Der gemeinnützige Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln
Der Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln e. V. wurde im Jahre 1988 gegründet und in das Vereinsregister bei dem Amtsgericht Köln unter der Registernummer 9877 eingetragen.
Der Zweck des gemeinnützigen Vereins ist die Förderung der umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln.
Die erfolgreiche Förderung des Instituts für Anwaltsrecht besteht insbesondere in
- der Finanzierung des Personalbestandes (die Geschäftsführung, das Sekretariat, ein wissenschaftlicher Mitarbeiter und eine studentische Hilfskraft),
- der Einrichtung und technischen Ausstattung geeigneter Büroräume sowie
- der möglichst vollständigen Ausstattung der Bibliothek mit anwaltsrechtlicher Literatur
Dem Vorstand des Fördervereins gehören zurzeit an:
- Herr Rechtsanwalt André Bruckhaus
- Frau Rechtsanwältin Dr. Borbála Dux-Wenzel, LL.M.
- Herr Rechtsanwalt Dr. Thomas Gutknecht (Schatzmeister)
- Herr Prof. Dr. Clemens Höpfner
- Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Ralf Josten LL.M. oec. (Schriftführer)
- Herr Rechtsanwalt Dr. Friedwald Lübbert
- Herr Rechtsanwalt Markus Trude
- Herr Rechtsanwalt Prof. Dr. Dirk Uwer, LL.M., Mag.rer.publ.
Vorsitzende des Vorstands ist Frau Rechtsanwältin Dr. Nathalie Oberthür.
Von 1990-2000 war Vorsitzender des Vorstands Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch, von 2000-2024 Rechtsanwalt i. R. Prof. Dr. Bernd Hirtz.
Der Vorstand des Fördervereins arbeitet ehrenamtlich. Im Förderverein gibt es keinen besoldeten Geschäftsführer oder Referenten. Die ehrenamtliche Arbeit der Vorstandsmitglieder gewährleistet so, dass Beiträge und Spenden effektiv genutzt werden können.