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Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2024

"Anwaltschaft und KI: Vertrauen und Transparenz"

Die Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln, an der über 100 Anwesende teilnahmen, widmete sich zentralen Themen, um aktuelle Entwicklungen rund um den Einsatz von KI zu beleuchten und mögliche Wege für die Zukunft aufzuzeigen. Die rasante Entwicklung von KI schlägt sich auch bedeutend auf Rechtsdienstleistungsmarkt nieder. Gleichzeitig stellen sich gerade bei Vertrauensberufen wie denen in der Rechtsanwaltschaft zahlreiche Fragen: Wie kann das Vertrauen in die anwaltliche Tätigkeit bei dem Einsatz von KI sichergestellt werden? Welche Rolle spielt Transparenz bei der Nutzung solcher Systeme? Welche (Haftungs-)Risiken birgt der Einsatz neuer Technologien im Berufsalltag? Wirkt sich die Verwendung von KI auf bestehende Vergütungsmodelle aus? Im ersten Teil des Symposiums stand deshalb der Rechtsdienstleistungsmarkt im Vordergrund. Sodann wurden etwaige Herausforderungen für die Anwaltschaft, insbesondere aus haftungsrechtlicher Perspektive diskutiert, gefolgt von einem Blick in die anwaltliche und justizielle Praxis.

Einen detaillierten Bericht zu der Jahrestagung von Malte Hinz und Dr. Lena Özman finden Sie hier.

Das Institut für Anwaltsrecht bedankt sich herzlich für das rege Interesse an unserem
Symposium und die vielfältigen und zukunftsweisenden Beiträge der Referentinnen und
Referenten. Wir hoffen, Sie im nächsten Jahr in gewohnter Umgebung wieder begrüßen zu
dürfen.


 

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2023

"Digitaler Wandel im (Zivil-)Prozess: Chancen und Herausforderungen für die Anwaltschaft"

Die am 30.11.2023 ausgerichtete und bis auf den letzten Platz belegte Veranstaltung brachte Stakeholder aus Anwaltschaft, Richterschaft, Ministerien und Wissenschaft zusammen, um den digitalen Wandel kritisch zu beleuchten und konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Zivilverfahrens zu erarbeiten.

Institutsdirektor Professor Dr. Christoph Thole eröffnete die Veranstaltung mit einem Überblick über aktuelle verfahrensrechtliche Baustellen, darunter Digitalisierung, Verfahrenskollektivierung, Internationalisierung und Strukturierung. Dem folgte ein empirischer Einführungsvortrag von Professor Dr. Matthias Kilian bezüglich der Meinungen der Anwaltschaft zu Reformen des Prozessrechts basierend auf dem Berufsrechtsbarometer 2021 des Soldan-Instituts.

Der zweite Themenblock des Symposiums behandelte die aktuell diskutierten Vorschläge zum strukturierten Parteivortrag und dem sog. Basisdokument. Es wurde kontrovers erörtert, wie der Parteivortrag effizienter gestaltet werden kann, wobeidie Reformvorschläge unterschiedlich bewertet wurden. Die Erfahrungen aus einem Reallabor zur Strukturierung des Parteivortrags wurden ebenfalls geteilt.

Der dritte Teil des Symposiums widmete sich den Möglichkeiten der Digitalisierung und der Effektivierung des Zivilprozesses, zunächst den Massenverfahren und Videoverhandlungen. Sowohl das Problem der Massenverfahren als auch die Mitte November vom Deutschen Bundestag beschlossene Erweiterung der Möglichkeiten von Videoverhandlungen wurde aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet.Anschließend stand die Kommunikation zwischen Gericht und Anwalt im Zuge der Digitalisierung im Fokus. Thematisiert wurde die Schieflage zwischen den Pflichten der Anwälte und der noch papiergebundenen Kommunikation der Gerichte. Als mögliche Verbesserung wurde die Einführung von Akteneinsichtsportalen und eines elektronischen Nachrichtenraums mit dem Ziel, die Kommunikation zu erleichtern, genannt.

Das Institut für Anwaltsrecht bedankt sich herzlich für das rege Interesse an unserem Symposium und die vielfältigen und zukunftsweisenden Beiträge der Referentinnen und Referenten. Wir  hofft, Sie im nächsten Jahr in gewohnter Umgebung wieder begrüßen zu dürfen.

