Der gemeinnützige Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln
Der Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln e. V. wurde im Jahre 1988 gegründet und in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Köln unter der Registernummer 9877 eingetragen.
Der Zweck des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln.
Die erfolgreiche Förderung des Instituts für Anwaltsrecht besteht insbesondere in
- der Finanzierung des Personalbestandes (die Geschäftsführung, das Sekretariat, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und eine studentische Hilfskraft),
- der Einrichtung und technischen Ausstattung geeigneter Büroräume sowie
- der möglichst vollständigen Ausstattung der Bibliothek mit anwaltsrechtlicher Literatur
Dem Vorstand des Fördervereins gehören zurzeit an:
- Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutknecht
- Frau Rechtsanwältin Dr. Luise Hauschild
- Herr Prof. Dr. Clemens Höpfner
- Herr Rechtsanwalt Martin W. Huff (Schatzmeister)
- Herr Rechtsanwalt Dr. Ralf Josten LL.M. oec. (Schriftführer)
- Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke
- Herr Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert
- Herr Rechtsanwalt Dr. Philipp Voet van Vormizeele
Vorsitzender des Vorstands ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Hirtz.
Der Vorstand des Fördervereins arbeitet ehrenamtlich. Im Förderverein gibt es keinen besoldeten Geschäftsführer oder Referenten. Die ehrenamtliche Arbeit der Vorstandsmitglieder gewährleistet so, dass Beiträge und Spenden effektiv genutzt werden können.