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Forschung auf dem Gebiet des Sozietätsrechts

Überblick

Eine wichtige Teildisziplin des Anwaltsrechts ist das Sozietätsrecht im Sinne eines berufsspezifischen Gesellschaftsrechts. Die Regelungen des allgemeinen Gesellschaftsrechts werden aufgrund der besonderen Anforderungen an die Funktion und die Unabhängigkeit des Rechtsanwalts in starkem Maße durch berufsspezifische Regulierung der BRAO (§§ 59a, 59c ff.) und der BORA (§§ 26, 30-33 BORA) überlagert. Die Forschungshistorie des Instituts ist geprägt von der stürmischen Entwicklung, die das anwaltsspezifische Gesellschaftsrecht, auch als Sozietätsrecht bezeichnet, seit Beginn der 1990er Jahre genommen hat.

 

Anwaltskapitalgesellschaften

Zu Beginn der Institutsgeschichte standen insbesondere die von Prof. Dr. Dr. Prütting intensiv begleiteten Entwicklungen um die überörtliche Sozietät im Zentrum der Forschungsaktivitäten. Der Schwerpunkt verlagerte sich anschließend auf die Frage, welcher Rechtsformen sich Rechtsanwälte bedienen dürfen, wenn sie die Berufsausübung im Rahmen einer Gesellschaft anstreben. Grundsatzentscheidungen in der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Anwalts-GmbH und der Anwalts-AG wurden maßgeblich durch Publikationen aus dem Institut für Anwaltsrecht vorbereitet. Das gleiche gilt für Judikate zum damaligen Problem der Mehrfachmitgliedschaft von Rechtsanwälten in Berufsausübungsgesellschaften (sog. „Sternsozietät“). Prof. Dr. Henssler kommentiert im BRAO-Kommentar Henssler/Prütting die Vorschriften zu den Anwaltskapitalgesellschaften, Prof. Dr. Kilian betreut in dem im Verlag C.H. Beck erscheinenden Formularbuch für die Rechtsanwaltskanzlei die Vertragsmuster für die als Kapitalgesellschaften verfassten anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften.

 

Anwaltspersonengesellschaften

Intensiv forscht das Team des Instituts für Anwaltsrecht traditionell zum Personengesellschaftsrecht, sind GbR und PartG doch weiterhin die deutlich dominierenden Organisationsmodelle für die Anwaltschaft. Die Genese des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes mit einer neuen Form der Personengesellschaft für die freien Berufe wurde vom Institut seit Mitte der 1990er Jahre intensiv begleitet. Der Kommentar zum PartGG, von Prof. Dr. Henssler in erster Auflage 1997 publiziert, stellte eine der ersten Kommentierungen zu dieser für die Anwaltschaft immer wichtiger werdenden Rechtsform dar. In der dritten Auflage (2018) des Kommentars wurde erstmals die PartG mbB als Rechtsformvariante der PartG ausführlich behandelt. Zudem hat Henssler eine berufsspezifische Kommentierung des PartGG für den Berufsrechtskommentar Henssler/Prütting verfasst. In einem weiteren Kommentarprojekt (Henssler/Strohn, Gesellschaftsrecht) wird das PartGG von Dr. Bernd Hirtz, Vorsitzender des Fördervereins, sowie das Recht der Gesellschaft bürgerlichen Rechts von Prof. Dr. Kilian bearbeitet. 2012 ist außerdem auch ein Kommentar des PartGG von Prof. Dr. Kilian erschienen. In einem Kommentar zum Medizinrecht kommentiert Prof. Dr. Kilian zudem das PartGG und Dr. Deckenbrock das Recht der GbR. In dem im Verlag C.H. Beck erscheinenden Formularbuch für die Rechtsanwaltskanzlei verantwortet Prof. Dr. Henssler schließlich die Vertragsmuster für die als Personengesellschaften verfassten anwaltlichen Berufsausübungsgesellschaften.

