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Forschung auf dem Gebiet des Rechtsdienstleistungsrechts

Überblick

Das Rechtsdienstleistungsrecht bestimmt, wer in Deutschland unter welchen Voraussetzungen und mit welchem Qualifikationsprofil Rechtsdienstleistungen erbringen kann. Diese Rechtsmaterie definiert aus Sicht der Anwaltschaft insbesondere, mit wem Rechtsanwälte auf dem Rechtsdienstleistungsmarkt im Wettbewerb stehen. Für das Institut für Anwaltsrecht ist das Rechtsdienstleistungsrecht daher ein wichtiger Forschungsgegenstand. Dies kommt nicht zuletzt durch eine Vielzahl von Dissertationen zur Thematik zum Ausdruck, die die Direktoren des Instituts seit 1990 betreut haben.
 

Rechtsberatungsgesetz

Die Reform des Rechtsdienstleistungsrechts durch die Ablösung des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) durch das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) im Jahr 2008 ist von Seiten des Instituts für Anwaltsrecht intensiv begleitet worden. So hat Prof. Dr. Dr. h.c. Prütting als Gutachter des 65. Deutschen Juristentages im Jahr 2004 wichtige Grundlagen für die Reformdiskussion gelegt. Prof. Dr. Henssler und Prof. Dr. Grunewald waren im Jahr 2007 als Sachverständige im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages tätig, Prof. Dr. Henssler und Prof. Dr. Kilian begleiteten die Reformen mehrere Jahre als ko-optierte Mitglieder des Berufsrechtsausschusses des Deutschen Anwaltvereins. Prof. Dr. Kilian ist seit 2008 Mitglied im Ausschuss Rechtsdienstleistungsrecht des Deutschen Anwaltvereins.
 

Rechtsdienstleistungsgesetz

Das Inkrafttreten des Rechtdienstleistungsgesetzes hat zu zahlreichen Publikationen aus dem Institut für Anwaltsrecht geführt. Ein von Prof. Dr. Grunewald im Verlag Dr. Otto Schmidt herausgegebener und vom Vorsitzende des Fördervereins, Dr. Hirtz, mit verfasster Kommentar zum RDG war die erste Kommentierung des Reformgesetzes, Prof. Dr. Kilian ist Mitautor der ersten am Markt erschienenen systematischen Darstellung des neuen Gesetzes. Prof. Dr. Henssler, Prof. Dr. Dr. h.c. Prütting und Dr. Deckenbrock haben Einführungen in das neue Gesetz publiziert, Prof. Dr. Henssler ist zudem Herausgeber einer Textsammlung zum Rechtsdienstleistungsgesetz.
 

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