Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2022
"Gegenwart und Zukunft der anwaltlichen Vergütung"
Das diesjährige, am 24.11.2022 ausgerichtete Symposium wandte sich der Frage zu, ob das derzeitige RVG noch ein zukunftsfähiges Konzept ist oder modernen Entwicklungstendenzen
nicht mehr gerecht wird: - Zukunftskonzept oder Auslaufmodell? In einem ersten Teil gaben verschiedene Stakeholder Impulse, gefolgt von einer Beleuchtung
anwaltlicher Vergütung im Spiegel von Rechtsprechung und Empirie. Der zweite Teil des Symposiums widmete sich dann der zentralen Frage der Zukunftsfähigkeit des RVG aus
verschiedenen Perspektiven und der Frage nach Hindernissen durch das Berufsrecht. Die ausblicksreichen Folgerungen fanden ihren Abschluss in einer Podiumsdiskussion und einem
Resümee von Rechtsanwalt Prof. Dr. Bernd Hirtz.
Einen detaillierten Bericht zu der Jahrestagung finden Sie hier...
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Präsentationen der ReferentInnen zur Verfügung.
Helga Zander-Hayat - Stakeholder-Impuls Verbraucherzentrale NRW
Silke Krewitt - Empirische Befunde zur anwaltlichen Vergütung
AkadOR Dr. Christian Deckenbrock - Anwaltliche Vergütung im Spiegel der Rechtsprechung
Prof. Dr. Matthias Kilian - Deregulierung, Kohärenz
Prof. Dr. Christoph Thole - Gebühren bei Massenverfahren und komplexen Streitigkeiten
Prof. Dr. Thomas Gasteyer - Berufsrecht - Hindernis für sinnvolle Vergütungsmodelle?
Dr. Frank Remmertz - Prozessfinanzierung durch die Anwaltschaft
Das Institut für Anwaltsrecht bedankt sich herzlich für das rege Interesse an unserem
Symposium und die vielfältigen und zukunftsweisenden Beiträge der Referentinnen und
Referenten. Wir hoffen, Sie im nächsten Jahr in gewohnter Umgebung wieder begrüßen zu
dürfen.
Das Tagungsprogramm finden Sie hier.
Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2021
"BRAO-Reformen: Neue Spielräume - und dennoch Reformbedarf"
Nach der Reform ist vor der Reform. Nachdem sich das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht im vergangenen Jahr den (damals noch anstehenden) Reformprojekten des umtriebigen Gesetzgebers im Anwaltsrecht gewidmet hatte, widmete man sich in diesem Jahr den "liegengebliebenen" Themen. Die Veranstaltung, die auch dieses Jahr wieder digital stattfinden musste (mit erfreulichen über 170 Anmeldungen), war in vier Blöcke gegliedert. Nach einer Einführung von Susanne Münch, Leiterin des für das anwaltliche Berufsrecht im Bundesministerium der Justiz zuständigen Referats, stand der Block "Mehr Fortbildung für die Anwaltschaft?" und damit die Frage, ob der Gesetzgeber der Satzungsversammlung die Möglichkeit geben sollte, die allgemeine Fortbildungspflicht zu konkretisieren, auf der Agenda. Im dritten Teil "Zugangshürden für die Fachanwaltschaft - Closed Shop und Qualitätsgarant" wurde Reformbedarf im Bereich der Fachanwaltsordnung skizziert. Schließlich war das Thema "Rückläufige Anwaltszahlen - auch ein Berufsrechtsthema" Gegenstand des Symposiums, das mit zusammenfassenden Schlussworten von Martin Henssler endete.
Einen detaillierten Bericht zu der mit der Unterstützung des Anwaltsblatts veranstalteten Jahrestagung finden Sie hier...
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Präsentationen der ReferentInnen zur Verfügung:
Susanne Münch, Leiterin des Referats RB1/BMJV - BRAO-Reform - Was ist liegengeblieben?
