Aktuelle Veröffentlichungen
Im soeben erschienenen Heft der JuS (2022, 619) ist der zweite Teil der Beitragsreihe von Dr. Christian Deckenbrock, Lena Özman und Thomas Sossna zur Rügeobliegenheit beim Handelskauf (§ 377 HGB) abgedruckt. Mit freundlicher Genehmigung der JuS-Redaktion ist der Beitrag im Volltext über die Webseite des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln abrufbar (hier klicken).
In der ZAP besprechen Prof. Dr. Martin Henssler und Thomas Sossna das Urteil des BGH vom 30.3.2022 – VIII ZR 109/20 zum (un-)tauglichen Nacherfüllungsverlangen beim Verbrauchsgüterkauf. Die Besprechung können Sie hier kostenfrei herunterladen.
In der JuS (2022, 487 ff.) bereiten Dr. Christian Deckenbrock, Lena Özman und Thomas Sossna alle examensrelevanten Fragestellungen mit Bezug zur Rügeobliegenheit beim Handelskauf (§ 377 HGB) anhand von Grundfällen auf. Der Beitrag erscheint in zwei Teilen; der erste Teil ist soeben erschienen.
Mit freundlicher Genehmigung der JuS-Redaktion ist der Beitrag ausnahmsweise im Volltext über die Webseite des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln abrufbar (hier klicken).
In einem Beitrag in Heft 5/2022 des Anwaltsblatts (AnwBl. 2022, 294f.) geht Prof. Dr. Matthias Kilian der Frage nach, ob und in welchem Maße die in der berufsrechtlichen Diskussion verbreitet als überholt erachtete Vorschrift des § 43b BRAO noch Steuerungswirkung bei Marketingaktivitäten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten entfaltet.
Prof. Dr. Matthias Kilian hat sich in einem Editorial in der Zeitschrift für Rechtspolitik kritisch zur Entwicklung des "digitalen Rechtsstandorts" Deutschland geäußert und warnt davor, im internationalen Vergleich nicht noch weiter in Rückstand zu geraten.
Im soeben erschienenen Heft der JuS (2022, 358) geben Prof. Dr. Martin Henssler, Lena Özman und Thomas Sossna einen komprimierten Überblick über das anwaltliche Berufsrecht unter Berücksichtigung der großen BRAO-Reform. Das anwaltliche Berufsrecht gewinnt in diesem Jahr durch gleich zwei neue Vorschriften an Prüfungsrelevanz:
- § 43f Abs. 1 BRAO n.F.: Pflicht zum Kenntnisnachweis für neu zugelassene Anwältinnen und Anwälte
- § 52 Abs. 1 Nr. 7 JAG NRW: Pflichtfächer der Zweiten Juristischen Staatsprüfung
Mit freundlicher Genehmigung der JuS-Redaktion ist der Beitrag ausnahmsweise im Volltext über die Webseite des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln abrufbar (hier klicken).
Prof. Dr. Martin Henssler hat gemeinsam mit Malte Hinz, Wissenschaftlicher Mitarbeiter, das Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2021 – NotZ (Brfg) 2/21 in einer Anmerkung für die Neue Zeitschrift für Insolvenzrecht (NZI 2022, 247 f.) besprochen. Dort behandelt der Bundesgerichtshof die Frage, ob die Wahrnehmung der Aufgaben eines Insolvenzverwalters – ungeachtet dessen, ob es sich dabei um Teil des Rechtsanwaltsberufs handelt – eine Rechtsanwaltstätigkeit für unterschiedliche Auftraggeber darstellt und insofern berücksichtigungfähig für die Wartezeit eines Anwaltsnotars ist.
In der neuesten Auflage des ZAP-Berufsrechtsreports fassen Dr. Christian Deckenbrock und David Markworth bedeutsame rechtspolitische Entwicklungen und wichtige Rechtsprechung des Vorjahres im Anwaltsrecht zusammen.