Forschungstätigkeit des Instituts für Anwaltsrecht
In diesem Bereich informieren wir Sie über die Forschungstätigkeit des Instituts für Anwaltsrecht.
Das Anwaltsrecht ist eine Querschnittsmaterie: Es behandelt neben dem anwaltlichen Berufsrecht die berufsspezifischen Fragen des Verfassungs-, Zivil-, Gesellschafts-, Wettbewerbs-, Verfahrens- und Verwaltungsrechts. Diese Verwurzelung in verschiedenen Teildisziplinen der Rechtswissenschaft macht den besonderen Reiz des Anwaltsrechts als Gegenstand von rechtswissenschaftlicher Forschung und Lehre aus.
Eingebettet ist das Anwaltsrecht als Recht der anwaltlichen Rechtsdienstleister in die Materie des Rechtsdienstleistungsrechts. Es bestimmt, wer in Deutschland unter welchen Voraussetzungen Rechtsdienstleistungen erbringen darf.
Untrennbar verbunden mit diesen Materien ist der rechtliche Rahmen der Ausbildung der Juristen, die in Deutschland traditionell in der Befähigung zum Richteramt mündet, und seine praktische Umsetzung in der universitären Ausbildung.