Prof. Dr. Matthias Kilian - Streiflichter
WPin/StBin Petra Gunia, Referatsleiterin der Wirtschaftsprüferkammer - Erfahrungen mit der konkretisierten Forbildungspflicht bei Wirtschaftsprüfern
RAin Dorela Kress, Mitglied DAV-Ausschuss Aus- und Fortbildung - Fortbildungsmodelle für die Anwaltschaft
RAin Sabine Fuhrmann, Präsidentin der RAK Sachsen - Weniger Zulassungen, noch mehr freiwillige Rückgaben von Zulassungen - Ist das schon die Götterdämmerung der Anwaltschaft?
Das vollständige Programm der Tagung finden Sie hier...
Wir bedanken uns für die rege Teilnahme und das Interesse an unserer Veranstaltung und würden uns freuen, Sie im nächsten Jahr erneut begrüßen zu dürfen.
Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2020
"Die Reformvorhaben im Anwaltsrecht - Was wird 2021 bringen?"
Das diesjährige Symposium fand aufgrund der Corona-Krise virtuell statt. Dank der Unterstützung der Deutschen Anwaltakademie konnte die Veranstaltung realisiert werden. Mit 280 Anmeldungen knüpft das Symposium des Instituts an den Erfolg der letzten Jahres an und beweist, thematisch auch in diesem Jahr wieder den Nerv der Zeit getroffen zu haben. Anders als im letzten Jahr konnte das Institut alle Anmeldungen annehmen und die Teilnahme an der Tagung ermöglichen.
Insgesamt wurde die große BRAO-Reform bei der Tagung positiv aufgenommen. Kritisch betrachtet wurde der Gesetzesentwurf zum Legal-Tech-Inkasso. Ebenfalls beleuchtet wurden die Modernisierung des Personengesellschaftsrechts sowie das Berufsrecht der Insolvenzverwalter.
Einen detaillierten Bericht zu der Jahrestagung finden Sie hier...
Nachfolgend stellen wir Ihnen die Präsentationen der ReferentInnen zur Verfügung.
RAinuNin Edith Kindermann, Präsidentin des DAV - Zwei RVG-Reformen - Kostenänderungsgesetz 2021 und Begrenzung von Inkassokosten
Prof. Dr. Christoph Thole - Aktuelle Entwicklungen im Berufsrecht der Insolvenzverwalter
Prof. Dr. Martin Henssler - Kommt die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts?
Wir bedanken uns herzlich für das rege Interesse und die gelungene Veranstaltung und hoffen, Sie im nächsten Jahr in gewohnter Umgebung wieder begrüßen zu dürfen.
Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2019
"Legal-Tech-Dienstleistungen - Chancen und Risiken für den Anwaltsmarkt"
Am 22. November 2019 fand das diesjährige Symposium des Instituts für Anwaltsrecht statt. Legal-Tech, ein Thema, das die Anwaltschaft bewegt; so war das Interesse am Symposium so groß, dass in externe Räumlichkeiten ausgewichen werden musste.
Im Rahmen der Tagung wurde das Konzept Legal-Tech ausgiebig besprochen und intensiv diskutiert. Nähere Informationen finden Sie in dem von Dr. Nicolas Lührig verfassten Artikel im Anwaltsblatt.
Auch in diesem Jahr stellen die Referentinnen und Referenten Ihre Präsentationen zur Verfügung.
Einführung
Prof. Dr. Martin Henssler - Vom Anwaltsmarkt zum Rechtsdienstleistungsmarkt
Modernes Recht für Legal-Tech-Dienstleistungen
Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock - Wann wird Legal Tech zur Rechtsdienstleistung?
RA Dr. Frank Remmertz - Legal-Tech-Anbieter als Inkassounternehmen
RAin Dr. Anna-Katharina Pieronczyk - Das Provisionsverbot und das Verbot der Prozessfinanzierung im Verfassungstest
RA Dr. Oliver Islam - Hat Das Verbot von Eigenkapital von Dritten eine Zukunft?
