Geschichte
Das Institut für Anwaltsrecht schaut auf eine über 30-jährige Geschichte zurück. Im Folgenden finden Sie eine nach Jahren gegliederte Übersicht über die Geschichte des Instituts.
Seit dem Jahr 2000 veröffentlicht das Institut für Anwaltsrecht zudem einen jährlichen Tätigkeitsbericht, in dem die Projekte eines Geschäftsjahres sowie die Verwendung der Fördermittel erläutert werden (→ Tätigkeitsberichte).
1987
Erste Gespräche zwischen dem damaligen Rektor der Universität zu Köln, Prof. Dr. Dres. h.c. Peter Hanau, mit Repräsentanten des Deutschen Anwaltvereins über die Gründung eines Instituts für Anwaltsrecht.
1988
Gründung des „Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln e.V.“ am 13. April. Erster Vorsitzender des Fördervereins ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Walter Kolvenbach. Bereits nach einem Jahr verfügt der Verein über mehr als 170 Mitglieder.
Im Sommersemester Beschluss der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln zur Gründung eines Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, der ersten Forschungseinrichtung ihrer Art in Deutschland. Mit dem Aufbau des Instituts werden von der Fakultät Prof. Dr. Hanns Prütting (geschäftsführend), Prof. Dr. Günther Kohlmann und Prof. Dr. Karl-Heinrich Friauf beauftragt.
1989
Eröffnungsveranstaltung des Instituts für Anwaltsrecht am 13. Januar in Anwesenheit u.a. des Bundesministers der Justiz, Hans A. Engelhard. Erster Geschäftsführender Direktor ist Prof. Dr. Hanns Prütting, der Direktor des Instituts für Verfahrensrecht der Universität zu Köln. Am 1. April Bezug von Räumlichkeiten „Am Justizzentrum 7“ in unmittelbarer Nachbarschaft von Amts- und Landgericht sowie der Staatsanwaltschaft.
Offizieller Beginn der Forschungstätigkeit des Instituts für Anwaltsrecht am 12. April mit einer Tagung zum Thema „Die Entwicklung der Anwaltschaft an der Schwelle des Europäischen Binnenmarktes“ und einem Festvortrag des damaligen Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Erhard Senninger.
Am 19. April erstes Seminar zum Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, das von Prof. Dr. Hanns Prütting angeboten wird.
Ab 1. Mai Beschäftigung einer Verwaltungskraft in Teilzeit sowie einer studentischen Hilfskraft.
Die erste Vorlesung zum Anwaltsrecht an der Universität zu Köln beginnt am 18. Oktober. Die Vorlesung wird in den Anfangsjahren als einstündige Lehrveranstaltung angeboten.
Am 8. November findet eine erste Vortragsveranstaltung des Instituts statt. OStA Wilhelm Feuerich, Autor des bekannten Kommentars zur Bundesrechtsanwaltsordnung, ist erster Referent, er spricht zum Thema „Aktuelle Probleme des ehrengerichtlichen Verfahrens“. Bereits zwei Wochen später referiert der Präsident der American Bar Association, Stanley Chauvin. In der Folge schließen sich zahlreiche weitere Vorträge namhafter Referenten an. Von 1999 an werden diese zuvor unregelmäßigen Vortragsveranstaltungen in einer „Ringvorlesung Einführung in den Anwaltsberuf“ gebündelt.
1990
Die erste vom Direktor des Instituts für Anwaltsrecht, Prof. Dr. Hanns Prütting, betreute Dissertationsschrift mit anwaltsrechtlichem Bezug wird fertiggestellt.
Das Institut für Anwaltsrecht veröffentlicht den Sammelband „Die deutsche Anwaltschaft zwischen heute und morgen“, die zugleich eine Dokumentation des Arbeitsbeginns des Instituts ist und aus dem ersten an der Universität zu Köln abgehaltenen Seminar zum Anwaltsrecht hervorgeht.
Vorsitzender des Fördervereins wird der Kölner Rechtsanwalt Ludwig Koch, von 1983 bis 1988 Präsident des Deutschen Anwaltvereins.
1991
Im Oktober Besetzung des neu geschaffenen Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Arbeitsrecht und Wirtschaftsrecht sowie Anwaltsrecht, mit Prof. Dr. Martin Henssler, bislang Universität Heidelberg. Die Ausschreibung des Lehrstuhls ist verbunden mit der Übernahme der Geschäftsführung des Instituts für Anwaltsrecht.
Gründung einer Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht, die im Anwaltverlag erscheint.
Etablierung einer Spezialbibliothek zum Anwaltsrecht, u.a. durch Übernahme der Bestände der Bibliothek des Rechtsanwaltskollegiums Berlin (Ost).
1992
Bestellung von Prof. Dr. Martin Henssler zum Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Anwaltsrecht. Der Gründungsdirektor, Prof. Dr. Hanns Prütting, bleibt nicht-geschäftsführendes Mitglied des Direktoriums.
Besetzung erster Mitarbeiterstellen mit zwei Wissenschaftlichen Mitarbeitern (je 1/2 Stelle) und einer Wissenschaftlichen Hilfskraft.
1993
Antrittsvorlesung des Geschäftsführenden Direktors des Instituts für Anwaltsrecht, Prof. Dr. Martin Henssler, am 27. Mai mit dem Titel „Anwaltschaft im Wettbewerb“ (AnwBl 1993, S. 123 ff.).
1994
Erste Informationsveranstaltungen zu Berufseinstieg und Kanzleigründung.
Der Geschäftsführende Direktor des Instituts, Prof. Dr. Martin Henssler, tritt als Sachverständiger zur Novelle der BRAO im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages auf.
Mit dem Erscheinen des von Prof. Dr. Martin Henssler und Dr. Jörg Nerlich herausgegebenen Werks „Anwaltliche Tätigkeit in Europa“ findet das erste Buchprojekt des Instituts seinen Abschluss.
Das BayOblG (Beschluss vom 24.11.1994 – 3 ZBR 114/94) lässt erstmals unter Bezugnahme auf die wissenschaftlichen Vorarbeiten von Prof. Dr. Martin Henssler (u.a. JZ 1992, S. 697 ff.; ZIP 1994, S. 844 ff.) die Rechtsanwalts-GmbH zu. Damit ist der erste Schritt zu der von Henssler angestrebten Organisationsfreiheit für die Anwaltschaft getan, die schließlich im Jahre 2021 vollständig umgesetzt wird.
1995
Prof. Dr. Martin Henssler hält auf der Tagung der Zivilrechtslehrervereinigung in Heidelberg den Vortrag zum Thema „Treuhandgeschäft – Dogmatik und Wirklichkeit“ (veröffentlicht in: AcP 1996, S. 37 – 87).
1996
Gründung des Dokumentationszentrums für Europäisches Anwaltsrecht als gemeinsame Forschungseinrichtung des Instituts für Anwaltsrecht, des Deutschen Anwaltvereins und der Bundesrechtsanwaltskammer. Geschäftsführender Direktor des Dokumentationszentrums, das in eigenen Räumen „Am Justizzentrum 7“ untergebracht wird, ist wie auch des Instituts für Anwaltsrecht in Personalunion Prof. Dr. Martin Henssler.
Vom 13.-15. Juni findet erstmals ein Seminar zur Vertragsgestaltung (gemeinsam mit Notar Prof. Dr. Günter Brambring) statt, das künftig in jedem Sommersemester angeboten wird.
Durchführung eines Kolloquiums zum Thema „Mediation für Juristen“ mit mehr als 300 Teilnehmern. Die vielbeachtete Veranstaltung ist einer der ersten Berührungspunkte für die Anwaltschaft mit diesem aus dem angelsächsischen Rechtskreis stammenden Konzept der alternativen Konfliktbeilegung.
1997
Im Januar erscheint im Verlag C.H. Beck der von den Direktoren des Instituts für Anwaltsrecht herausgegebene Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung in erster Auflage.
