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Privatdozent Dr. Christian Deckenbrock

Akademischer Oberrat

Privatdozent Dr. Christian Deckenbrock ist Akademischer Oberrat am Institut für Anwaltsrecht der Universität zu Köln. Sein Forschungsschwerpunkt ist das anwaltliche Berufsrecht in all seinen Facetten (über 100 Veröffentlichungen). Nach Beendigung des Studiums und Referendariats (mit Station im Bundesjustizministerium im für das anwaltliche Berufsrecht zuständigen Referat R B 1) in Köln wurde er an der Universität zu Köln mit einer Arbeit zum Thema „Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen“ promoviert, für die ihm 2009 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität zu Köln der CBH-Promotionspreis verliehen wurde. 2024 erfolgte – für seine Veröffentlichungen zum Thema „Anwaltschaft und Anwaltsrecht in einem sich wandelnden Rechtsdienstleistungsmarkt“ – die Habilitation durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität zu Köln und die Verleihung der venia legendi für die Fachgebiete „Bürgerliches Recht, Anwaltsrecht und Rechtsdienstleistungsrecht“. Christian Deckenbrock ist u.a. Mitherausgeber eines Kommentars zum Rechtsdienstleistungsgesetz (Deckenbrock/Henssler, RDG, 5. Aufl. 2021, Verlag C.H. Beck) sowie Mitautor eines Lehrbuchs zum anwaltlichen Berufsrecht (Deckenbrock/Özman, Anwaltliches Berufsrecht, 2022, Hagener Wissenschaftsverlag), eines Kommentars zur Bundesrechtsanwaltsordnung (Henssler/Prütting, BRAO, 6. Aufl. 2024, Verlag C.H. Beck) und eines Handbuchs zum Sozietätsrecht (Henssler/Streck, Handbuch Sozietätsrecht, 2. Aufl. 2011, Verlag Dr. Otto Schmidt). Er ist zudem Mitherausgeber des Anwaltsblatts (AnwBl), Ständiger Mitarbeiter der Zeitschrift für die Anwaltspraxis (ZAP) und Mitglieds des Beirats der Juristischen Schulung (JuS). 2022 wurde ihm durch die Fachschaft Jura der Universität zu Köln der Lehrpreis für „herausragende Leistungen im Bereich der Lehre, insbesondere für Angebote im Grundstudium & Examensvorbereitung“ zugedacht.

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