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Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht 2022

"Die fabelhafte Welt des Anwaltsrechts – das Kölner Institut für Anwaltsrecht zwischen Wissenschaft und Praxis"

Den diesjährigen Jahresvortrag hielt Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hanns Prütting, Mitdirektor des Instituts für Anwaltsrecht, zum Thema „Die fabelhafte Welt des Anwaltsrechts – das Kölner Institut für Anwaltsrecht zwischen Wissenschaft und Praxis“.

Für einen Blick auf die historische Entwicklung von Berufsstand und Berufsrecht setzte Professor Prütting zunächst beim Logographos der griechischen Antike, dem juris consultus der römischen Blütezeit und dem „Fürsprech“ im germanischen und frühen deutschen Recht an. Aufgrund unzureichender Regulierung sei der Berufsstand der „Winkeladvokaten“ im Laufe der Zeit zunehmend in Misskredit geraten und unter staatliche Kontrolle gestellt worden.

Ihren heutigen Status als unabhängiges Organ der Rechtspflege (§ 1 BRAO) habe sich die Anwaltschaft mühsam erkämpfen müssen. Dieser „Kampf um die freie Advokatur“ mündete, so Prütting, nach der Gründung des Deutschen Reichs mit der Rechtsanwaltsordnung (RAO) vom 01.07.1878 in die erste kodifizierte Fassung eines anwaltlichen Berufsrechts. Hierdurch sei ein Trend zur Professionalisierung des Anwaltsberufs in Gang gekommen, der sich – nach schweren Rückschlägen für die anwaltliche Unabhängigkeit im Dritten Reich – mit dem Inkrafttreten der Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) fortgesetzt habe.

Diesem Trend folgend sei das anwaltliche Berufsrecht zunehmend in den Fokus wissenschaftlicher Forschung und Lehre geraten. Vor diesem Hintergrund hob Professor Prütting die herausgehobene Stellung des Kölner Instituts für Anwaltsrecht bei der Erschließung dieses Rechtsgebiets hervor: Das 1988 gegründete Institut sei das erste seiner Art im deutschen Sprachraum gewesen und habe in den vergangenen Jahrzehnten mit seinen Gesetzgebungsvorschlägen, seinen vielfältigen Kommentaren, Aufsätzen und Vorträgen das Rechtsgebiet des Anwaltsrechts als echtes wissenschaftliches Fach begründet und ausgestaltet. Hierdurch komme dem Institut eine zentrale Rolle im Zusammenhang mit der Förderung und dem Schutz der deutschen Anwaltschaft zu.

Als aktuelle Herausforderung für die Anwaltschaft machte Prütting die wachsende Zahl an Legal-Tech-Angeboten aus, zu denen insbesondere auch das sog. Sammelklage-Inkasso gehört. Vor dem Hintergrund der AirDeal-Entscheidung des II. Zivilsenats des BGH vom 13.07.2021 (II ZR 84/20, BGHZ 230, 255 = ZIP 2021, 1643 = EWiR 2021, 549 m. Anm. Prütting) setzte Prütting sodann zu einer kritischen Betrachtung der Rechtsprechungspraxis an, die in der anschließenden Diskussion zwischen den Direktoren sowie den Versammlungsteilnehmer aufgegriffen und weiterentwickelt wurde.


 

Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht 2019

"Aktuelle berufspolitische Herausforderungen"

Am 18. Juni 2019 fand der Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht statt. Das Institut durfte in diesem Jahr Dr. Ulrich Wessels, der im vergangenen Jahr zum Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer gewählt worden war, begrüßen. Wessels, der zum Thema „Aktuelle berufspolitische Herausforderungen“ sprach, scheute sich nicht, seine Unzufriedenheit darüber zu Protokoll zu geben, dass einige rechtspolitische Projekte derzeit nicht mit dem notwendigen Tempo vorangingen. Er mahnte – so wichtig der Verbraucherschutz auch sei – eine stärkere Konzentration auf den angestrebten „Pakt für den Rechtsstaat“ an. Wichtig sei es hier, auch die Anwaltschaft im Blick zu behalten.

