Soldan Moot Court 2023: Teilnahme und Bewerbungsverfahren
Zwischen dem 22.06. und dem 30.09.2023 findet der elfte Hans Soldan Moot Court zum anwaltlichen Berufs- und Zivilrecht statt. Das Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln koordiniert auch in diesem Jahr die Teilnahme der Universität zu Köln am Soldan Moot Court. Für die Teilnahme werden interessierte Bewerberinnen und Bewerber gesucht.
Über den Soldan Moot Court
Der Soldan Moot Court ist ein bundesweiter Moot Court im anwaltlichen Berufs- und Zivilrecht. Er wird von der Hans-Soldan-Stiftung, der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJT) veranstaltet. Anhand eines fiktiven Falls wird ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert; die Studierenden nehmen dabei die Rolle von Rechtsanwälten ein, erarbeiten je einen Schriftsatz aus Kläger- und aus Beklagtenperspektive und bestreiten im Anschluss mehrere mündliche Verhandlungen in verschiedenen Rollen. Neben juristischen Kenntnissen erlernen die Studierenden die Fähigkeiten freier Rede, Argumentationstechniken und Teamwork.
Im Jahr 2021 haben 31 Teams verschiedener Universitäten an den Verhandlungen teilgenommen; bis auf wenige Ausnahmen waren alle juristischen Fakultäten vertreten. Das Team I der Universität zu Köln hat Platz 2 von 31 in der Gesamtwertung belegt und konnte auch in der Wertung für die beste mündliche Einzelleistung punkten. Auch 2022 haben eine Vielzahl von Teams - darunter auch die Universität zu Köln - am Moot Court teilgenommen.
Vorteile für Studierende
Die Teilnehmenden erhalten ein Zertifikat über die Teilnahme am Soldan Moot Court.
Die Teilnahme wird als Studienleistung berücksichtigt:
- Die Teilnahme lässt sich als Schlüsselqualifikation iSv. § 9 Abs. 4 StudPrO anrechnen.
- Unter Erbringung einer eigenständigen schriftlichen Einzelleistung kann im Rahmen der Teilnahme ein Vorbereitungsseminar iSv. § 44 StudPrO abgelegt werden.
- Unter Erbringung einer eigenständigen schriftlichen Einzelleistung kann im Rahmen der Teilnahme eine wahlbereichsklausurersetzende Schwerpunktbereichsleistung nach § 46 StudPrO erbracht werden.
Zudem können Teilnehmende bereits während des Studiums Einblicke in die anwaltliche Berufspraxis erhalten sowie das Schreiben von Schriftsätzen und das eigene Auftreten trainieren.
Zur Vorbereitung auf den Moot Court veranstaltet die Bucerius Law School in Hamburg einen sog. Pre-Moot mit Begleitprogramm, auf dem sich alle Teams kennenlernen und erste Verhandlungspraxis sammeln können. Die Fahrt- und Reisekosten werden getragen. Gleiches gilt für die Teilnahme an den Verhandlungen in Hannover.
Ablauf des Soldan Moot Courts
31.04.2023 | Bewerbungsfrist (universitätsintern) |
25.05.2023 | Teilnahmeabsichtserklärung der Universitäten |
22.06.2023 | Fallausgabe |
20.07.2023 | Anmeldung zum Wettbewerb |
27.07.2023 | Einreichen der Klageschrift |
31.08.2023 | Einreichen der Klageerwiderung |
15. bis 17.9.2023 | Pre-Moot in Hamburg |
Ankündigung folgt | Anwaltskonferenz |
27. bis 30.09.2023 | Finalrunden in Hannover |
Bewerbungsverfahren
Bewerberinnen und Bewerber müssen Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studieren und das zweite Fachsemester abgeschlossen haben. Überdurchschnittliche Leistungen im Studium sind wünschenswert; ein Interesse an zivil- und berufsrechtlichen Fragestellungen ist von Vorteil.
Ihre Bewerbung sollte – in einer einzigen Datei zusammengefasst – einen tabellarischen Lebenslauf mit Lichtbild und ein aktuelles Transcript of Records enthalten und an soldanmoot2023-bewerbungen@uni-koeln.de gerichtet werden. Bewerbungsfrist ist der 31.04.2022.
Nach Ablauf der Bewerbungsfrist wird eine Bewerberauswahl getroffen. Da voraussichtlich zwei Teams gebildet werden können, versuchen wir, möglichst viele Bewerbungen zu berücksichtigen. Sobald der Kreis der Teilnehmenden feststeht, wird eine Konferenz u.a. mit den letztjährigen Teilnehmenden stattfinden, in der alles Weitere erläutert wird.
Bei Fragen stehen wir Ihnen unter o.g. E-Mail-Adresse zur Verfügung.