Vom 6. bis 9. Oktober 2021 fand der neunte Hans Soldan Moot Court zum anwaltlichen Berufs- und Zivilrecht statt. An den Verhandlungen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht in der ausrichtenden Leibniz Universität Hannover, sondern digital stattfanden, nahmen insgesamt 30 Teams von 16 Universitäten teil. Unter ihnen waren auch zwei Kölner Teams.
Der Moot Court wird von der Hans-Soldan-Stiftung, der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und dem Deutschen Juristen-Fakultätentag (DJT) veranstaltet. Anhand eines fiktiven Falls wird ein deutsches Gerichtsverfahren simuliert; die Studierenden nehmen dabei die Rolle von Rechtsanwälten ein, erarbeiten je einen Schriftsatz aus Kläger- und aus Beklagtenperspektive und bestreiten im Anschluss mehrere mündliche Verhandlungen in verschiedenen Rollen. Neben juristischen Kenntnissen erlernen die Studierenden die Fähigkeiten freier Rede, Argumentationstechniken und Teamwork. Im diesjährigen Fall ging es um Ansprüche aus einem Werbevertrag. In berufsrechtlicher Hinsicht waren die Voraussetzungen eines anwaltlichen Tätigkeitsverbots aufgrund nichtanwaltlicher Vorbefassung und die Grenzen des anwaltlichen Werberechts zu thematisieren.
Die beiden Kölner Teams schlugen sich dabei äußerst beachtlich. Team Köln I mit Philipp Eckhoff, Thomas Sossna – beide studentische Mitarbeiter des Instituts für Arbeits- und Wirtschaftsrecht – und Erik Tröber bestritt zunächst die Vorrunde, um sich sodann gegen die starken Teams der Bucerius Law School (Viertelfinale) und der Universität Hamburg (Halbfinale) durchzusetzen. Das Finale gegen die Gastgeber wurde unter Leitung vom Präsidenten des Landgerichts Dr. Ralph Guise-Rübe im digitalen Schwurgerichtssaal des Landgerichts Hannover ausgetragen. Dort unterlag Köln I (in der Beklagtenrolle) dem Team aus Hannover knapp – dennoch ein großer Erfolg nach einer herausragenden Leistung. Thomas Sossna erreichte zudem den zweiten Platz in der Wertung für die beste mündliche Einzelleistung. Auch das Team Köln II mit Fabienne Dollhausen, Lena Forberger, Taisiia Mazaeva, Alina Rosenkranz und Selin Sayin argumentierte in den Verhandlungen mit viel Geschick und wurde für seine überzeugende Verhandlungsführung vielfach gelobt. Beide Teams hatten bereits Ende September an dem von der Bucerius Law School ausgerichteten Premoot teilgenommen, wo die Gelegenheit bestand, testweise mündlich zu verhandeln.
Beide Teams wurden vom Kölner Institut für Anwaltsrecht betreut. Der besondere Dank der Teams gilt dem geschäftsführenden Direktor Prof. Dr. Martin Henssler sowie den drei Kölner Coaches Simone Davepon, Dr. Christian Deckenbrock und Lena Özman für ihre wertvolle Unterstützung. Dr. Christian Deckenbrock war zudem an der Hannoverschen Anwaltskonferenz 2021 beteiligt, die traditionell den Auftakt des Soldan-Moot-Courts bildet. In diesem Rahmen gab er den Teilnehmern im Streitgespräch mit Prof. Dr. Christian Wolf, Leibniz Universität Hannover, einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung des anwaltlichen Berufsrechts.