Zunächst ging Wessels auf die anstehende Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts ein. Hierzu habe die BRAK bereits früh ihre Reformüberlegungen vorgestellt. Auch den von Henssler vorgelegten Entwurf nannte er eine gute Ausgangsbasis. Wessels hoffte, dass das an sich für das Frühjahr angekündigte Eckpunktepapier nach dem anstehenden Wechsel an der Spitze des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz zeitnah vorgelegt werde. Gemeinsam mit dem DAV werde man hier für ein zeitgemäßes Recht kämpfen. Kritisch sehe er allerdings die zum Teil diskutierte Öffnung des „Fremdkapitalverbots“. Auch sollte die Öffnung des Kreises sozietätsfähiger Berufe sich an der Entscheidung des BVerfG orientieren und nur zurückhaltend erfolgen. Eine Zusammenarbeit mit Angehörigen anderer Berufe, die kein vergleichbares Berufsrecht kennen, sei mit Gefahren verbunden.

Einen zweiten Schwerpunkt setzte Wessels beim Thema Legal Tech. Die Entwicklungen im Bereich Legal Tech seien zwar grundsätzlich positiv, zukunftsorientiert und als Chance für die Anwaltschaft zu betrachten. Das Problem beginne allerdings schon bei der Definition des Begriffs „Legal Tech“, man könne hier nicht alle Entwicklungen über „einen Kamm scheren“. Auf keinen Fall dürfe dabei ein Anwalt durch einen Algorithmus ersetzt werden. Über die zum Schutz der Rechtsuchenden erforderliche juristische Sachkunde verfügten allein zugelassene Rechtsanwälte. Deshalb warne er vor einer Aufweichung des RDG. Eine voreilige Änderung können auch bestehende rechtsstaatliche Strukturen zerstören. Eine andere (rechtspolitische) Frage sei freilich die, ob Änderungen im anwaltlichen Berufsrechtsverbot angezeigt seien. Zu hinterfragen sei hierbei insbesondere die Zukunft des Provisionsverbots.

Wessels bekräftigte dann die gemeinsam mit dem DAV erhobene Forderung der BRAK nach einer zeitnahen Anpassung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG). Lineare Erhöhungen und strukturelle Änderungen des RVG seien notwendig, um den Zugang zum Recht sicherzustellen. Nur eine angemessene Entlohnung der Anwälte stelle die Verfügbarkeit anwaltlicher Dienstleistungen auch in der Fläche sicher. Unverständnis zeigte Wessels über die von den Bundesländern geführte Diskussion, dass eine Vergütungsanpassung mit einer Erhöhung der Gerichtskosten einhergehen sollte. Bereits jetzt arbeite die Justiz zu einem erstaunlich hohen Anteil kostendeckend. Die fehlenden Ressourcen müssten über die Steuern finanzierbar sein, das müsse sich ein Rechtsstaat leisten können.

Nun leitete Wessels seinen Vortrag auf die am 1. Juli 2019 beginnende Amtszeit der 7. Satzungsversammlung über. Diese habe weiterhin bedeutende Kompetenzen, wie etwa die aktuelle Änderung des § 2 BORA zeige. Von daher sei es bedauerlich, wenn das Interesse, sich im „Anwaltsparlament“ zu engagieren, offenbar nachlasse. Wessels verwies insoweit auf die Situation im Kammerbezirk Düsseldorf, wo für sieben mögliche Sitze nur drei Kandidaten gefunden worden seien.

Schließlich ging Wessels auf die aktuelle Diskussion um die Frage, ob Insolvenzverwalter ein eigenständiges Berufsrecht und eine eigenständige Berufskammer benötigen ein. Dabei sprach er sich zwar durchaus dafür aus, den Insolvenzverwalterberuf berufsrechtlich zu regeln; das Modell einer eigenständigen Berufskammer finde allerdings nicht seine Zustimmung. Seines Erachtens wäre eine solche Kammer zu klein, um effektiv arbeiten zu können. Vorzugswürdig sei es vielmehr, die Insolvenzverwalter (von denen etwa 95 % Rechtsanwälte seien) der Aufsicht der Rechtsanwaltskammern zu unterstellen. Eine solche Regelung würde sogleich ein Signal im Sinne der Einheit der Anwaltschaft darstellen. Die Insolvenzverwalter, die nicht zugleich Rechtsanwälte seien, könnten mithilfe einer gesetzlichen Erstreckung ebenfalls der Aufsicht der Anwaltskammern unterstellt werden. Wessels kündigte an, dass sich die kommende Hauptversammlung der BRAK im Oktober 2019 diesem Thema widmen werde.

