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Rechtsfragen rund um Legal Tech (Vorbereitungsseminar)

Prof. Dr. Matthias Kilian

Der Begriff der Legal Technology ist in aller Munde. Was sich genau hinter diesem Neologismus verbirgt, bleibt häufig unklar. Was genau ist Legal Tech? Wie sehen ihre Einsatzmöglichkeiten aus und wirkt sie sich konkret auf die Arbeit von Justiz und Rechtsanwaltschaft und insbesondere auf den Rechtsdienstleistungsmarkt aus?

Dieses Vorbereitungsseminar widmet sich verschiedenen Fragestellungen aus diesem Themenbereich und soll helfen, den Begriff zu konturieren und offene Rechtsfragen zu diskutieren. Folgende Themen können bearbeitet werden:

  • Die Lexfox-Entscheidung des BGH - Karlsruhe locuta, causa finita?

  • Die rechtliche Bewertung von Vertragsgeneratoren und Rechtsinformationssystemen - die SmartLaw-Entscheidung des BGH

  • "Dieselklagen" nach dem Modell Sammelklage-Inkasso - ohne Risiken und Nebenwirkungen?

  • Die Auswirkungen des Gesetzes zur Stärkung verbrauchergerechter Rechtsdienstleistungsangebote auf Legal Tech-Anbieter

  • Der Wettbewerb von Legal Tech-Anbietern und Anwälten im Lichte des Kohärenzgebots

  • Die Zusammenarbeit von Legal Tech-Anbietern und Rechtsanwälten aus der Perspektive des Rechtsdienstleistungsrecht und des anwaltlichen Berufsrechts

  • Die Beteiligung an Legal Tech-Unternehmen aus Sicht des anwaltlichen Gesellschaftsrechts

  • Der Zugang zum Recht unter Betrachtung der Entwicklung von Legal-Tech-Angeboten

  • Nur Blickfang, oder schon Irreführung? Werbung von Legal-Tech-Unternehmen

  • Digitalisierungsstrategien in Rechtsanwaltskanzleien - Chancen und Risiken

  • Smart Contracts - Technische Hintergründe und mögliche Anwendungsbereiche

  • E-Justice - Entwicklung der Digitalisierung in der deutschen Justiz

  • Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz in der anwaltlichen Praxis

Das Seminar kann als Vorbereitungsseminar im Sinne von § 44 StudO belegt werden. Es ist im Sinne von § 49 StudO auch als Ersatz für eine Wahlbereichsklausur in den Schwerpunktbereichen "Rechtspflege und Notariat", "Bank-, Kapitalmarkt- und Versicherungsrecht" sowie "Rechtsentwicklungen in der Moderne" geeignet. Studierende der Masterstudiengänge können nach Maßgabe der jeweils einschlägigen Prüfungsordnung ebenfalls eine Prüfungsleistung erbringen. Im Sinne von § 3 Abs. 1 S. 1 PromO kann auch ein Leistungsnachweis zum Erwerb der Promotionsvoraussetzungen erbracht werden.

Die zeitliche Lage des Zeitraums zur Erstellung der Seminararbeit kann nach Zuweisung eines Seminarplatzes individuell abgestimmt werden. Seminarbetreuerin ist Frau WissMit Lena Ehscheid.

UPDATE: Alle Seminarplätze sind vergeben.