Im Frühjahr erscheint im Verlag C.H. Beck erstmals der von Prof. Dr. Martin Henssler verfasste Kommentar zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz.
Prof. Dr. Martin Henssler übernimmt die Mit-Herausgeberschaft der Zeitschrift für die Anwaltspraxis.
Am 5. Dezember wird Prof. Dr. Martin Henssler auf einer Festveranstaltung in Düsseldorf das Ehrenzeichen 1997 des Landesverbandes Nordrhein-Westfalen im Deutschen Anwalt Verein verliehen.
1998
Festveranstaltung zum zehnjährigen Jubiläum der Gründung des Instituts für Anwaltsrecht am 19. September.
Der Geschäftsführende Direktor des Instituts für Anwaltsrecht, Prof. Dr. Martin Henssler, wird zum Geschäftsführenden Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht ernannt und übernimmt die Leitung dieses renommierten Instituts. Er führt die Geschäfte des Instituts für Anwaltsrecht übergangsweise weiter.
1999
Am 5. Februar wird dem langjährigen Vorsitzenden des Fördervereins, Rechtsanwalt Ludwig Koch, von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, für seine zahlreichen Verdienste um die Universität zu Köln, sein Engagement für die deutsche Anwaltschaft und für seine wissenschaftlichen Arbeiten die Ehrendoktorwürde verliehen.
Im April wird Prof.‘in Dr. Barbara Grunewald, zuvor Universität Mainz, zur neuen Geschäftsführenden Direktorin des Instituts für Anwaltsrecht bestellt. Prof. Dr. Martin Henssler bleibt Geschäftsführender Direktor des Dokumentationszentrums sowie – gemeinsam mit Prof. Dr. Hanns Prütting – als nicht-geschäftsführendes Mitglied im Direktorium des Instituts für Anwaltsrecht.
Im Anwaltverlag erscheint in erster Auflage das von Prof. Dr. Martin Henssler gemeinsam mit dem Vorsitzenden des Fördervereins, Dr. h.c. Ludwig Koch, herausgegebene Handbuch „Mediation in Anwaltspraxis“.
In der Schriftenreihe des Instituts erscheint das Werk „Clinical Legal Education“ von Prof. Dr. Martin Henssler und Dr. Peter Schlosser.
Im Wintersemester 1999/2000 führt Prof. Dr. Henssler als Ergänzung zu seiner Vorlesung „Einführung in den Anwaltsberuf“ eine Ringvorlesung ein, in der namenhafte PraktikerInnen Vorträge zur anwaltlichen Tätigkeit halten (bis 2015).
2000
Prof. Dr. Martin Henssler wird in die Kommission zur Reform der Juristenausbildung der Hochschulrektorenkonferenz berufen.
Am 29. November übernimmt der Kölner Rechtsanwalt Dr. Bernd Hirtz den Vorsitz des Fördervereins. Er löst Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch ab, der sich nach zehnjähriger ehrenamtlicher Tätigkeit im Förderverein künftig auf sein Wirken im Vorstand der Hans-Soldan-Stiftung konzentriert.
Im Anwaltsblatt ist das Dokumentationszentrum erstmals mit einer eigenen Kolumne vertreten, in der künftig in loser Folge über das Anwaltsrecht des Auslands berichtet wird.
2001
Das von Prof. Dr. Martin Henssler gemeinsam mit dem früheren Präsidenten des Deutschen Anwaltvereins, Dr. Michael Streck, herausgegebene Handbuch des Sozietätsrechts, erscheint im Verlag Dr. Otto Schmidt in erster Auflage. Die Bundesnotarkammer wird weiterer Träger des Dokumentationszentrums, das künftig den Namen „Dokumentationszentrum für Europäisches Anwalts- und Notarrecht“ trägt.
Dr. Matthias Kilian, langjähriger Mitarbeiter des Instituts, wird deutsches Mitglied der International Legal Aid Group, einem Zusammenschluss von ca. 60 Wissenschaftlern aus 20 Ländern, die sich mit Fragen rund um den Zugang zum Recht beschäftigen.
2002
Prof. Dr. Hanns Prütting wird zum Vorsitzenden des Vorstandes der Vereinigung der Zivilprozessrechtslehrer gewählt.
Prof. Dr. Martin Henssler wird Beiratsmitglied des Soldan Instituts für Anwaltmanagement und Mitglied des Ausschusses „Internationale Sozietäten“ der BRAK.
Dr. Matthias Kilian wird Mitglied der Working Group for Comparative Studies of Legal Professions” des Research Committee on Sociology of Law der ISA (International Sociological Association).
Der von Prof. Dr. Martin Henssler initiierte und entwickelte Aufbaustudiengang „Wirtschaftsjurist“ wird erstmalig angeboten. Henssler wird zugleich Fakultätsbeauftragter für diesen Studiengang und Vorsitzender der Prüfungskommission. Der Studiengang wird später in einen Masterstudiengang umgewandelt und erfreut sich stetig wachsender Beliebtheit.
In der Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht erscheint der 50. Band.
Ein zentrales Thema der Institutsarbeit ist die Schuldrechtsreform und mit ihr verbundene Auswirkungen auf die Anwaltspraxis. Neben verschiedenen Vorträgen und Veröffentlichungen zu dieser Thematik erscheint die Neuauflage des Kommentars „Praxis der Schuldrechtsreform“, der dieser Fragestellung ein einleitendes Kapitel widmet.
Christian Deckenbrock, wissenschaftliche Hilfskraft im Dokumentationszentrum, wird für seine Studie zu den Problemen fehlender Harmonisierung der Berufsrechte der Rechtsanwälte und Wirtschaftsprüfer am Beispiel von Interessenkonflikten mit dem 1. Preis der „Stiftung Hessischer Wirtschaftsprüfer und vereidigter Buchprüfer“ ausgezeichnet.
2003
Prof. Dr. Martin Henssler und Dr. Matthias Kilian werden auf Einladung des Deutschen Anwaltvereins Mitglieder einer Arbeitsgruppe, die die Reform des Rechtsberatungsrechts wissenschaftlich und berufspolitisch begleiten soll.
Anfang 2003 gelingt es die Förderung des Dokumentationszentrums durch die Bundesrechtsanwaltskammer zu intensivieren. Das Präsidium unterstützt die Arbeit für das Jahr 2003 mit einem Betrag von 10.000 €.
Rechtsanwalt Dr. Bernd Hirtz, Vorsitzender des Fördervereins, wird Lehrbeauftragter der Universität zu Köln. Seitdem hält er jedes Semester die Lehrveranstaltung „Anwaltliche Rhetorik. Plädoyer und Verhandlungserfolg“.
2004
Erstmals wird die Vorlesung „Das anwaltliche Mandat“ angeboten, in der von Dr. Matthias Kilian unter Beteiligung eines Richters und eines Mediators der Ablauf eines anwaltlichen Mandats aus Sicht der Berufspraxis vermittelt wird. Der Schwerpunkt der Veranstaltung liegt auf der Vermittlung der für die Mandatsbearbeitung notwendigen Schlüsselqualifikationen.
Der von Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Hanns Prütting herausgegebene Kommentar zur BRAO erscheint in 2. Auflage. Er kommentiert erstmals auch die Berufs- und die Fachanwaltsordnung, das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland sowie die CCBE-Regeln.
Auf dem DJT befasst sich eine von Prof. Dr. Martin Henssler geleitete Abteilung mit der Reform des Rechtsberatungsgesetzes.
Das von Prof. Dr. Martin Henssler und Dr. h.c. Ludwig Koch herausgegebene Handbuch „Mediation in der Anwaltspraxis“ erscheint in der 2. Auflage im Anwaltverlag.
Herrn Prof. Dr. Hanns Prütting wird im November von der Rechtsanwaltskammer Köln die Kammermedaille verliehen.