Das Tagungsprogramm findet sich zusammengefassst in einem ausführlichen Tagungsbericht von PD Dr. David Markworth hier.


 

© DAV/Andreas Burkhardt
© DAV/Andreas Burkhardt
© DAV/Andreas Burkhardt
© DAV/Andreas Burkhardt

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2022

"Gegenwart und Zukunft der anwaltlichen Vergütung"

 

Das diesjährige, am 24.11.2022 ausgerichtete Symposium wandte sich der Frage zu, ob das derzeitige RVG noch ein zukunftsfähiges Konzept ist oder modernen Entwicklungstendenzen
nicht mehr gerecht wird: - Zukunftskonzept oder Auslaufmodell? In einem ersten Teil gaben verschiedene Stakeholder Impulse, gefolgt von einer Beleuchtung
anwaltlicher Vergütung im Spiegel von Rechtsprechung und Empirie. Der zweite Teil des Symposiums widmete sich dann der zentralen Frage der Zukunftsfähigkeit des RVG aus
verschiedenen Perspektiven und der Frage nach Hindernissen durch das Berufsrecht. Die ausblicksreichen Folgerungen fanden ihren Abschluss in einer Podiumsdiskussion und einem
Resümee von Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Hirtz.

Einen detaillierten Bericht zu der Jahrestagung finden Sie hier...

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Präsentationen der ReferentInnen zur Verfügung.


Helga Zander-Hayat - Stakeholder-Impuls Verbraucherzentrale NRW

Silke Krewitt - Empirische Befunde zur anwaltlichen Vergütung

AkadOR Dr. Christian Deckenbrock - Anwaltliche Vergütung im Spiegel der Rechtsprechung

Prof. Dr. Matthias KilianDeregulierung, Kohärenz

Prof. Dr. Christoph Thole - Gebühren bei Massenverfahren und komplexen Streitigkeiten

Prof. Dr. Thomas Gasteyer - Berufsrecht - Hindernis für sinnvolle Vergütungsmodelle?

Dr. Frank Remmertz - Prozessfinanzierung durch die Anwaltschaft

Das Institut für Anwaltsrecht bedankt sich herzlich für das rege Interesse an unserem
Symposium und die vielfältigen und zukunftsweisenden Beiträge der Referentinnen und
Referenten. Wir hoffen, Sie im nächsten Jahr in gewohnter Umgebung wieder begrüßen zu
dürfen.

Das Tagungsprogramm finden Sie hier.

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2021

"BRAO-Reformen: Neue Spielräume - und dennoch Reformbedarf"

 


 

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© DAV/Andreas Burkhardt
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© DAV/Andreas Burkhardt

Nach der Reform ist vor der Reform. Nachdem sich das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht im vergangenen Jahr den (damals noch anstehenden) Reformprojekten des umtriebigen Gesetzgebers im Anwaltsrecht gewidmet hatte, widmete man sich in diesem Jahr den "liegengebliebenen" Themen. Die Veranstaltung, die auch dieses Jahr wieder digital stattfinden musste (mit erfreulichen über 170 Anmeldungen), war in vier Blöcke gegliedert. Nach einer Einführung von Susanne Münch, Leiterin des für das anwaltliche Berufsrecht im Bundesministerium der Justiz zuständigen Referats, stand der Block "Mehr Fortbildung für die Anwaltschaft?" und damit die Frage, ob der Gesetzgeber der Satzungsversammlung die Möglichkeit geben sollte, die allgemeine Fortbildungspflicht zu konkretisieren, auf der Agenda. Im dritten Teil "Zugangshürden für die Fachanwaltschaft - Closed Shop und Qualitätsgarant" wurde Reformbedarf im Bereich der Fachanwaltsordnung skizziert. Schließlich war das Thema "Rückläufige Anwaltszahlen - auch ein Berufsrechtsthema" Gegenstand des Symposiums, das mit zusammenfassenden Schlussworten von Martin Henssler endete.

 

Einen detaillierten Bericht zu der mit der Unterstützung des Anwaltsblatts veranstalteten Jahrestagung finden Sie hier...

