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Veranstaltungsrückblick 2015


 

Aktuelle Themen des Anwaltsrechts

Am 20.1.2015 fand die jährliche Veranstaltung "Aktuelle Themen des Anwaltsrechts" statt.

Das Jahr 2014 war vom Inkrafttreten zahlreicher Gesetzesänderungen im Bereich des Anwaltsrechts geprägt, die 2013 noch kurz vor Ablauf der Legislaturperiode verabschiedet worden waren. Über diese Entwicklungen, aber auch über wichtige neue Rechtsprechung zum Anwaltsrecht, etwa für die große Unsicherheit sorgende "Syndikusentscheidung" des Bundessozialgerichts, berichten die Direktoren des Instituts für Anwaltsrecht im Rahmen des "Jahresauftakts 2015". Sie richten einen Blick auf das vergangene Jahr 2014 und nehmen Ausblick auf anwaltsrechtliche Themen des Jahres 2015 vor.


 

Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht

Am 29.4.2015 fand der Jahresvortrag zum Thema "Schiedsgerichtsbarkeit ist Anwaltssache! vom Anfang und Ende der Schiedsgerichtsbarkeit" mit Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting statt. 

Deutsche Rechtsanwälte haben sich eine enorme Vielfalt an Tätigkeiten erschlossen. Das gilt sowohl für die unterschiedlichen Fachgebiete und die darauf aufbauenden Fachanwaltsbezeichnungen als auch für die Tätigkeitsformen. Neben der forensischen Anwaltstätigkeit ist es seit langem anerkannt, dass z.B. auch Mediation Anwaltssache ist. Das gilt in gleicher Weise für die Schiedsgerichtsbarkeit. Dies bedarf der besonderen Hervorhebung zu Zeiten, in denen sich die Schiedsgerichtsbarkeit außerordentlich heftigen Angriffen ausgesetzt sieht. Der Vortrag will die aktuellen Diskussionen aufgreifen und im Einzelnen prüfen, wie berechtigt die entstandene Kritik ist.


 

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht

Am 4.12.2015 fand das Symposion zum Thema "Anwaltliche Fortbildung - Zwischen Freiheit und Zwang" statt.

Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Fortbildung verpflichtet (§ 43a VI BRAO). Nähere Vorgaben zu Umfang, Form und Inhalten der Fortbildung macht das Berufsrecht aber nicht. Dieser Status Quo ist in der Diskussion: Die Satzungsversammlung hat den Gesetzgeber 2014 gebeten, ihr Kompetenzen zur Regelung der Fortbildungspflicht zu übertragen. Ein Motiv für diesen Wunsch ist, dass eine gesetzlich näher ausgestaltete Fortbildung das Vertrauen in die Qualität anwaltlicher Tätigkeit stärken kann. Der Bundesjustizminister hat signalisiert, die Anregung aufzugreifen. Regelungen zur Fortbildungspflicht werden daher voraussichtlich ein zentraler Gegenstand der Beratungen der 2015 gewählten 6. Satzungsversammlung sein. Das vom Anwaltsblatt unterstützte Symposion beschäftigt sich daher aus verschiedenen Blickwinkeln mit dem Thema anwaltlicher Fortbildungspflicht.

Das Detailprogramm finden Sie hier...