2005
Im Verlag C.H. Beck erscheint das von Dr. Matthias Kilian verfasste Lehrbuch „Rechtliche Grundlagen der anwaltlichen Tätigkeit“, das aus der an der Kölner Fakultät seit vielen Jahren angebotenen Vorlesung zum Anwaltsrecht hervorgegangen ist.
Im Frühjahr erscheint die Erstauflage des Titels „Praxishandbuch für Anwaltskanzlei und Notariat“ von Dr. Matthias Kilian und Dr. Jürgen vom Stein im Anwaltverlag.
2006
Erstmals erscheint der von Prof. Dr. Hanns Prütting gemeinsam mit Prof. Dr. Gerhard Wegen und Gerd Weinreich im Luchterhand Verlag herausgegebene BGB-Kommentar. Er wird von nun an jährlich neu aufgelegt.
Dem Vorsitzenden des Fördervereins Dr. Bernd Hirtz wird das Bundesverdienstkreuz am Bande verliehen.
Der Direktor des Instituts für Anwaltsrecht, Prof. Dr. Martin Henssler, wird im September zum Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages und damit zu seinem Präsidenten gewählt.
Prof. Dr. Martin Henssler wird am 21. Oktober „in Anerkennung seiner besonderen Verbundenheit mit der Rechtsanwaltskammer Köln“ die Ehrenmedaille der Rechtsanwaltskammer verliehen.
Die Institutsdirektoren weiten ihr Engagement im Hinblick auf anwaltsorientierte Juristenausbildung in diversen Schwerpunktbereichen aus, unter anderem im Bereich „Rechtspflege und Notariat“.
2007
Prof.‘in Dr. Barbara Grunewald, Geschäftsführende Direktorin des Instituts, und Prof. Dr. Martin Henssler, Direktor des Instituts, treten im April als Sachverständige in der Anhörung des Rechtsausschusses des Deutschen Bundestages zum Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts auf.
Im Sommer findet eine wissenschaftliche Tagung unter dem Titel „Zugang zum Recht“, organisiert von Prof. Dr. Martin Henssler, zwei Kölner Kollegen und der Bayer Stiftung statt, die sich insbesondere mit Fragen der Kostenfinanzierung und der kollektiven Rechtsdurchsetzung befasst.
Prof. Dr. Martin Henssler befasst sich intensiv mit dem Anwaltsgesellschaftsrecht und erörtert anlässlich eines Vortrags im Rahmen der Europäischen Konferenz der BRAK am 22. Juni die Frage, ob eine Kapitalbeteiligung nicht-anwaltlicher Dritter an Rechtsanwaltskapitalgesellschaften de lege ferenda ermöglicht werden sollte. Henssler entwickelt hierzu einen eigenen Reformvorschlag unter Zuhilfenahme der Analyse ausländischer Rechtsordnungen.
Das vom langjährigen Vorsitzenden des Fördervereins, Dr. h.c. Ludwig Koch, und Dr. Matthias Kilian verfasste Werk „Anwaltliches Berufsrecht“ erscheint erstmals im Verlag C.H. Beck.
Prof. Dr. Martin Henssler wird zum Vorsitzenden des Vorstands der Vereinigung der Zivilrechtslehrer gewählt.
Die unregelmäßig erscheinende Kolumne des Dokumentationszentrums im Anwaltsblatt erscheint künftig dreimal pro Jahr. Sie ist nicht mehr monothematisch ausgerichtet, sondern vermittelt nunmehr in jeder Ausgabe eine Mischung von Nachrichten zu ausländischen Anwaltschaften.
Jeweils einmal pro Jahr stellen Prof. Dr. Martin Henssler und Christian Deckenbrock im ZAP-Gesetzgebungsreport für die Anwaltschaft bedeutende neue Gesetze und Gesetzgebungsvorhaben vor.
2008
Gemeinsam mit Dr. Christian Deckenbrock veröffentlicht Prof. Dr. Martin Henssler bereits kurz nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt einen Beitrag zum neuen Rechtsdienstleistungsrecht ausführlich in DB 2008, S. 41 ff. („Neue Regeln für den deutschen Rechtsberatungsmarkt – Überlegungen zum Rechtsdienstleistungsgesetz vom 12.12.2007“).
Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Hanns Prütting übernehmen im Frühjahr gemeinsam die Geschäftsführung des Instituts für Anwaltsrecht. Das Institut für Anwaltsrecht wird in den Räumlichkeiten des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht, Weyertal 115, untergebracht, in dem bereits seit 1999 das Dokumentationszentrum beheimatet ist.
Prof. Dr. Martin Henssler wird Mitglied der Ethikkommission der BRAK.
Im Sommer erscheint ein von Prof.‘in Dr. Barbara Grunewald gemeinsam mit Dr. Volker Römermann herausgegebener Kommentar zum Rechtsdienstleistungsgesetz (einschließlich der Rechtsdienstleistungsverordnung) im Verlag Dr. Otto Schmidt Köln. Als Autoren wirkt auch Prof. Dr. Hans-Friedrich Müller, LL.M., der während seiner Zeit am Institut habilitiert worden ist, mit. Dr. Bernd Hirtz, Vorsitzender des Fördervereins, übernimmt die wichtige Kommentierung des § 5 RDG.
Im Verlag C.H. Beck erscheint das von Dr. Matthias Kilian verfasste Lehrbuch „Das anwaltliche Mandat“, das aus der an der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät seit 2004 angebotenen Vorlesung gleichen Namens hervorgegangen ist. Zudem veröffentlicht Dr. Matthias Kilian im April 2008 mit zwei Co-Autoren den Titel „Das neue Rechtsdienstleistungsrecht“. Auch 2008 beschäftigt das Thema „Zugang zum Recht“ das Institut für Anwaltsrecht. Im Frühjahr tritt Dr. Matthias Kilian als Referent auf der Europäischen Präsidentenkonferenz in Wien auf und hält einen Vortrag unter dem Titel „Zugang zum Rechts – Wege zur Gerechtigkeit“.
Am 23. Oktober feiert das Institut für Anwaltsrecht mit einer Festveranstaltung das 20-jährige Jubiläum seiner Gründung. Die Referenten, darunter Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Hanns Prütting, befassen sich unter dem Titel der Tagung „20 Jahre Anwaltsrecht – Anwaltsrecht in 20 Jahren?“ mit den aktuellen Entwicklungen im Bereich des anwaltlichen Berufsrechts.
Der Kommentar zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz von Prof. Dr. Henssler erscheint in 2. Auflage nach einer umfassenden Neubearbeitung und Erweiterung. Verglichen mit anderen Kommentierungen des PartGG enthält er die umfangreichste Darstellung der berufsrechtlichen Besonderheiten der einzelnen Freien Berufe.
2009
In der Schriftenreihe des Instituts erscheint die 160-seitige Jubiläumsschrift unter dem Titel „Anwaltschaft und Wissenschaft im Dialog – 20 Jahre Institut für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln“. Für die damalige Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat sich das Institut auf dem Gebiet des anwaltlichen Berufsrechts zu einem „Leuchtturm“ in Wissenschaft und Lehre entwickelt.
Die von Dr. Christian Deckenbrock zum Thema „Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen“ verfasste Doktorarbeit (Betreuer: Prof. Dr. Martin Henssler) wird am 23. Januar durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln mit dem CBH-Promotionspreis 2009 ausgezeichnet.
Prof. Dr. Martin Henssler ist Mitglied der Leitbildkommission des Bundesverbands der Freien Berufe, des Ausschusses Internationale Sozietäten der Bundesrechtsanwaltskammer.
Dr. Matthias Kilian wird Vorstand des Soldan Instituts für Anwaltmanagement und Mitglied des Herausgeberbeirats der BRAK-Mitteilungen.
Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt, (Vize-)Präsident des Deutschen Anwaltvereins hält den am 23. Juni stattfindenden Jahresvortrag zum Thema „Anwaltliche Unabhängigkeit zwischen Interessenvertretung und Gemeinwohlorientierung – Grundlage der anwaltlichen Berufsausübung“.
