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Forschung auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts

Überblick

Die Forschung auf dem Gebiet des Berufsrechts ist für ein Institut für Anwaltsrecht eine Kernaufgabe. Das Berufsrecht definiert, welche besonderen berufsspezifischen Anforderungen Rechtsanwälte bei der anwaltlichen Berufsausübung treffen, welches berufsethische Postulat ihre Tätigkeit bestimmt. Früher auch als Standesrecht bezeichnet, sind die von Rechtsanwälten zu beachtenden deontologischen Regeln in der BRAO (§§ 43 - 59m) und der Berufsordnung niedergelegt.
 

Kernpflichten ("core values") des Rechtsanwalts

Ein Schwerpunkt der Forschungstätigkeit des Instituts liegt von jeher auf der Befassung mit den auch als "core values" bezeichneten Kernpflichten des Rechtsanwalts, den Geboten der Unabhängigkeit und Verschwiegenheit und dem Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen. Prof. Dr. Henssler kommentiert in dem von ihm mit herausgegebenen Kommentar zu BRAO die entsprechende Zentralnorm des Berufsrechts, § 43a BRAO und die mit ihr korrespondierenden Vorschriften der Berufsordnung. Prof. Dr. Kilian verantwortet die sich mit Interessenkonflikten befassenden Normen der §§ 45 und 47 BRAO . 

Insbesondere die Analyse von Fragen anwaltlicher Interessenkonflikte hat die Forschungstätigkeit des Instituts in den vergangenen Jahren stark geprägt. Die Direktoren haben hierzu mehrere Promotionsvorhaben betreut und wiederholt zum Verbot der widerstreitenden Interessen und dem Parteiverrat publiziert.
 

Außendarstellung und Spezialisierung

Ein weiterer Schwerpunkt der berufsrechtlichen Forschung ist das Recht der anwaltlichen Außendarstellung und Spezialisierung, das Fragen der Anwaltswerbung ebenso umfasst wie Probleme der Fachanwaltschaften. So kommentiert Prof. Dr. Dr. h.c. Prütting im Kommentar Henssler/Prütting die werberechtlichen Vorschriften der BRAO und der BORA, Prof. Dr. Kilian bearbeitet das entsprechende Kapitel im "Praxishandbuch für Anwaltspraxis und Notariat".
 

Grundlagen des Anwaltsberufs

Neben diese spezifischen Fragen tritt Forschung zu Grundlagenthemen wie der Funktion des Rechtsanwalts als Angehöriger eines freien Berufs in einer sich wandelnden Gesellschaft. Ausdruck dieses Forschungsbereichs war etwa die Tätigkeit von Prof. Dr. Martin Henssler in der Leitbildkommission des Bundesverbandes der Freien Berufe und im Beirat des Soldan Instituts, das sich insbesondere mit soziologischen Fragen der Anwaltschaft beschäftigt, sowie die parallele Tätigkeit von Prof. Kilian als Direktor des Soldan Instituts.

 

Berufsrechtsreport ZAP

Ziel dieses jährlich von Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock und Akad. Rat Dr. David Markworth erscheinenden Reports ist es, einen Überblick über wesentliche Gesetzesänderungen und die wichtigste Rechtsprechung im anwaltlichen Berufsrecht zu geben. 

Die folgenden Beiträge sind bisher erschienen:

ZAP 2016/2017,

ZAP 2/2018,

ZAP 3/2019,

ZAP 1/2020.

 

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