Das Konzept eines Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln
Das Rechtsgebiet des Anwaltsrechts betrifft über 140.000 Juristinnen und Juristen unmittelbar und zwar in ihrer Stellung als Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte. Die Tendenz der Zulassungen ist steigend, nach wie vor ergreifen rund 80 % der jährlich ca. 10.000 examinierten Juristinnen und Juristen den Anwaltsberuf.
Daher sind bereits im Studium Ausbildungsinhalte, die die Bedürfnisse der Anwaltschaft berücksichtigen, unerlässlich. Diese Feststellung ist bereits seit Jahrzehnten zutreffend. Gleichwohl fehlten ebenso lange Ansätze, den jungen Juristinnen und Juristen die anwaltliche Denk- und Arbeitsweise näher zu bringen. Diesem Problem nahm sich das auf Initiative des damaligen Rektors Prof. Dr. h.c. Peter Hanau im Jahre 1988 gegründete Institut für Anwaltsrecht (das erste seiner Art in Deutschland) an und machte sich fortan die Förderung der Belange der Anwaltschaft in Forschung und Lehre zur Aufgabe.
Obwohl auch heute noch die Ausbildung zur Volljuristin/zum Volljuristen in Deutschland auf den Beruf der Richterin/des Richters ausgerichtet ist, wurde durch die Reform der Juristenausbildung das Studium und Referendariat in einen deutlichen Bezug zur anwaltlichen Tätigkeit gesetzt. So erklären § 10 Abs. 2 S. 3 JAG NRW und § 52 Abs. 1 JAG NRW in der seit dem 1. Juli 2003 geltenden Fassung die rechtsberatende und rechtsgestaltende anwaltliche Tätigkeit sowohl im Ersten als auch im Zweiten Staatsexamen ausdrücklich zum Prüfungsstoff. Im Studium wird die anwaltliche Denk- und Arbeitsweise des Weiteren durch die zu erlangenden Schlüsselqualifikationen, wie diese in der reformierten Fassung des § 5a Abs. 3 S. 1 DRiG genannt sind, gefördert. Diese Schlüsselqualifikationen sind etwa: Verhandlungsmanagement, Gesprächsführung, Rhetorik, Streitschlichtung, Mediation, Vernehmungslehre und Kommunikationsfähigkeit. Schließlich wird seit der Reform im Vorbereitungsdienst ein stärkerer Schwerpunkt auf die praktische Ausbildung bei Anwältin und Anwalt gelegt. Statt der bisherigen Dauer von (mindestens) vier Monaten wurde die Anwaltsstation durch § 35 Abs. 2 Nr. 4 JAG NRW auf zehn Monate verlängert.
Diesen Entwicklungsprozess der Ausbildungsinhalte hat das Institut für Anwaltsrecht begleitend unterstützt und trägt bis heute dazu bei, dass in der Hochschulausbildung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Kölner Universität die Brücke zwischen Rechtswissenschaft und anwaltlicher Praxis geschlagen wird.