2010
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln verleiht Dr. Bernd Hirtz, Vorsitzender des Fördervereins, die Honorarprofessur. Am 26. November hält Hirtz aus Anlass der Verleihung seine Antrittsvorlesung zum Thema „René Magritte, die anwaltliche Rhetorik und das rechtliche Gehör; Trügerische Sicherheiten aufbrechen – das ist Anwaltskunst“ (abgedruckt in: AnwBl 2012, S. 384 ff.).
Das Institut für Anwaltsrecht richtet ein Symposium zum Thema „Die Englische LLP – Eine Rechtsform für deutsche Anwaltskanzleien“ aus.
Der von Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Hanns Prütting herausgegebene Kommentar zur Bundesrechtsanwaltsordnung erscheint in der 3. Auflage. Neu hinzugestoßen zum Bearbeiterkreis sind Dr. Matthias Kilian und Dr. Christian Deckenbrock, die als langjährige Mitarbeiter von Prof. Henssler einen engen Bezug zum Institut für Anwaltsrecht aufweisen.
Erstmals erscheint der von Prof. Dr. Hanns Prütting gemeinsam mit Prof. Dr. Markus Gehrlein herausgegebene Kommentar zur Zivilprozessordnung im Verlag Luchterhand. Zusammen mit dem ebenfalls jährlich erscheinenden „Prütting/Wegen/Weinreich“ bietet das Werk durch höchste Aktualität und klare Strukturierung gerade für die Anwaltschaft ein praktisches Doppelpack.
Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer hält den Jahresvortrag zum Thema „Vor der Reform ist nach der Reform? Die Zukunft des anwaltlichen Berufsrechts“.
Aus dem von Prof. Dr. Matthias mitherausgegebenen „Praxishandbuch für Anwaltskanzlei und Notariat“ werden zwei eigenständige Werke. Sowohl das „Praxishandbuch Anwaltsrecht“ (gemeinsam herausgegeben mit Dr. Jürgen vom Stein und Dr. Susanne Offermann-Burckart) als auch das „Praxishandbuch Notarrecht“ (gemeinsam herausgegeben mit Christoph Sandkühler und Dr. Jürgen vom Stein) erscheinen in 2. Auflage.
2011
Das von Prof. Dr. Martin Henssler und Rechtsanwalt Dr. Michael Streck herausgegebene „Handbuch Sozietätsrecht“ erscheint in 2. Auflage. Prof. Dr. Martin Henssler gibt nicht nur einen Überblick über die verschiedenen Rechtsformen, die Rechtsanwälten offenstehen, sondern beleuchtet auch die Anwalts-GmbH und Anwalts-AG näher. Der von Dr. Matthias Kilian in der ersten Auflage bearbeitete Themenkomplex „Internationale Sozietäten“ wurde einer intensiven Neubearbeitung unterzogen. Neuer Autor im Sozietätshandbuch ist Dr. Christian Deckenbrock, der ein Kapitel zu den sozietätsspezifischen Besonderheiten des Berufsrechts beisteuert.
Im Anwaltverlag erscheint die „Bibliographie des Anwaltsrechts 2001–2010 von Dr. Matthias Kilian, die in dieser Dekade erschienene Buchliteratur zum Anwaltsrecht praktisch lückenlos nachweist.
Erstmals liegt mit dem „Henssler/Strohn“ eine gesellschaftsrechtliche Gesamtkommentierung vor. In dem von Prof. Dr. Martin Henssler mitherausgegebenen Werk, das in der Beck’schen Palandt-Reihe erscheint, übernimmt Dr. Matthias Kilian die Kommentierung der sozietätsrechtlich relevanten Normen zur GbR. Prof. Dr. Bernd Hirtz, Vorsitzender des Fördervereins, bearbeitet das PartGG. Prof. Dr. Martin Henssler selbst kommentiert Vorschriften des AktG und des GmbHG. Das Werk wird von nun an im Abstand von zwei Jahren neu aufgelegt.
Thomas Kutschaty, Rechtsanwalt und Justizminister des Landes NRW hält den Jahresvortrag zum Thema „Rechtsanwälte und Justizpolitik“.
Es wird beschlossen, künftig ein jährliches Symposium in Zusammenarbeit mit dem Anwaltsblatt auszurichten. Als Thema für die am 2. November stattfindende Veranstaltung wird „Der Anwalt als Spezialist – Fachanwaltschaften, Spezialisierungshinweise, Zertifizierungen“ ausgewählt. Die auf dem Symposium gehaltenen Vorträge werden in einem Schwerpunktheft des Anwaltsblatts zu Beginn des Folgejahres veröffentlicht.
2012
Im Verlag Wolters Kluwer erscheint die 2. Auflage des Fachanwaltskommentars „Medizinrecht“, in dem nunmehr auch Prof. Dr. Martin Henssler, Dr. Christian Deckenbrock sowie Dr. Matthias Kilian das Recht der GbR bzw. der Partnerschaftsgesellschaft kommentieren. Auch Prof. Dr. Hanns Prütting ist Autor des Werkes. Neuauflagen erscheinen 2014, 2016 und 2019.
Dr. Matthias Kilian wird Mitglied des DAV-Ausschusses „Rechtsdienstleistungsgesetz“, der mehrmals im Jahr tagt und Praxisfälle auf ihre Vereinbarkeit mit dem RDG überprüft.
Die amtierende Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger zeichnet Prof. Dr. Martin Henssler im Namen des Bundespräsidenten mit dem Bundesverdienstkreuz 1. Klasse aus. Mit der Ehrung wird das langjährige Engagement Hensslers für den Deutschen Juristentag und für die Anwaltsorientierung der Juristenausbildung gewürdigt.
Seit Ende 2012 ist das Institut für Anwaltsrecht mit der Literaturschau, die kontinuierlich das berufsrechtliche Aufsatzschrifttum dokumentiert, in den BRAK-Mitteilungen vertreten. Die Dokumentation ergänzt die monatlich erscheinende Bücherschau im Anwaltsblatt. Beide Dokumentationen sind auf der Website des Instituts dauerhaft und kostenlos verfügbar.
Der Jahresvortrag wird gehalten von Dr. Renate Jaeger, Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin, und widmet sich dem Thema „Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft – erste Erfahrungen“.
2013
Am 21. Juni findet ein Symposium des Instituts für Anwaltsrecht zum Anlass des 25. Gründungstages des Instituts, des 65. Geburtstages von Prof. Dr. Hanns Prütting und des 60. Geburtstags von Prof. Dr. Martin Henssler unter dem Titel „Anwaltsrecht 150“ statt. Das Anwaltsblatt widmet der Veranstaltung ein Schwerpunktheft.
Am 8. November findet das Symposium als „Sozietätsrechtstag“ statt.
2014
Der von Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Hanns Prütting herausgegebene Kommentar zur BRAO erscheint in 4. Auflage.
Prof. Dr. Martin Henssler und Dr. Matthias Kilian sind Autoren des im Verlag C.H. Beck erscheinenden Formularbuchs für die Anwaltskanzlei.
Dr. Matthias Kilian hält den Jahresvortrag zum Thema „Das Management von Haftungsrisiken in Anwaltskanzleien“.
Die auf Zeit eingerichtete Hans-Soldan-Stiftungsjuniorprofessur für Zivilrecht, Wirtschaftsrecht, Verfahrensrecht, Anwaltsrecht sowie anwaltsorientierte Juristenausbildung wird mit Prof. Dr. Matthias Kilian besetzt. Sie verankert das Anwaltsrecht über eine eigenständige Professur in der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln.
Am 28. November findet das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht zum Thema „Anwaltschaft und Anwaltsgerichtsbarkeit“ statt. Gegenstand der Tagung ist damit ein Aspekt der anwaltlichen Selbstverwaltung, der in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit erfahren hat. Die Tagung ist mit rund 100 TeilnehmerInnen ein großer Erfolg und bereits weit im Voraus ausgebucht.
