Jump to main content

Hinweis: Die Veranstaltung wurde von Montag, dem 13. Juli, auf Dienstag, den 14. Juli 2026, 17:15 Uhr, verlegt. Auch der Veranstaltungsort hat sich geändert: Seminarraum S01 im Seminargebäude.

Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht 2026

"Die Konvention zum Schutz der Anwaltschaft"

Regelungsgehalt und Anpassungsbedarf im deutschen Recht

14. Juli 2026 · Universität zu Köln · Stefan von Raumer (DAV-Präsident)

Im Mai 2025 hat der Europarat die Konvention zum Schutz des Anwaltsberufs zur Zeichnung aufgelegt – das erste völkerrechtlich verbindliche Instrument, das den Schutz der freien Berufsausübung der Anwaltschaft zum Gegenstand hat. Die Konvention, von deutscher Seite durch Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig im Januar 2026 unterzeichnet, sichert Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vor Verfolgung, Drohungen und dem Verlust der Zulassung infolge der Übernahme bestimmter Mandate ab und verpflichtet die Vertragsstaaten zu wirksamen Schutzmechanismen. Stefan von Raumer, der den Entstehungsprozess auf europäischer Ebene im Rahmen seines Engagements beim Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE) eng begleitet hat, stellt den Regelungsgehalt der Konvention vor und beleuchtet aus eigener anwaltlicher Praxis den Anpassungsbedarf im deutschen Recht.

Nach dem Vortrag von Präsident von Raumer besteht Gelegenheit zur Diskussion. Der Meinungsaustausch kann anschließend bei einem Umtrunk im Stehkonvent im Seminargebäude fortgesetzt werden.

14Jul

Jahresvortrag: Die Konvention zum Schutz der Anwaltschaft

⚠ Verlegt auf Dienstag, 14. Juli 2026, 17:15 Uhr · Seminarraum S01, Seminargebäude · keine Anmeldung erforderlich · Referent: Stefan von Raumer (Präsident des DAV)

Veranstaltungsort & Anreise

Der Jahresvortrag findet im Seminarraum S01 im Seminargebäude (Gebäude-Nr. 106) der Universität zu Köln statt.

Universität zu Köln
Seminargebäude (106)
Universitätsstraße 37
50931 Köln

Anreise: Mit der Stadtbahn Linien 9 und 18 bis Haltestelle „Universität". Vom Hauptbahnhof Köln in rund 15 Minuten erreichbar. Parkmöglichkeiten am Campus sind begrenzt; die Anreise mit dem ÖPNV wird empfohlen.

Referent

Stefan von Raumer ist Präsident des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und Vorsitzender des Menschenrechtsausschusses des DAV. Zudem gehört er als Mitglied der Permanent Delegation des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE) zur ständigen Vertretung beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Als selbstständiger Rechtsanwalt in Berlin setzt er sich seit vielen Jahren für Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und die Belange der Anwaltschaft ein.