Schließlich kam Wessels auf die BGH-Anwaltschaft zu sprechen, die jüngst auch vonseiten örtlicher Rechtsanwaltskammern in die Kritik geraten waren. Auf der letzten BRAK-Hauptversammlung im Mai 2019 in Schweinfurt wurde das Thema und verschiedene Reformvorschläge daher ausführlich diskutiert. Dabei konnte sich der Antrag einer Rechtsanwaltskammer, die Singularzulassung ersatzlos zu streichen, ebenso wenig behaupten wie das Modell, die Singularzulassung beim BGH in Zivilsachen durch ein fachanwaltsähnliches Zulassungsmodell zu ersetzen. Mehrheitsfähig war dagegen der Vorschlag, die BGH-Anwaltschaft im Grundsatz beizubehalten, dabei aber das Wahl- und Zulassungsverfahren zu reformieren. Künftig soll daher nach dem Willen der BRAK nicht mehr das BMJV, sondern die BRAK neue BGH-Anwälte zulassen. Mit diesem reformierten Zulassungsmodell soll zugleich die Selbstverwaltung der Anwaltschaft gestärkt werden.

Zum Abschluss seines Vortrags ging Wessels noch kurz auf das besondere elektronische Anwaltspostfach ein und seine Startschwierigkeiten. Inzwischen funktioniere es „im Großen und Ganzen“. Da die gegenwärtigen Dienstleistungsverträge zum Jahresende ausliefen, habe man die Dienstleistungen zur Übernahme der bestehenden Software, Weiterentwicklung des Postfachs, Übernahme des Betriebs und Bereitstellung des Supports neu ausgeschrieben.

Dem Vortrag schloss sich eine ausführliche Diskussion, insbesondere zum Thema Legal Tech, an. Auch beim anschließenden Umtrunk hatten die knapp 50 Zuhörerinnen und Zuhörer die Gelegenheit, die Gespräche fortzusetzen.



 

Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht 2018

"Aktuelle Herausforderungen in der Justizpolitik"

Am 20. Juni 2018 besuchte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) die Rechtswissenschaftliche Fakultät. Im Jahr des 30-jährigen Gründungsjubiläums des Instituts für Anwaltsrecht hielt der Minister den traditionsreichen Jahresvortrag des Instituts. Justizminister Biesenbach, ein Alumnus unserer Fakultät, sprach zu den "Aktuellen Herausforderungen der Justizpolitik" aus Sicht der Landesregierung und gab in seinem Vortrag eine tour d'horizon über Themen, die sein Ministerium gegenwärtig besonders intensiv beschäftigen. Unter Anwesenheit vieler Persönlichkeiten aus Kölner Justiz und Anwaltschaft lag ein Schwerpunkt seiner Betrachtungen auf dem Strafrecht und der Strafverfolgung. Der Minister berichtete zum Beispiel über bereits erfolgte und geplante Aktivitäten zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität und über den Kampf gegen Straftaten im Internet, für den eine Zentralstelle der Cyberkriminalität in Köln eingerichtet worden sei. Ein weiteres Thema, in das er Einblicke gab, war die Terrorismusbekämpfung. Im Bereich des Zivilrechts berichtete der Justizminister insbesondere über Bestrebungen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen als Gerichtsstandort durch die Möglichkeit, Verfahren in englischer Sprache führen zu können, attraktiver zu machen. Für Studierende besonders interessant waren seine Überlegungen zur Steigerung der Atraktivität der Justiz als Arbeitgeberin dem sich verschärfenden Wettbewerb um Absolventen der juristischen Ausbildung. Minister Biesenbach berichtete nicht nur über die aus rückläufigen Absolventenzahlen resultierenden abgesenkten Anforderungen an die Examensnoten, sondern auch über seine Idee, von dem Grundsatz abzurücken, dass Richter im Laufe ihrer Berufskarriere losgelöst von ihrem persönlichen fachlichen Interesse sowohl in der Zivil- als auch in der Strafgerichtsbarkeit tätig sein  müssen. Der Vortrag bot viel Stoff für Nachfragen und Gegenpositionen, so dass sich eine lebhafte Aussprache anschloss, die von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern bei einem vom Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrechts ausgerichteten Empfang fortgesetzt wurde.