Prof. Dr. Matthias Kilian wird Vorstandsmitglied der International Association of Legal Ethics (IAOLE), der internationalen Vereinigung der im anwaltlichen Berufsrecht Lehrenden und Forschenden, und stellt auf diese Weise die Verankerung der nationalen Forschung im internationalen Diskurs sicher.
2015
Anfang des Jahres erscheint der von Dr. Christian Deckenbrock und Prof. Dr. Martin Henssler herausgegebene Kommentar zum Rechtsdienstleistungsgesetz, zum Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz und zur Rechtsdienstleistungsverordnung. Neben den Herausgebern wirken mit Dr. Bórbala Dux und Dr. Melanie Rillig auch zwei langjährige Mitarbeiterinnen des Instituts als Autorinnen mit.
Verfügbar ist nun auch die von Prof. Dr. Matthias Kilian zusammengetragene „Bibliographie des Anwaltsrechts 1991-2000“, die einen detaillierten Überblick über die in diesem Jahrzehnt erschienene Buchliteratur mit anwaltsrechtlichem Bezug gibt.
Prof. Dr. Hanns Prütting wird die Ehrendoktorwürde durch die Nationale und Kapodistrias-Universität Athen verliehen.
Der von Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting gehaltene Jahresvortrag befasst sich mit dem Thema „Schiedsgerichtsbarkeit ist Anwaltssache! – Vom Anfang und Ende der Schiedsgerichtsbarkeit“.
Im Oktober wird Prof. Dr. Martin Henssler Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal der Universität zu Köln.
Am 4. Dezember findet das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht zum Thema „Anwaltliche Fortbildung – Zwischen Freiheit und Zwang“ statt. Das vom Anwaltsblatt unterstützte Symposion beschäftigt sich aus verschiedenen Blickwinkeln mit dem Thema anwaltlicher Fortbildungspflicht.
2016
Die von Dr. David Markworth, einem Mitarbeiter des Instituts, verfasste Doktorarbeit zum Thema „Scheinsozius und Scheinsozietät – die Auswirkungen des Rechtsscheins in GbR und PartG“ wird mit dem Promotionspreis 2016 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet.
Für den Jahresvortrag kann das Institut Ekkehart Schäfer, Rechtsanwalt, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer gewinnen, der sich dem Thema „Nach der Reform ist vor der Reform – aktuelle Entwicklungen im anwaltlichen Berufsrecht“ widmet.
Am 9. Dezember findet das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht zum Thema „Berufsrecht 2020“ statt Diskussionsthemen sind unter anderem die noch immer ausstehende „große BRAO-Reform“. Das Anwaltsblatt widmet der Veranstaltung, wie üblich, einen Bericht.
Schwerpunkmäßig widmet sich das Institut dem Anwaltlichen Gesellschaftsrecht einschließlich der interprofessionellen Zusammenarbeit, der Neuordnung des Syndikusrechts, der Anwaltshaftung, sittenwidriger Anwaltsvergütung sowie Treuhandtätigkeiten von Rechtsanwälten. Zu diesen Themen erscheinen zahlreiche Publikationen.
2017
Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting wird der Forschungspreis der Universität zu Köln verliehen.
Der „Grunewald/Römermann“ wird als Beck´scher Online-Kommentar zum Rechtsdienstleistungsgesetz fortgesetzt. Im April erscheint die erste Edition. Von nun an erfolgen Aktualisierungen im Dreimonatsabstand. Prof. Dr. Hirtz kommentiert weiterhin die besonders praxisrelevante Norm des § 5 RDG, der den Umfang der Erbringung von Rechtsdienstleistungen durch nichtanwaltliche Dienstleister festlegt,
Die 3. Auflage des Praxishandbuchs Anwaltsrecht, dessen Mitherausgeber Prof. Dr. Matthias Kilian ist, erscheint.
Am 29. und 30. Juni findet die 13. Soldan Tagung statt. Das diesmalige Thema lautete „Studentische Rechtsberatung in Law Clinics – Ist klinische Juristenausbildung sinnvoll, notwendig oder unerwünscht?“. Im Anschluss erscheint ein von Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting und Prof. Dr. Matthias Kilian herausgegebener Tagungsband, der die Vorträge dokumentiert.
In Vorbereitung auf die Tagung haben umfassende Recherchen zur derzeitigen „Law Clinic Landschaft“ durch die Mitarbeiterinnen des Instituts stattgefunden, die im „Law Clinic Führer“ zusammengetragen und den TeilnehmerInnen im Rahmen der Veranstaltung zugänglich gemacht werden.
Erstmals erscheint in der ZAP der von Dr. Christian Deckenbrock und Dr. David Markworth verantwortete Berufsrechtsreport. Von nun an werden jeweils zu Beginn des Jahres aktuelle Entwicklungen des Berufsrechts in Gesetzgebung und Rechtsprechung überblicksartig dargestellt.
Am 24. November findet das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht zum Thema „Interessenkollisionen bei der Anwaltstätigkeit“ statt. Die Tagung widmet sich dabei nicht nur dem Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen und dem Parteiverrat, sondern auch persönlichen oder wirtschaftlichen Interessenkonflikten.
2018
Anlässlich des 70. Geburtstags von Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting erscheint eine Festschrift mit dem Titel „Dogmatik im Dienst von Gerechtigkeit, Rechtssicherheit und Rechtsentwicklung“. Teil der Festschrift sind auch anwaltsrechtliche Beiträge von Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Matthias Kilian und Prof. Dr. Bernd Hirtz.
Das Wirken von Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting für das Institut für Anwaltsrecht wird im Juni auf dem 69. Deutschen Anwaltstag in Mannheim mit der Verleihung des Ehrenzeichens des Deutschen Anwaltvereins gewürdigt. Ulrich Schellenberg, Präsident des Deutschen Anwaltvereins, hebt im Rahmen der Verleihung hervor: „Der Erfolg des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln ist untrennbar mit Hanns Prütting verbunden.“
Am 20. Juni wird der Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht vom amtierenden NRW-Justizminister Peter Biesenbach gehalten. Thematisch widmet sich Minister Biesenbach den aktuellen Herausforderungen der Justizpolitik aus Sicht der Landesregierung.
Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting wird am 27. Juli von Herrn Generalkonsul Ryuta Mizuuchi in seiner Residenz in Erkrath in einer feierlichen Zeremonie der „Orden der Aufgehenden Sonne am Halsband, goldene Strahlen“ der japanischen Regierung verliehen. Die Verleihung dieses Ordens erfolgt aufgrund seiner herausragenden Verdienste um die Vertiefung der japanisch-deutschen Beziehungen im Bereich der Rechtswissenschaft. Nicht zuletzt durch zahlreiche Symposien, Vorträge oder Gastprofessuren in Japan erwarb er besondere Verdienste im deutsch-japanischen Austausch. Bei einem Teil seiner Japanreisen stand auch das Anwaltsrecht im Mittelpunkt.
Im Verlag C.H. Beck erscheint das von Prof. Dr. Matthias Kilian allein verantwortete und von Dr. h.c. Ludwig Koch mitbegründete Lehrbuch „Anwaltliches Berufsrecht“ in 2., neu bearbeiteter Auflage. Die Neuauflage berücksichtigt alle sieben seit der Vorauflage in Kraft getretenen Reformgesetze der Bundesrechtsanwaltsordnung sowie aktuelle Entscheidungen aus der Rechtsprechung.
Ebenfalls im Verlag C.H. Beck erscheint der von Prof. Dr. Martin Henssler allein verfasste Kommentar zum Partnerschaftsgesellschaftsgesetz in 3. Auflage. Das Werk erhält eine ausführliche Kommentierung des § 8 Abs. 4 PartGG, der die PartG mbB als neue Variante der Partnerschaftsgesellschaft regelt.
Prof. Dr. Martin Henssler stellt außerdem im Auftrag des DAV den Gesetzentwurf zur Reform des Berufsrechts der anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften vor (AnwBl Online 2018, S. 564 ff.; siehe nachfolgend DAV-Stellungnahme Nr. 8/2019, AnwBl Online 2019, S. 257 ff.).
