchgeführt. Zu jedem Thema wird es parallele Vorträge geben, in dem die Problematik aus rechtlicher und ökonomischer Sicht erörtert wird. In der anschließenden gemeinsamen Diskussion soll herausgearbeitet werden, ob die rechtlich intendierten Ziele der jeweiligen Regulierungen nach ökonomischen Maßstäben erreicht werden können und ob effektivere Regulierungen denkbar sind.