 

Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht 2016

"Nach der Reform ist vor der Reform - aktuelle Entwicklungen im anwaltlichen Berufsrecht"

Am 28.6.2016 fand der Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht zum Thema "Nach der Reform ist vor der Reform - aktuelle Entwicklungen im anwaltlichen Berufsrecht" statt. Den Jahresvortrag hielt RA Ekkehart Schäfer, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer.

Mit der Reform des Rechts der Syndikusanwälte hat der Gesetzgeber Anfang des Jahres grundlegende Änderungen im anwaltlichen Berufsrecht vorgesehen. Doch wer glaubt, dass sich der Gesetzgeber nun in diesem Bereich zurücklehnen kann, irrt. Weitere Änderungen des Berufsrechts stehen unmittelbar vor der Tür. Das Bundesministerium der Justiz und für den Verbraucherschutz wird die Tür für eine sanktionierte Fortbildungspflicht für alle Rechtsanwälte öffnen. Die Möglichkeiten zur Zusammenarbeit mit anderen Berufen müssen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur interprofessionellen Partnerschaft mit Ärzten und Apothekern neu überdacht werden. Die Europäische Datenschutzgrundverordnung räumt dem Gesetzgeber die Chance ein, das Verhältnis des anwaltlichen Berufsrechts zum Datenschutzrecht endlich zum Schutz der Mandanten im Sinne der Anwaltschaft klarzustellen. Und nicht zuletzt wird auch der elektronische Rechtsverkehr Chancen und Herausforderungen für die Anwaltschaft mit sich bringen. In seinem Vortrag wird der Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer, RA Ekkehart Schäfer, einen Ausblick auf anstehende Entwicklungen im Berufsrecht der Anwaltschaft geben.


 

Jahresvortrag des Instituts für Anwaltsrecht 2015

"Schiedsgerichtsbarkeit ist Anwaltssache! Vom Anfang und Ende der Schiedsgerichtsbarkeit"

Am 29.4.2015 fand der Jahresvortrag zum Thema "Schiedsgerichtsbarkeit ist Anwaltssache! vom Anfang und Ende der Schiedsgerichtsbarkeit" mit Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting statt. 

Deutsche Rechtsanwälte haben sich eine enorme Vielfalt an Tätigkeiten erschlossen. Das gilt sowohl für die unterschiedlichen Fachgebiete und die darauf aufbauenden Fachanwaltsbezeichnungen als auch für die Tätigkeitsformen. Neben der forensischen Anwaltstätigkeit ist es seit langem anerkannt, dass z.B. auch Mediation Anwaltssache ist. Das gilt in gleicher Weise für die Schiedsgerichtsbarkeit. Dies bedarf der besonderen Hervorhebung zu Zeiten, in denen sich die Schiedsgerichtsbarkeit außerordentlich heftigen Angriffen ausgesetzt sieht. Der Vortrag will die aktuellen Diskussionen aufgreifen und im Einzelnen prüfen, wie berechtigt die entstandene Kritik ist.