Das von Prof. Dr. Martin Henssler gemeinsam mit Prof. Dr. Markus Gehrlein und Oliver Holzinger herausgegebene „Handbuch der Beraterhaftung“ erscheint erstmals im Carl Heymanns Verlag.
Am 23. November findet das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht zum Anlass des 30-jährigen Bestehens zum Thema „Angriff auf die anwaltliche Verschwiegenheit?“ statt. Aufgrund des großen Interesses erscheinen die Beiträge der ReferentInnen auf der Website des Instituts für Anwaltsrecht.
Prof. Dr. Hanns Prütting wird am 27. September von der georgischen Tbilisi Universität seine insgesamt zweite Ehrendoktorwürde verliehen.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln bekennt sich ausdrücklich zur Zukunft des Instituts für Anwaltsrecht und billigt ein von den Institutsdirektoren ausgearbeitetes Konzept zur langfristigen Sicherung des Instituts. Dieses Konzept sieht neben der fortdauernden Funktion von Prof. Dr. Martin Henssler als Institutsdirektor unter anderem vor, dass die Rechtswissenschaftliche Fakultät rechtzeitig bei einer kommenden Wiederbesetzung der zivilrechtlichen Professuren eine Stelle anwaltsrechtlich ausschreiben und nach Möglichkeit eine weitere drittmittelfinanzierte Beamtenstelle mit Aufgaben in der anwaltsrechtlichen Forschung und Lehre schaffen wird.
2019
Die von dem langjährigen Institutsmitarbeiter Dr. Jan Glindemann, LL.M. verfasste Doktorschrift zum Thema „Personengesellschaften zur Ausübung freier Berufe in Deutschland und Frankreich“ wird mit dem Promotionspreis 2019 der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln ausgezeichnet.
Der von Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting herausgegebene BRAO-Kommentar erscheint in 5. Auflage. Erstmals wird auch das Mediationsgesetz kommentiert. Neben Prof. Dr. Matthias Kilian und Dr. Christian Deckenbrock wirkt nun auch Dr. Jan Glindemann, LL.M. als Autor mit.
Im Juni hält der neu gewählte Präsident der Bundesrechtanwaltskammer, Dr. Ulrich Wessels, den Jahresvortrag. Thematisch widmet er sich aktuellen berufspolitischen Herausforderungen.
Das jährliche Symposium findet am 22. November zum Thema „Legal-Tech-Dienstleistungen – Chancen und Risiken für den Anwaltsmarkt“ statt. Das Interesse an der Veranstaltung ist so groß, dass die sonst zur Verfügung stehenden Räumlichkeiten an der Universität zu Köln nicht ausreichen und in externe Räumlichkeiten ausgewichen werden muss.
Prof. Dr. Martin Henssler erstellt im Auftrag der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht und Sanierung im Deutschen Anwaltverein eine Studie zur „Neuordnung des Berufsrechts der Insolvenzverwalter in Deutschland“ (eine Zusammenfassung ist abgedruckt in: NZI 2020, S. 193 ff.).
2020
Vonseiten des Instituts wird das Thema „Legal Tech“ eng begleitet. Sowohl zu der Frage der Zulässigkeit von Rechtsdokumentengeneratoren als auch zur Reichweite der Befugnisse von Inkassodienstleistern erscheinen mehrere Beiträge der Institutsdirektoren Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting sowie von Prof. Dr. Matthias Kilian, von Dr. Christian Deckenbrock und Dr. David Markworth.
Der 95. Band der Schriftenreihe liegt vor; dies ist zugleich der letzte Band, der im Anwaltverlag erscheint. Die Schriftenreihe des Instituts wird von 2021 an vom Nomos Verlag betreut.
Lena Özman, Doktorandin und Mitarbeiterin bei Prof. Dr. Henssler, wird am 13. November im Rahmen der von der Bundesrechtsanwaltskammer gemeinsam mit dem Hannoveraner Institut für Prozess- und Anwaltsrecht ausgerichteten Tagung „Anwaltschaft im Blick der Wissenschaft“ zu Legal Tech und Zugang zum Recht als Siegerin des Posterwettbewerbs für junge Wissenschaftler(innen) mit dem BRAK-Preis ausgezeichnet. Ihr Poster widmet sich der anwaltlichen Unabhängigkeit des Syndikusrechtsanwalts nach §§ 1, 3 Abs. 1, 43a Abs. 1 iVm. § 46c Abs. 1 BRAO.
Der COVID-19-Pandemie geschuldet findet das jährliche Symposium zum Anwaltsrecht am 25. November digital statt. Unter dem Generalthema „Die Reformvorhaben im Anwaltsrecht – was wird 2021 bringen?“ widmen sich die Referate von fünf Referenten aktuellen Gesetzesvorhaben und -initiativen zum Vergütungsrecht, zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht, zum Personengesellschaftsrecht, zu Legal Tech und zum Berufsrecht der Insolvenzverwalter. Mit knapp 280 Anmeldungen wird eine neue Rekordzahl an Teilnehmenden erreicht.
Im Dezember 2020 reicht Prof. Dr. Martin Henssler für das Institut für Anwaltsrecht eine Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe ins Auge gefassten Neuregelungen ausländischer Berufsausübungsgesellschaften beim Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz ein (abgedruckt in: AnwBl Online 2021, S. 69 ff.).
2021
Der von Dr. Christian Deckenbrock und Prof. Dr. Martin Henssler herausgegebene Kommentar zum Rechtsdienstleistungsgesetz erscheint in 5. Auflage unmittelbar nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften. Die neuartigen Phänomene „Law Clinics“ und „Legal Tech“ werden umfassend beleuchtet. Zum Autorenteam zählt nun auch Dr. Jan Glindemann, LL.M.
Mit der von Prof. Dr. Martin Henssler betreuten Doktorarbeit von Victor Aly zum Thema „Die Kündigung des anwaltlichen Mandatsvertrags und ihre vergütungsrechtlichen Konsequenzen (§§ 627, 628 BGB) erscheint zwar bereits schon der 96. Band der Schriftenreihe, aber zugleich die erste von Nomos verlegte Arbeit. Herausgeber der Schriftenreihe ist neben Henssler und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting nun auch Prof. Dr. Matthias Kilian.
Die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln ernennt im April 2021 Prof. Dr. Matthias Kilian und Prof. Dr. Christoph Thole im Einvernehmen mit dem Verein zur Förderung des Instituts zu Direktoren des Instituts für Anwaltsrecht ernannt. Beide werden künftig die langjährigen Direktoren Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting in den breiten Aktivitäten des Instituts unterstützen. Prof. Dr. Martin Henssler, Geschäftsführender Direktor des Instituts: „Wir freuen uns, dass mit Matthias Kilian und Christoph Thole zwei fachlich hoch angesehene jüngere Kollegen in das Direktorium eintreten und ihre für das Anwaltsrecht bedeutsame besondere Expertise im Bereich der Rechtstatsachenforschung, Rechtsvergleichung und des Verfahrensrechts einbringen.“ Mit der Ernennung der neuen Direktoren ist ein weiterer Schritt zur langfristigen Sicherung und Stärkung des Kölner Instituts für Anwaltsrecht als führender wissenschaftlicher Einrichtung auf dem Gebiet des Anwaltsrechts, des Rechts der Freien Berufe und der Anwaltsausbildung vollzogen. Wie der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät, Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis, anlässlich dieser Ernennung hervorhebt, ist es für die Universität zu Köln ein zentrales Anliegen, „diesen Schatz der Kölner Fakultät“ zu bewahren und künftig verstärkt zu fördern. Ein weiterer Baustein des „Zukunftskonzepts Anwaltsrecht“ der Kölner Fakultät ist die Verstetigung des Forschungsbereichs der bisherigen Soldan-Stiftungsjuniorprofessur u.a. für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung, die durch eine entsprechende Förderung der Hans Soldan Stiftung möglich wird.