 

Internationale Sozietäten

Internationale Bezüge des Sozietätsrechts haben in der jüngeren Vergangenheit immer mehr an Bedeutung für die Forschungstätigkeit des Instituts gewonnen. Insbesondere die Entwicklung des Gemeinschaftsrechts hat dazu geführt, dass nicht nur ausländische Kanzleien in Deutschland tätig sind, sondern dass sich auch Kanzleien in Deutschland zunehmend ausländischer Rechtsformen für die Berufsausübung bedienen. Das Institut hat sich daher bereits früh intensiv mit den Rahmenbedingungen des Tätigwerdens solcher ausländischen Sozietäten in Deutschland beschäftigt. Prof. Dr. Kilian ist Autor der Kapitel zu transnationalen Sozietäten, zur UK-LLP sowie zur EWIV im Handbuch des u.a. von Henssler herausgegebenen Handbuch des Sozietätsrechts. Ausdruck dieses Forschungsschwerpunkts ist nicht zuletzt auch, dass Prof. Dr. Henssler viele Jahre Mitglied des Ausschusses Internationale Sozietäten der Bundesrechtsanwaltskammer war, sowie die Mitgliedschaft von Prof. Dr. Kilian im wissenschaftlichen Beirat des Rats der Europäischen Anwaltschaften (CCBE).

 

Handbuch des Sozietätsrechts

Das besondere Interesse des Instituts am Sozietätsrecht zeigt sich auch im Entstehen des Handbuch Sozietätsrecht, das in erster Auflage im Jahr 2001, in zweiter Auflage im Jahr 2011 erschienen ist. Herausgeber ist neben Prof. Dr. Henssler Dr. Michael Streck, ehemaliger Präsident des Deutschen Anwaltvereins. Prof. Dr. Henssler bearbeitet in diesem Handbuch die Kapitel zu den Grundlagen des Sozietätsrechts und zur Anwaltskapitalgesellschaft, während Prof. Dr. Kilian die Abschnitte zur Europäischen Wirtschaftlichen Interessenvereinigung (EWIV) und zu den internationalen Sozietäten verantwortet. Dr. Christian Deckenbrock hat ein Kapitel zum Berufsrecht der Sozietät beigesteuert.

 

Reform des Sozietätsrechts

Die 2021 vom Bundestag verabschiedete Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften ist vom Institut für Anwaltsrecht umfassend begleitet worden. Prof. Dr. Henssler wurde vom Deutschen Anwaltsverein 2018 damit beauftragt, einen Diskussionsvorschlag für ein Reformgesetz zum anwaltlichen Gesellschaftsrecht zu erstellen. Seinen Gesetzentwurf legte Prof. Dr. Henssler 2018 vor (AnwBl Online 2018, 546 f., abrufbar hier). Präsidium und Vorstand des DAV übernahmen diesen Anfang 2019 weitestgehend und übergaben in als DAV-Diskussionsvorschlag dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) (DAV-Stellungnahme Nr. 8/2019, abrufbar hier). Zu dem im August 2019 bekanntgegebenen Eckpunktepapier des BMJV zu einer geplanten Reform, das in vielen Punkten den von Prof. Dr. Henssler ausgearbeiteten Vorschlägen folgte, sowie zu dem im Oktober 2020 publizierten Referentenentwurf des BMJV nahm das Institut für Anwaltsrecht durch zahlreiche Publikationen Stellung. Im Gesetzgebungsverfahren waren sowohl Prof. Dr. Henssler als auch Prof. Dr. Kilian als Sachverständige im Rechtsausschuss des Bundestages tätig und konnten wichtige Impulse für die letztlich verabschiedere Gesetzesfassung setzen. Prof. Dr. Kilian hatte zuvor bereits die Reform des Sozietätsrechts intensiv aus rechtstatsächlicher Perspektive begleitet: In einer 200-seitigen im Anwaltsverlag erschienenen Monographie mit dem Titel „Die Reform des anwaltlichen Gesellschaftsrechts“ untersuchte er die zentralen Reformthemen, um die Diskussion um eine rechtstatsächliche Dimension zu erweitern.

 

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