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Prof. Dr. Martin Henssler

Geschäftsführender Direktor

© Pascal Bünning

Prof. Dr. Martin Henssler, geboren 1953 in Stuttgart, studierte Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz und promovierte sich dort bei Prof. Dr. Bernd Rüthers mit einer Arbeit zum Konzernarbeitsrecht. Im Anschluss war er zunächst als Staatsanwalt und Richter in Überlingen und Konstanz tätig, bevor er sich 1990 – ebenfalls in Konstanz – mit der Arbeit „Das Risiko als Vertragsgegenstand“ habilitierte.

Martin Henssler ist Universitätsprofessor und seit 1991 Geschäftsführender Direktor des Instituts für Anwaltsrecht, des Europäischen Zentrums für Freie Berufe und des Dokumentationszentrums für Europäisches Anwalts- und Notarrecht der Universität zu Köln. Zwischen 1998 und 2022 war er zudem Geschäftsführender Direktor des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht. Im Rahmen seiner universitären Tätigkeit war er mehrere Jahre Dekan der Kölner Rechtswissenschaftlichen Fakultät sowie Prorektor für Planung und wissenschaftliches Personal und nahm Gastprofessuren u.a. an den Universitäten Paris, Florenz und Siena wahr. Neben führenden Kommentaren, Lehr- und Handbüchern zu allgemein zivilrechtlichen, berufsrechtlichen, arbeitsrechtlichen und wirtschaftsrechtlichen Themen gibt Professor Henssler zahlreiche Zeitschriften und Schriftenreihen heraus. Seit 2021 ist er außerdem Of-Counsel der Rechtsanwaltskanzlei Seitz.

Er ist als Sachverständiger im Deutschen Bundestag und Europaparlament tätig und bekleidete die Ämter des Präsidenten des Deutschen Juristentages sowie des Vorsitzenden des Vorstands der Zivilrechtslehrervereinigung. Außerdem ist er Mitglied in Fachgremien und wissenschaftlichen Beiräten. Seit vielen Jahren wurde Professor Henssler wiederholt als einer der führenden Wissenschaftler im Personalwesen ausgezeichnet und für sein rechtspolitisches Engagement u. a. mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt. Für seine Verdienste im Rahmen der 2022 in Kraft getretenen Reform der Bundesrechtsanwaltsordnung wurde er vom Deutschen Anwaltverein mit dem Ehrenzeichen der Deutschen Anwaltschaft ausgezeichnet.

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