Prof. Dr. Martin Henssler und Prof. Dr. Matthias Kilian sind im April und Mai 2021 jeweils gleich zweimal als Sachverständiger in einer öffentlichen Anhörung vor dem Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Deutschen Bundestages tätig. Sie haben Stellungnahmen sowohl zum Entwurf eines Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe (BT-Drucks. 19/27670) als auch zum Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt (BT-Drucks. 19/27673) erarbeitet. Der Rechtsausschuss greift die von Kilian in seiner Stellungnahme erhobene Forderung, den Gesetzentwurf um eine Pflicht neu zugelassener Rechtsanwälte zum Nachweis des Erwerbs von Berufsrechtskenntnissen zu ergänzen, auf. Damit wird eine seit Langem vom Institut für Anwaltsrecht geforderte Stärkung des Berufsrecht in der juristischen Ausbildung Realität.
Prof. Dr. Matthias Kilian ist im Juni 2021 als Sachverständiger in einer öffentlichen Anhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen zur Reform der Juristenausbildung tätig. Er betont in seiner Stellungnahme, dass Reformen stärker die Bedürfnisse der Anwaltschaft als dem mit Abstand bedeutendsten Beschäftigungsfeld berücksichtigen müssen und die Attraktivität der juristischen Ausbildung verbessert werden müsse, um die Nachwuchskrise in der Anwaltschaft und den anderen volljuristischen Berufen sachgerecht adressieren zu können.
Bei dem vom 6. bis 9. Oktober ausgetragenen 9. Hans Soldan Moot Court zum anwaltlichen Berufs- und Zivilrecht Köln erreichte das Team Köln I mit Philipp Eckhoff, Thomas Sossna und Erik Tröber unter 31 Teams von 16 Universitäten das Finale und unterlag dort nur knapp den Gastgebern aus Hannover.
Prof. Dr. Matthias Kilian wird zum außerplanmäßigen Professor der Universität zu Köln ernannt. Kilian ist nicht nur Direktor des Instituts für Anwaltsrecht, sondern auch Inhaber der außerplanmäßigen Hans-Soldan-Stiftungsprofessur für Anwaltsrecht und anwaltsorientierte Juristenausbildung.
Das am 2. Dezember ausgerichtete Symposium 2021 muss pandemiebedingt erneut digital stattfinden. Die Veranstaltung, die den Titel „BRAO-Reformen: Neue Spielräume – und dennoch Reformbedarf“ trägt, ist mit etwa 150 Teilnehmenden wiederum gut besucht. Identifiziert wurde Reformbedarf etwa bei den Themen „Fremdkapitalverbot“, „Fortbildungspflicht“ und „Fachanwaltschaften“.
2022
Institut für Anwaltsrecht und Dokumentationszentrum haben seit dem Frühjahr eine neue Adresse und sind von nun an im Wienand-Haus (Weyertal 59, 50931 Köln) beheimatet. Damit verfügen Institut und Dokumentationszentrum, die zuletzt dem Institut für Arbeits- und Wirtschaftsrecht räumlich angegliedert waren, wieder über eigene stattliche Räumlichkeiten.
Zum 1. August 2022 wird die Neuregelung des § 43f BRAO in Kraft treten. Die Norm verlangt von neu zugelassenen Rechtsanwälten, den Erwerb von berufsrechtlichen Kenntnissen binnen eines Jahres nach Zulassung. Vorgeschrieben ist der Besuch eines mindestens zehnstündigen Kurses. Diese Reform nehmen Prof. Dr. Martin Henssler und die Institutsmitarbeiter Lena Özman und Thomas Sossna zum Anlass, für die Juristische Schulung einen komprimierten Überblick über das anwaltliche Berufsrecht unter Berücksichtigung der großen BRAO-Reform zu verfassen. Der Beitrag ist didaktisch konzipiert und soll Studierenden und Referendaren einen ersten Einblick in die Grundlagen des anwaltlichen Berufsrechts vermitteln.
Im Mai erscheint mit der Dissertation von Dr. Charlotte Flory zum Thema „Grenzen inkassodienstlicher Rechtsdienstleistungen: Berufsrechtliche und verfassungsrechtliche Rahmenbedingungen von Online-Plattformen“ Jubiläumsband 100 der Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht. Die Schriftenreihe ist unverändert die mit Abstand umfangreichste Sammlung anwaltsrechtlicher Monographien im deutschsprachigen Raum.
Im Hagener Wissenschaftsverlag erscheint im Juni ein von Dr. Christian Deckenbrock und Lena Özman verfasstes knapp 230 Seiten starkes Buch zum „Anwaltlichen Berufsrecht“. Das Werk, das auf einen von den Autoren im Auftrag der FernUniversität in Hagen verfassten Studienbrief zum Anwaltsrecht zurückgeht, beschränkt sich bewusst auf eine Darstellung der Grundstrukturen des Berufs- und Haftungsrechts und gibt einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Grundlagen und Entscheidungen der Rechtsprechung.
Das Institut für Anwaltsrecht, bislang als sog. An-Institut ausgestaltet, wird im Juni in ein Institut der Rechtswissenschaftlichen Fakultät überführt.
Mit Blick auf die neue in § 43f BRAO n.F. verankerte Berufspflicht für Rechtsanwälte, innerhalb des ersten Jahres nach erstmaliger Zulassung zur Rechtsanwaltschaft an einer zehnstündigen Lehrveranstaltung über das rechtsanwaltliche Berufsrecht teilzunehmen, hat das Institut für Anwaltsrecht gemeinsam mit dem Kölner Anwaltverein (KAV) ein Curriculum entwickelt, das die wesentlichen Bereiche des anwaltlichen Berufsrechts abdeckt. Im September haben (angehende) Rechtsanwälte erstmals die Gelegenheit, in vier zweieinhalbstündigen Blöcken den Nachweis über Grundkenntnisse des anwaltlichen Berufsrechts zu erwerben. Zu den Dozierenden des Kurses zählen Prof. Dr. Matthias Kilian, Dr. Christian Deckenbrock und Dr. David Markworth.
Für seine großen Verdienste um das Anwaltsrecht wird Prof. Dr. Martin Henssler am 22. Juni 2022 im Rahmen der Mitgliederversammlung des DAV beim Deutschen Anwaltstag in Hamburg mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft ausgezeichnet worden. In der Laudatio wird darauf hingewiesen, dass Henssler „mit seinen Schülerinnen und Schülern seit nunmehr über 30 Jahren das Anwaltsrecht“ wie kein anderer geprägt hat. Die anwaltsrechtliche Wissenschaft sei vom Kölner Institut begründet worden und werde „bis heute von ihm maßgeblich gestaltet und vorangetrieben“ (Pressemitteilung DAV Nr. 4/2022). DAV-Präsidentin Kindermann hebt auch seine rechtspolitischen Initiativen hervor: „Seiner Expertise verdanken wir die große BRAO-Reform, die ganz im Sinne des DAV ausgefallen ist. Sein DAV-Diskussionsvorschlag zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht war Grundlage für die große BRAO-Reform, die nun nach langem Weg in weniger als zwei Monaten in Kraft tritt.“ Das Ehrenzeichen wird seit 1980 durch den DAV an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße um den Berufsstand verdient gemacht haben.
Am 29. Juni 2022 hält Prof. Dr. Hanns Prütting den Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht. Als Gründungsdirektor des Instituts spricht er zum Thema "Die fabelhafte Welt des Anwaltsrechts: Das Kölner Institut für Anwaltsrecht zwischen Wissenschaft und Praxis" und bietet eine Retrospektive auf die mittlerweile mehr als 30jährige Geschichte des Instituts und seine Ausstrahlungswirkung in Wissenschaft und Praxis.