 

Übersicht der Jahresvorträge des Instituts für Anwaltsrecht seit Gründung

29.06.2022

Die fabelhafte Welt des Anwaltsrechts – das Kölner Institut für Anwaltsrecht zwischen Wissenschaft und Praxis“

Prof. Dr. Dr. h. c. mult. Hanns Prütting, Direktor des Instituts für Anwaltsrecht

 

18.06.2019

„Aktuelle berufspolitische Herausforderungen“

Dr. Ulrich Wessels, Rechtsanwalt, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer

 

20.06.2018

„Aktuelle Herausforderungen in der Justizpolitik“

Peter Biesenbach, Justizminister NRW

 

29./30.06.2017:

13. Soldan Tagung zum Thema „Studentische Rechtsberatung in Law Clinics“

29.06.:

Prof. Dr. Matthias Kilian, Universität zu Köln/Soldan Stiftungsprofessur

„Die deutsche Law Clinic-Landkarte: Eine Analyse existierender Angebote studentischer Rechtsberatung in Deutschland“

Dr. Christian Deckenbrock, Universität zu Köln

„Law Clinics als Rechtsdiensleister“

Prof. Dr. Boris Paal, Universität Freiburg, Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät

„Law Clinics als Element der universitären Juristenausbildung“

30.06.:

Hannah Camplin, University of Westminster, London

“Law Clinic Models: Experiences from the UK”

Keeley Fletcher, Sheffield Hallam University

“Balancing the Interests of Stakeholders in Clinical Legal Education”

 

28.06.2016

„Nach der Reform ist vor der Reform – aktuelle Entwicklungen im anwaltlichen Berufsrecht“

Ekkehart Schäfer, Rechtsanwalt, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer

 

29.04.2015

„Schiedsgerichtsbarkeit ist Anwaltssache! - Vom Anfang und Ende der Schiedsgerichtsbarkeit“

Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting, Universität zu Köln

 

04.06.2014

„Das Management von Haftungsrisiken in Anwaltskanzleien“

Dr. Matthias Kilian, Rechtsanwalt, Universität zu Köln

 

21.06.2013

Symposium „Anwaltsrecht 150”

Manfred Wissmann, Rechtsanwalt, Vorsitzender der Hans Soldan Stiftung, Essen

"65 Jahre Prof. Hanns Prütting – 60 Jahre Prof. Martin Henssler – 25 Jahre Institut für Anwaltsrecht"

Prof. Dr. Martin Henssler, Universität zu Köln

"Interessenkonflikte – der Dauerbrenner des Berufsrechts: Aktuelle Probleme und Entwicklungen"

Prof. Dr. Hanns Prütting, Universität zu Köln

"Die Unabhängigkeit als konstitutives Merkmal der rechtsberatenden Berufe"

Dr. Matthias Kilian, Universität zu Köln

"Berufsethische Regeln für die Anwaltschaft? Gedanken zu einer falsch akzentuierten Diskussion"

Prof. Dr. Bernd Hirtz, Vorsitzender des Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht

"25 Jahre Institut für Anwaltsrecht in Köln: Anlass für einen Blick auf die Entwicklung des Sozietätsrechts in den letzten 25 Jahren"

 

05.06.2012

„Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft – erste Erfahrungen“

Dr. Renate Jaeger, Schlichterin der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft in Berlin

 

21.06.2011

„Rechtsanwälte und Justizpolitik“

Thomas Kutschaty, Rechtsanwalt, Justizminister des Landes NRW

 

22.06.2010

„Vor der Reform ist nach der Reform? Die Zukunft des anwaltlichen Berufsrechts“

Axel C. Filges, Präsident der Bundesrechtsanwaltskammer

 

23.06.2009

„Anwaltliche Unabhängigkeit zwischen Interessenvertretung und Gemeinwohlorientierung – Grundlage der anwaltlichen Berufsausübung“

Prof. Dr. Wolfgang Ewer, Rechtsanwalt, (Vize)Präsident des Deutschen Anwaltvereins

 

23.10.2008

20 Jahre Anwaltsrecht – Anwaltsrecht in 20 Jahren?

Prof. Dr. Klaus Tolksdorf, Präsident des Bundesgerichtshofs 

„Das anwaltliche Berufsrecht – Aktuelle Entwicklungslinien“

Prof. Dr. Hanns Prütting, Universität zu Köln

„20 Jahre anwaltliches Berufsrecht“

Prof. Dr. Martin Henssler, Universität zu Köln

„Europarechtliche und internationale Entwicklung im anwaltlichen Berufsrecht und der anwaltlichen Berufspolitik“

 