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Präsentationen der ReferentInnen zur Verfügung:

Susanne Münch, Leiterin des Referats RB1/BMJV - BRAO-Reform - Was ist liegengeblieben?

Prof. Dr. Matthias Kilian - Streiflichter

WPin/StBin Petra Gunia, Referatsleiterin der Wirtschaftsprüferkammer - Erfahrungen mit der konkretisierten Forbildungspflicht bei Wirtschaftsprüfern

RAin Dorela Kress, Mitglied DAV-Ausschuss Aus- und Fortbildung - Fortbildungsmodelle für die Anwaltschaft

RAin Sabine Fuhrmann, Präsidentin der RAK Sachsen - Weniger Zulassungen, noch mehr freiwillige Rückgaben von Zulassungen - Ist das schon die Götterdämmerung der Anwaltschaft?

Das vollständige Programm der Tagung finden Sie hier...

 

Wir bedanken uns für die rege Teilnahme und das Interesse an unserer Veranstaltung und würden uns freuen, Sie im nächsten Jahr erneut begrüßen zu dürfen.


 

© DAV/Andreas Burkhardt
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© DAV/Andreas Burkhardt
© DAV/Andreas Burkhardt

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2020

"Die Reformvorhaben im Anwaltsrecht - Was wird 2021 bringen?"

 

Das diesjährige Symposium fand aufgrund der Corona-Krise virtuell statt. Dank der Unterstützung der Deutschen Anwaltakademie konnte die Veranstaltung realisiert werden. Mit 280 Anmeldungen knüpft das Symposium des Instituts an den Erfolg der letzten Jahres an und beweist, thematisch auch in diesem Jahr wieder den Nerv der Zeit getroffen zu haben. Anders als im letzten Jahr konnte das Institut alle Anmeldungen annehmen und die Teilnahme an der Tagung ermöglichen. 

Insgesamt wurde die große BRAO-Reform bei der Tagung positiv aufgenommen. Kritisch betrachtet wurde der Gesetzesentwurf zum Legal-Tech-Inkasso. Ebenfalls beleuchtet wurden die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts sowie das Berufsrecht der Insolvenzverwalter.

Einen detaillierten Bericht zu der Jahrestagung finden Sie hier...

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Präsentationen der ReferentInnen zur Verfügung. 


Prof. Dr. Matthias Kilian - Legal Tech: Stärkere Regulierung der Inkassodienstleister oder Deregulierung des anwaltlichen Berufsrechts? 

RAinuNin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV - Zwei RVG-Reformen - Kostenänderungsgesetz 2021 und Begrenzung von Inkassokosten 

Prof. Dr. Christoph Thole - Aktuelle Entwicklungen im Berufsrecht der Insolvenzverwalter

Prof. Dr. Martin Henssler - Kommt die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts?

Akad. Rat Dr. David Markworth - Die Auswirkungen der geplanten Personengesellschaftsreform auf die Organisation von Anwaltssozietäten

 

Wir bedanken uns herzlich für das rege Interesse und die gelungene Veranstaltung und hoffen, Sie im nächsten Jahr in gewohnter Umgebung wieder begrüßen zu dürfen.


 

Photo: DAV/Jan Leon
Photo: DAV/Jan Leon
Photo: DAV/Jan Leon
Photo: DAV/Jan Leon
Photo: DAV/JAn Leon

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2019

"Legal-Tech-Dienstleistungen - Chancen und Risiken für den Anwaltsmarkt"

 

Am 22. November 2019 fand das diesjährige Symposium des Instituts für Anwaltsrecht statt. Legal-Tech, ein Thema, das die Anwaltschaft bewegt; so war das Interesse am Symposium so groß, dass in externe Räumlichkeiten ausgewichen werden musste. 

Im Rahmen der Tagung wurde das Konzept Legal-Tech ausgiebig besprochen und intensiv diskutiert. Nähere Informationen finden Sie in dem von Dr. Nicolas Lührig verfassten Artikel im Anwaltsblatt.

Auch in diesem Jahr stellen die Referentinnen und Referenten Ihre Präsentationen zur Verfügung.

 

Einführung

Prof. Dr. Martin Henssler - Vom Anwaltsmarkt zum Rechtsdienstleistungsmarkt

 

Modernes Recht für Legal-Tech-Dienstleistungen

Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock - Wann wird Legal Tech zur Rechtsdienstleistung?

