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Forschung auf dem Gebiet des Kammerrechts

Überblick

Eine jeden Rechtsanwalt betreffende Teilmaterie des Anwaltsrechts ist das u.a. im zweiten Teil der BRAO geregelte Recht der funktionalen Selbstverwaltung des Berufsstands. Eine Materie des Kammerrechts ist das Verwaltungs- und Verwaltungsverfahrensrecht, das auch die Rechtsfolgen einer Zulassung zur Rechtsanwaltschaft regelt. Allgemeine Grundsätze des VwVfG und der VwGO werden hier mit berufsspezifischen Anforderungen kombiniert.

Die Direktoren des Instituts für Anwaltsrecht beschäftigen sich seit langem mit dieser Materie und kommentieren im Berufsrechtskommentar Henssler/Prütting die §§ 3 bis 42 BRAO. Während Prof. Dr. Henssler das Recht der Zulassung kommentiert (§§ 4-17 BRAO), befasst sich Prof. Dr. Dr. h.c. Prütting schwerpunktmäßig mit Fragen des Verfahrensrechts und den statusbezogenen Rechtsfolgen der Zulassung, insbesondere dem Recht der anwaltlichen Kanzlei (§§ 18 - 42 BRAO). Dr. Deckenbrock kommentiert in diesem Kommentar zudem die verwaltungsprozessualen Normen in der BRAO.

 

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