zum Inhalt springen

"Reformbedarf im Anwaltsrecht"

Symposium des Instituts für Anwaltsrecht 2025

(c) Ulrike Kersting, Universität zu Köln
„Reformbedarf im Anwaltsrecht – Vorschläge für den Gesetzgeber der 21. Legislaturperiode“

Die Jahrestagung des Instituts für Anwaltsrecht der Universität zu Köln widmete sich am 20. November 2025 den aktuellen Reformdiskussionen im anwaltlichen Berufsrecht. Vor dem Hintergrund eines laufenden gesetzgeberischen Reformprozesses brachte das Symposium Vertreterinnen und Vertreter aus Wissenschaft, Berufsorganisationen, Gesetzgebung und anwaltlicher Praxis zusammen, um zentrale Zukunftsfragen der Anwaltschaft zu beleuchten.

Im Mittelpunkt standen grundlegende Fragen zur Weiterentwicklung des anwaltlichen Berufsrechts: Welche Anpassungen sind erforderlich, um die Funktionsfähigkeit der Anwaltschaft auch künftig zu sichern? Wie lassen sich traditionelle Berufsgrundsätze mit den Anforderungen eines sich wandelnden Rechtsdienstleistungsmarktes in Einklang bringen? Welche Rolle spielen Unabhängigkeit, Transparenz und berufsrechtliche Kernwerte in einem zunehmend digitalisierten Umfeld?

Die Diskussionen zeigten, dass Reformüberlegungen nicht nur einzelne Regelungsbereiche betreffen, sondern das anwaltliche Berufsrecht als Gesamtgefüge neu betrachtet werden muss. Thematisiert wurden unter anderem Fragen der berufsrechtlichen Systematik, der Vergütungsordnung, der anwaltlichen Unabhängigkeit sowie die Auswirkungen technischer und struktureller Entwicklungen auf das Berufsbild. Das Symposium bot damit eine Plattform für einen interdisziplinären Austausch über die zukünftige Ausgestaltung anwaltlicher Rahmenbedingungen.

Einen detaillierten Bericht zur Jahrestagung von Thomas Sossna und Maximilian Bräutigam finden Sie hier. Die Beiträge von RAin und Notarin Dr. h. c. Edith Kindermann, Prof. Dr. Christoph Thole, Prof. Dr. Martin Henssler, RAin Dr. Borbála Dux-Wenzel, RA Dr. Maximilian Gerhold, PD Dr. David Markworth, M.Sc. (Oxford) sowie Prof. Dr. Matthias Kilian sind zudem in Heft 1/2026 des Anwaltsblatts zugänglich.  Der Beitrag von PD Dr. Christian Deckenbrock ist ebenfalls online verfügbar.

Das Institut für Anwaltsrecht bedankt sich herzlich für das große Interesse an der Veranstaltung sowie für die engagierten und zukunftsweisenden Beiträge der Referentinnen und Referenten. Wir freuen uns darauf, den Diskurs im kommenden Jahr fortzuführen.