Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht
Auch unser Jahresvortrag, der sich stets an die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung des Institut für Anwaltsrecht anschließt, ist sehr beliebt. Nicht selten dürfen wir renommierte Redner bei uns begrüßen. Zuletzt etwa den ehemaligen Justizminister des Landes NRW, Peter Biesenbach und den Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer, Dr. Ulrich Wessels. Dieser Vortrag findet in der Regel in den Sommermonaten statt und bedarf keiner Anmeldung.
Der nächste Jahresvortrag findet am Donnerstag, den 11.05.2023, um 17:15 Uhr – im Anschluss an die Mitgliederversammlung um 16:00 Uhr – statt (Universität zu Köln, Seminargebäude (106), Tagungsraum (0.04), 50923 Köln). Es wird sprechen: Akad. Oberrat Dr. Christian Deckenbrock, Geschäftsführer des Instituts für Anwaltsrecht, zum Thema „Das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen nach der Reform: Endlich Rechtssicherheit oder weiterhin alles unklar?“.
Herr Dr. Deckenbrock ist langjähriger und verdienter Mitarbeiter des Instituts für Anwaltsrecht. Er hat in den vergangenen zwei Jahrzehnten zu allen Facetten des Anwaltsrechts veröffentlicht, die Regulierung anwaltlicher Interessenkonflikte hat dabei aber stets sein besonderes Interesse gefunden. Bereits 2009 hat er seine mit dem Fakultätspreis ausgezeichnete Dissertation zum Thema "Strafrechtlicher Parteiverrat und berufsrechtliches Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen" vorgelegt. In seinem Vortrag nimmt er die zum 1.8.2022 in Kraft getretene umfassende Reform der anwaltlichen Tätigkeitsverbote zum Anlass, um das Recht der Interessenkonflikte neu zu bewerten, und erläutert, welche Rechtsunsicherheiten für die Praxis beseitigt worden sind und welche fortbestehen oder gar neu entstanden sind.
Nach dem Vortrag von Herrn Dr. Deckenbrock besteht Gelegenheit zur Diskussion. Der Meinungsaustausch kann anschließend bei einem Umtrunk im Stehkonvent im Seminargebäude fortgesetzt werden.