RA Dr. Frank Remmertz - Legal-Tech-Anbieter als Inkassounternehmen

RAin Dr. Anna-Katharina Pieronczyk - Das Provisionsverbot und das Verbot der Prozessfinanzierung im Verfassungstest

RA Dr. Oliver Islam - Hat Das Verbot von Eigenkapital von Dritten eine Zukunft?

Prof. Dr. Matthias Kilian - Vergütungsrechtliche Herausforderungen industrieller Rechtsdienstleistungen

 

Der digitale Zivilprozess

Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting - Kollektive Rechtsverfolgung vor dem Hintergrund des digitalen Zivilprozesses

RAin Dr. Michaela Balke - Beschleunigtes Online-Verfahren

 

Nach den interessanten Vorträgen fand, wie üblich, eine Podiumsdiskussion statt, die von RA Prof. Dr. Bernd Hirtz (Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht) moderiert wurde. Auf dem Podium durften wir in diesem Jahr die folgenden Gäste begrüßen. 

RA Dr. Markus Klimsch, Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg

RA Dr. Philipp Plog, Hamburg

RA Philipp Wendt, Hauptgeschäftsführer des DAV

Prof Dr. Kai von Lewinski, Universität Passau


 

Photo: DAV/Jan Leon

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2018

"Angriff auf die anwaltliche Verschwiegenheit"

Das diesjährige Symposium fand am 23.11.2018 aus Anlass des dreißigjährigen Bestehens des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln zum Thema "Angriff auf die anwaltliche Verschwiegenheit" statt.

Lesen Sie hier den im Anwaltsblatt erschienen Artikel zu unserer Veranstaltung.

Aufgrund des großen Interesses an dieser Veranstaltung finden Sie nachfolgend die Präsentationen einiger Rednerinnen und Redner.

Begonnen hat die Veranstaltung mit verschiedenen Vorträgen zu den Grundlagen anwaltlicher Verschwiegenheit. Diesbezüglich wurden uns nachfolgende Präsentationen zur Verfügung gestellt.

Herr Prof. Dr. Martin Henssler vom Institut für Anwaltsrecht hat sich den "Grundfragen anwaltlicher Verschwiegenheit" gewidmet.

Frau RAin Dr. Simone Kämpfer von Freshfields Bruckhaus Deringer hat zum Thema "Strafrechtliche und strafprozessuale Probleme der anwaltlichen Verschwiegenheit" referiert.

Herr RA Markus Hauptmann von White & Case ist zudem Mitglied im DAV Berufsrechtsausschuss und hat einen Vortrag zum Thema "Anwaltiche Verschwiegenheit: Ein rechtsvergleichender Blick" gehalten.

Einen Blick auf einzelne Problemfelder haben die folgenden Rednerinnen und Redner geworfen.

Herr RA Dr. Rainer Spatscheck von Kanentenwein Rechtsanwälte, ist zudem Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausses und hat den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Einblick in die "Gefahren aus dem Steuerrecht" gegeben.

Herr Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock vom Institut für Anwaltsrecht hat sich dem Thema "Anwaltliche Verschwiegenheit und berufliche Zusammenarbeit" gewidmet.

Frau RAin Dr. Clarissa Freundorfer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte im DAV und hat sich entsprechend zum Thema "Syndikus-Anwälte und Verschwiegenheit" referiert.

Herr RA Prof. Dr. Dirk Uwer von Hengeller Müller hat sich dem Thema "Das Geldwäschegesetz, die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie und der Entwurf des Geschäftsgeheimnisgesetzes" gewidmet.

Im Anschluss an die interessanten und lehrreichen Präsentationen der Rednerinnen und Redner hat sich eine rege Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Publikums entwickelt. Moderiert wurde die Diskussion von Prof. Dr. Bernd Hirtz; auf dem Podium teilgenommen haben Herr MR Kurt Franz, Herr GStA Thomas Harden, Frau RAin Dr. Heide Sandkuhl und Frau RAin Ulrike Paul.

Wir bedanke uns für die rege Teilnahme und das Interesse an unserer Veranstaltung und würden uns freuen, Sie im nächsten Jahr erneut begrüßen zu dürfen.