Prof. Dr. Matthias Kilian - Vergütungsrechtliche Herausforderungen industrieller Rechtsdienstleistungen
Der digitale Zivilprozess
Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Hanns Prütting - Kollektive Rechtsverfolgung vor dem Hintergrund des digitalen Zivilprozesses
RAin Dr. Michaela Balke - Beschleunigtes Online-Verfahren
Nach den interessanten Vorträgen fand, wie üblich, eine Podiumsdiskussion statt, die von RA Prof. Dr. Bernd Hirtz (Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht) moderiert wurde. Auf dem Podium durften wir in diesem Jahr die folgenden Gäste begrüßen.
RA Dr. Markus Klimsch, Präsident der Rechtsanwaltskammer Freiburg
RA Dr. Philipp Plog, Hamburg
RA Philipp Wendt, Hauptgeschäftsführer des DAV
Prof Dr. Kai von Lewinski, Universität Passau
Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2018
"Angriff auf die anwaltliche Verschwiegenheit"
Das diesjährige Symposium fand am 23.11.2018 aus Anlass des dreißigjährigen Bestehens des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln zum Thema "Angriff auf die anwaltliche Verschwiegenheit" statt.
Lesen Sie hier den im Anwaltsblatt erschienen Artikel zu unserer Veranstaltung.
Aufgrund des großen Interesses an dieser Veranstaltung finden Sie nachfolgend die Präsentationen einiger Rednerinnen und Redner.
Begonnen hat die Veranstaltung mit verschiedenen Vorträgen zu den Grundlagen anwaltlicher Verschwiegenheit. Diesbezüglich wurden uns nachfolgende Präsentationen zur Verfügung gestellt.
Herr Prof. Dr. Martin Henssler vom Institut für Anwaltsrecht hat sich den "Grundfragen anwaltlicher Verschwiegenheit" gewidmet.
Frau RAin Dr. Simone Kämpfer von Freshfields Bruckhaus Deringer hat zum Thema "Strafrechtliche und strafprozessuale Probleme der anwaltlichen Verschwiegenheit" referiert.
Herr RA Markus Hauptmann von White & Case ist zudem Mitglied im DAV Berufsrechtsausschuss und hat einen Vortrag zum Thema "Anwaltiche Verschwiegenheit: Ein rechtsvergleichender Blick" gehalten.
Einen Blick auf einzelne Problemfelder haben die folgenden Rednerinnen und Redner geworfen.
Herr RA Dr. Rainer Spatscheck von Kanentenwein Rechtsanwälte, ist zudem Vorsitzender des DAV-Strafrechtsausses und hat den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen Einblick in die "Gefahren aus dem Steuerrecht" gegeben.
Herr Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock vom Institut für Anwaltsrecht hat sich dem Thema "Anwaltliche Verschwiegenheit und berufliche Zusammenarbeit" gewidmet.
Frau RAin Dr. Clarissa Freundorfer ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Syndikusanwälte im DAV und hat sich entsprechend zum Thema "Syndikus-Anwälte und Verschwiegenheit" referiert.
Herr RA Prof. Dr. Dirk Uwer von Hengeller Müller hat sich dem Thema "Das Geldwäschegesetz, die 5. Anti-Geldwäsche-Richtlinie und der Entwurf des Geschäftsgeheimnisgesetzes" gewidmet.
Im Anschluss an die interessanten und lehrreichen Präsentationen der Rednerinnen und Redner hat sich eine rege Podiumsdiskussion unter Einbeziehung des Publikums entwickelt. Moderiert wurde die Diskussion von Prof. Dr. Bernd Hirtz; auf dem Podium teilgenommen haben Herr MR Kurt Franz, Herr GStA Thomas Harden, Frau RAin Dr. Heide Sandkuhl und Frau RAin Ulrike Paul.
Wir bedanke uns für die rege Teilnahme und das Interesse an unserer Veranstaltung und würden uns freuen, Sie im nächsten Jahr erneut begrüßen zu dürfen.
Fachtagung des Instituts für Anwaltsrecht
"Interessenkollision"
Am 24.11.2017 fand die diesjährige Fachtagung des Instituts für Anwaltsrecht statt.
