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Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO

Seit dem 1.8.2022 müssen alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach § 43f BRAO der Rechtsanwaltskammer spätestens ein Jahr nach der Zulassung den Erwerb von Berufsrechtskenntnissen im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden nachweisen. Der Erwerb der Kenntnisse ist in einem Zeitraum von bis zu sieben Jahren vor der Zulassung möglich. Die gesetzliche Pflicht aus § 43f BRAO adressiert den Befund, dass zuvor viele Berufsangehörige bei Beginn ihrer Berufstätigkeit über keine hinreichenden Kenntnisse ihrer beruflichen Rechte und Pflichten verfügten.

Das Institut für Anwaltsrecht engagiert sich in verschiedener Form in Berufsrechtsschulungen nach § 43f BRAO.

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