 

Photo: DAV/Jan Leon

Fachtagung des Instituts für Anwaltsrecht

"Interessenkollision"

Am 24.11.2017 fand die diesjährige Fachtagung des Instituts für Anwaltsrecht statt.

Interessenkollisionen im Rahmen der Anwaltstätigkeit sid für Anwält*innen von großer Bedeutung. Das Verbot widerstreitende Interessen zu vertreten gehört zu den Grundpflichten eines jeden Anwalts. Verstöße ziehen nicht nur schwerwiegende berufsrechtliche Folgen sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Tagung widmete sich dabei nicht nut dem Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen und dem Parteiverrat sondern auch persönlichen oder wirtschaftlichen Interessenkonflikten.

Einen vollständigen Bericht zu der Tagung finden Sie hier..


 

Photo: DAV/Jan Leon

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2016

"Berufsrecht 2020"

Am 9.12.2016 fand das Symposion zum Thema Berufsrecht 2020 in der Fritz-Thyssen-Stiftung statt.

Das Symposion 2016 hat sich mit der Zukunft des anwaltlichen Berufsrechts befasst. Eine „große BRAO-Reform“ steht nach wie vor aus. Mit ihr ist aber nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Entwicklungen in anderen wichtigen Rechtsdienstleistungsmärkten zu rechnen. Zu diskutieren sein werden zum einen sehr grundsätzliche Fragestellungen, etwa, inwiefern die traditionellen Regulierungsansätze im Berufsrecht, insbesondere die Anknüpfung an den einzelnen Berufsträger, zukunftsfähig sind. Auch Reformen in verschiedenen Teilgebieten des Berufsrechts stehen an, so etwa die Neuordnung des Sozietätsrechts. Über diese Zukunftsherausforderungen wollen wir auf dem Symposion, für das hochkarätige Experten als Referenten zugesagt haben, diskutieren. Wie in den Vorjahren soll im Rahmen des Gedankenaustauschs der Horizont auch durch einen Blick auf Entwicklungen im Ausland und in den benachbarten freien Berufen geweitet werden.

Das Detailprogramm finden Sie hier...

Den Bericht des Anwaltsblattes finden Sie hier...


 

Photo: DAV/Jan Leon

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2015

"Anwaltliche Fortbildung - Zwischen Freiheit und Zwang"

Am 4.12.2015 fand das Symposion zum Thema "Anwaltliche Fortbildung - Zwischen Freiheit und Zwang" statt.

Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Fortbildung verpflichtet (§ 43a VI BRAO). Nähere Vorgaben zu Umfang, Form und Inhalten der Fortbildung macht das Berufsrecht aber nicht. Dieser Status Quo ist in der Diskussion: Die Satzungsversammlung hat den Gesetzgeber 2014 gebeten, ihr Kompetenzen zur Regelung der Fortbildungspflicht zu übertragen. Ein Motiv für diesen Wunsch ist, dass eine gesetzlich näher ausgestaltete Fortbildung das Vertrauen in die Qualität anwaltlicher Tätigkeit stärken kann. Der Bundesjustizminister hat signalisiert, die Anregung aufzugreifen. Regelungen zur Fortbildungspflicht werden daher voraussichtlich ein zentraler Gegenstand der Beratungen der 2015 gewählten 6. Satzungsversammlung sein. Das vom Anwaltsblatt unterstützte Symposion beschäftigt sich daher aus verschiedenen Blickwinkeln mit dem Thema anwaltlicher Fortbildungspflicht.

Das Detailprogramm finden Sie hier...


 

Photo: DAV/Jan Leon

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht

"Anwaltschaft und Anwaltsgerichtsbarkeit"

Am 28.11.2014 fand das jährliche Symposion zu dem Thema "Anwaltschaft und Anwaltsgerichtsbarkeit" statt.

In diesem Jahr befasst sich das anwaltliche Symposion mit der Gegenwart und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit in Deutschland. Gegenstand der Tagung ist damit ein Aspekt der anwaltlichen Selbstverwaltung, der in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit erfahren hat. Hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Praxis werden zu verschiedenen Facetten des Generalthemas sprechen, zudem ist ausreichend Zeit für hoffentlich angeregte Diskussionen und eine Generalaussprache eingeplant.


 

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