15.05.2007

„Aktuelle Probleme des Sozietätsrecht“

Prof. Dr. Wulf Goette, Vorsitzender Richter BGH

 

30.05.2006

„Abfindungsregelungen und Wettbewerbsverbote bei Ausscheiden aus Rechtsanwaltssozietäten“

Prof. Dr. Harm-Peter Westermann, Eberhard Karls Universität Tübingen

 

15.06.2004

Symposion zu Ehren von Rechtsanwalt Dr. h.c. Ludwig Koch

Prof. Dr. Barbara Grunewald, Universität zu Köln

„Anwaltliche Unabhängigkeit“

Prof. Dr. Martin Henssler, Universität zu Köln

„Anwalt und Europa“

Prof. Dr. Christoph Hommerich

„Die Rechtsanwaltschaft unter Modernisierungszwang“

Prof. Dr. Hanns Prütting, Universität zu Köln

„Die Reform des Rechtsberatungsgesetzes“

 

03.05.2002

IV. Soldan Tagung zum Thema „Anwaltsorientierte Juristenausbildung“

 

17.05.2001

 „Rechtsberatung und Streitschlichtung im Internet“

 

29.11.2000

„Justizreform – ZPO“

Die Podiumsdiskussion wurde ausgerichtet vom KAV, dem Anwaltverein  Bonn und Aachen, der Rechtsanwaltskammer Köln, dem Verein zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, dem Verein der Kölner Richter und Staatsanwälte und den Bezirksgruppen Bonn und Aachen des deutschen Richterbundes

Der Justizminister NRW, Herr Jochen Dieckmann hat eine Stellungnahme in Aussicht gestellt.

Auf dem Podium diskutierten folgende Teilnehmer:

Herr Dr. Armin Lünterbusch, Präsident des OLG Köln

Herr Prof. Dr. Hanns Prütting, Direktor IAR

Herr RA Felix Busse, ehem. DAV-Präsident und Vorsitzender im Ausschuss Justizreform

Herr Dr. Friedrich Kretschmar, Leiter Abteilung Recht, Wettbewerbspolitik und Versicherung des Bundesverbandes der Deutschen Industrie e.V., BDI

Herr RA Norbert Röttgen, Mitglied des Dt. Bundestages

 

19.09.1999

Ganztägige Jubiläumsveranstaltung anlässlich des 10jährigen Bestehens des IAR

Herr RA Achim Krämer

„Bundesverfassungsgericht und Anwaltschaft“

Prof. Dr. Martin Henssler

„Verbot der Sternsozietät gem. § 31 BerufsO“

Prof. Dr. Hanns Prütting

„Interessenkollision“

 

15.06.1994

Podiumsdiskussion zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches, der Strafprozeßordnung und anderer Gesetze (Verbrechensbekämpfungsgesetz)

(Bericht: Petra Hürten/wiss. Mit., AnwBl. 1994, 407 ff.)

 

08.12.1993

Vorstellung der Ergebnisse seiner empirischen Studie des Syndikusanwaltes

Prof. Dr. Christoph Hommerich,

 

26.06.1992

„Die Rechtsanwalts-GmbH“

Prof. Dr. Martin Henssler, Universität zu Köln

 

26.06.1991

Diskussionsveranstaltung zum Thema „Justizmaßnahmegesetze nach den Vorschlägen der Justizministerkonferenz vom 24.04.1991“

Teilnehmer:

Prof. Dr. Prütting, Universität zu Köln (Leitung)

Dieter Schmidt, Staatssekretär des Hessischen Ministeriums für Justiz / Dr. Hohmann-Den(n)hardt, Staatsministerin, Wiesbaden

Prof. Dr. Konrad Redeker, Rechtsanwalt, Bonn

Prof. Dr. Thomas Weigend, Universität zu Köln

Dr. Helmut Wolnick, Präsident des Amtsgerichts Köln

 

14.03.1990

„Die Entwicklung des Rechts und der Anwaltschaft in der DDR“

Bernhard Knupp, Rechtsanwalt, Leipzig

und

„Die Stellung des Strafverteidigers im Strafprozeß der DDR“

Alexander Körner, Rechtsanwalt, Leipzig