Dr. Lena Özman wurde für die im April des Folgejahres im Nomos-Verlag ercheinende Dissertation "Berufsrecht des Syndikusrechtsanwalts" mit dem Hans-Peter Benckendorff-Gedächtnispreis 2022 durch den DAV ausgezeichnet. Der Preis wird an Autoren und Autorinnen verliehen, deren Arbeit das Recht des Syndikusrechtsanwalts in besonderer Weise weiterentwickelt hat.
2023
Der Jahresvortrag des Instituts, der sich traditionell an die Mitgliederversammlung des Fördervereins anschließt, wird dieses Mal (am 11. Mai 2023) von Prof. Dr. Matthias Kilian zum Thema „Anwaltschaft und demographischer Wandel – Perspektiven und Herausforderungen“ gehalten. Kilians Vortrag bietet wertvolle Einblicke in die zukünftigen Herausforderungen der Anwaltschaft angesichts demographischer Herausforderungen, zudem geht er auf die jüngst bekannt gewordene EuGH-Vorlage in Sachen Fremdbesitz ein.
Anlässlich seines 70. Geburtstags wird dem Geschäftsführenden Direktor des Instituts Prof. Dr. Martin Henssler eine 1868 Seiten umfassende Festschrift, die im Verlag C.H. Beck, erscheint, gewidmet. Das von seinen Schülern Dr. Christian Deckenbrock, Prof. Dr. Clemens Höpfner, Prof. Dr. Matthias Kilian, Dr. David Markworth und Dr. Ulrich Sittard herausgegebenen Werk enthält neben Beiträgen zum Arbeits- und Wirtschaftsrecht auch 26 Aufsätze zum Berufsrecht. Zur Übergabe der Festschrift am 24. Juni 2023 erscheinen rund 200 Gäste in der Kölner Wolkenburg, darunter auch Bundesjustizminister Marco Buschmann. Das Wirken von Martin Henssler wird nicht nur in der Festschrift gewürdigt, sondern auch in mehreren weiteren Beiträgen gewürdigt (etwa Deckenbrock/Kilian, Anwaltsrecht geprägt wie kein anderer, Würdigung in: AnwBl 2023, 354; Höpfner, Martin Henssler zum 70. Geburtstag, Würdigung in: RdA 2023, 191; Markworth, Martin Henssler zum 70. Geburtstag, Würdigung in: NZG 2023, 778; Sittard, Martin Henssler zum 70. Geburtstag, Würdigung in: ZFA 2023, 161.
Auch am 11. Hans Soldan Moot Court nehmen – mit großzügiger finanzieller Unterstützung durch CMS Deutschland und Loschelder Rechtsanwälte – wieder zwei Kölner Teams teil. Den teilnehmenden Studierenden wird ein umfangreiches Schulungs- und Trainingsprogramm zur optimalen Vorbereitung auf den Wettbewerb geboten. Besonders erfreulich war im Jahr 2023, dass ein Team bei dem in Hannover ausgetragenen Wettbewerb unter insgesamt 31 Mannschaften ins Halbfinale vordringen konnte und der Klageschriftsatz eines Teams mit dem 2. Platz ausgezeichnet wurde.
Das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht findet am 30. November unter dem Thema „Digitaler Wandel im (Zivil-)Prozess: Chancen und Herausforderungen für die Anwaltschaft“ statt. Die Veranstaltung, wiederum bis zum letzten Platz gefüllt, bringt Experten aus Anwaltschaft, Richterschaft, Ministerien und Wissenschaft zusammen. Nach einer Einführung von Institutsdirektor Prof. Dr. Christoph Thole zu den aktuelle verfahrensrechtlichen Herausforderungen stehen die in der Öffentlichkeit diskutierten Vorschlägen zur Einführung eines strukturierten Parteivortrags sowie die Themen „Digitalisierung und Effizienzsteigerung des Zivilprozesses“ im Vordergrund (zum Tagungsbericht).
Auch die Schriftenreihe des Instituts für Anwaltsrecht wächst weiter. Mit den Bänden 102 bis 104 erscheinen gleich drei neue Arbeiten im Kalenderjahr. Thematisch abgehandelt wird „das Berufsrecht des Syndikusrechtsanwalts“ (Lena Özman), die „Berufsethik der deutschen Rechtsanwaltschaft“ (Sarah Klaus) und die „Die Bedeutung des Arbeitszeitgesetzes für angestellte Rechtsanwälte“ (Doreen Annika Emde).
2024
Im Februar 2024 erscheint die 6. Auflage des Henssler/Prütting. Die Neuauflage hatte die vielfältigen Reformen (mit der am 1. August 2022 in Kraft getretenen großen BRAO-Reform an der Spitze) zu stemmen. Henssler kommentiert das neu gefasste anwaltliche Gesellschaftsrecht (§§ 59b ff. BRAO n.F.), das maßgeblich auf den von ihm veröffentlichten Entwurf (AnwBl Online 2018, 564 ff.) zurückgeht. Thole ist als Autor eingetreten und analysiert die neu gefassten § 113 ff. BRAO, die erstmals anwaltsgerichtliche Maßnahmen auch gegen die Berufsausübungsgesellschaft vorsehen. Als weitere neue Autorin konnte Susanne Münch, die im BMJ für das Berufsrecht zuständige Referatsleiterin, gewonnen werden; sie bearbeitet die §§ 119 ff. BRAO. Ebenfalls neu zum Autorenteam zählen Prof. Dr. Thomas Mann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungsrecht (er kommentiert die §§ 62 ff. und §§ 175 ff. BRAO), sowie Rechtsanwalt Stefan Peitscher, Hauptgeschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Hamm (mit der Kommentierung der §§ 70 ff. BRAO).
Nach 24 Jahren endet die Amtszeit von Prof. Dr. Bernd Hirtz als Vorsitzender des Fördervereins. Auf der Mitgliederversammlung am 18. Juni 2024 wird Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür einstimmig zu seiner Nachfolgerin gewählt. Nachdem Prof. Dr. Martin Henssler die vielfältigen Verdienste von Bernd Hirtz gewürdigt hat, hält Hirtz selbst den sich an die Mitgliederversammlung anschließenden Jahresvortrag zum Thema „Das anwaltliche Wort in der virtuellen Welt“.
Auch am 12. Hans Soldan Moot Court nehmen – mit großzügiger finanzieller Unterstützung durch CMS Deutschland und Loschelder Rechtsanwälte – wieder zwei Kölner Teams teil. Den teilnehmenden Studierenden wird ein umfangreiches Schulungs- und Trainingsprogramm zur optimalen Vorbereitung auf den Wettbewerb geboten. Besonders erfreulich war im Jahr 2024 eine Auszeichnung eines der Kölner Teams für ihren Klageschriftsatz.
Die Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln, an der über 100 Anwesende teilnahmen, widmete sich zentralen Themen, um aktuelle Entwicklungen rund um den Einsatz von KI zu beleuchten und mögliche Wege für die Zukunft aufzuzeigen. Das Generalthema lautete "Anwaltschaft und KI: Vertrauen und Transparenz". Die rasante Entwicklung von KI schlägt sich auch bedeutend auf Rechtsdienstleistungsmarkt nieder. Gleichzeitig stellen sich gerade bei Vertrauensberufen wie denen in der Rechtsanwaltschaft zahlreiche Fragen: Wie kann das Vertrauen in die anwaltliche Tätigkeit bei dem Einsatz von KI sichergestellt werden? Welche Rolle spielt Transparenz bei der Nutzung solcher Systeme? Welche (Haftungs-)Risiken birgt der Einsatz neuer Technologien im Berufsalltag? Wirkt sich die Verwendung von KI auf bestehende Vergütungsmodelle aus? Im ersten Teil des Symposiums stand deshalb der Rechtsdienstleistungsmarkt im Vordergrund. Sodann wurden etwaige Herausforderungen für die Anwaltschaft, insbesondere aus haftungsrechtlicher Perspektive diskutiert, gefolgt von einem Blick in die anwaltliche und justizielle Praxis.