Interessenkollisionen im Rahmen der Anwaltstätigkeit sid für Anwält*innen von großer Bedeutung. Das Verbot widerstreitende Interessen zu vertreten gehört zu den Grundpflichten eines jeden Anwalts. Verstöße ziehen nicht nur schwerwiegende berufsrechtliche Folgen sondern unter Umständen auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich. Die Tagung widmete sich dabei nicht nut dem Verbot der Wahrnehmung widerstreitender Interessen und dem Parteiverrat sondern auch persönlichen oder wirtschaftlichen Interessenkonflikten.
Einen vollständigen Bericht zu der Tagung finden Sie hier..
Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2016
"Berufsrecht 2020"
Am 9.12.2016 fand das Symposion zum Thema Berufsrecht 2020 in der Fritz-Thyssen-Stiftung statt.
Das Symposion 2016 hat sich mit der Zukunft des anwaltlichen Berufsrechts befasst. Eine „große BRAO-Reform“ steht nach wie vor aus. Mit ihr ist aber nicht zuletzt aufgrund der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Entwicklungen in anderen wichtigen Rechtsdienstleistungsmärkten zu rechnen. Zu diskutieren sein werden zum einen sehr grundsätzliche Fragestellungen, etwa, inwiefern die traditionellen Regulierungsansätze im Berufsrecht, insbesondere die Anknüpfung an den einzelnen Berufsträger, zukunftsfähig sind. Auch Reformen in verschiedenen Teilgebieten des Berufsrechts stehen an, so etwa die Neuordnung des Sozietätsrechts. Über diese Zukunftsherausforderungen wollen wir auf dem Symposion, für das hochkarätige Experten als Referenten zugesagt haben, diskutieren. Wie in den Vorjahren soll im Rahmen des Gedankenaustauschs der Horizont auch durch einen Blick auf Entwicklungen im Ausland und in den benachbarten freien Berufen geweitet werden.
Das Detailprogramm finden Sie hier...
Den Bericht des Anwaltsblattes finden Sie hier...
Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2015
"Anwaltliche Fortbildung - Zwischen Freiheit und Zwang"
Am 4.12.2015 fand das Symposion zum Thema "Anwaltliche Fortbildung - Zwischen Freiheit und Zwang" statt.
Rechtsanwälte sind berufsrechtlich zur Fortbildung verpflichtet (§ 43a VI BRAO). Nähere Vorgaben zu Umfang, Form und Inhalten der Fortbildung macht das Berufsrecht aber nicht. Dieser Status Quo ist in der Diskussion: Die Satzungsversammlung hat den Gesetzgeber 2014 gebeten, ihr Kompetenzen zur Regelung der Fortbildungspflicht zu übertragen. Ein Motiv für diesen Wunsch ist, dass eine gesetzlich näher ausgestaltete Fortbildung das Vertrauen in die Qualität anwaltlicher Tätigkeit stärken kann. Der Bundesjustizminister hat signalisiert, die Anregung aufzugreifen. Regelungen zur Fortbildungspflicht werden daher voraussichtlich ein zentraler Gegenstand der Beratungen der 2015 gewählten 6. Satzungsversammlung sein. Das vom Anwaltsblatt unterstützte Symposion beschäftigt sich daher aus verschiedenen Blickwinkeln mit dem Thema anwaltlicher Fortbildungspflicht.
Das Detailprogramm finden Sie hier...
Symposium des Instituts für Anwaltsrecht
"Anwaltschaft und Anwaltsgerichtsbarkeit"
Am 28.11.2014 fand das jährliche Symposion zu dem Thema "Anwaltschaft und Anwaltsgerichtsbarkeit" statt.
In diesem Jahr befasst sich das anwaltliche Symposion mit der Gegenwart und Zukunft der Anwaltsgerichtsbarkeit in Deutschland. Gegenstand der Tagung ist damit ein Aspekt der anwaltlichen Selbstverwaltung, der in der Vergangenheit nur wenig Aufmerksamkeit erfahren hat. Hochkarätige Referenten aus Wissenschaft und Praxis werden zu verschiedenen Facetten des Generalthemas sprechen, zudem ist ausreichend Zeit für hoffentlich angeregte Diskussionen und eine Generalaussprache eingeplant.