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Pflichtfortbildung nach § 43f BRAO
Seit dem 1.8.2022 müssen alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte nach § 43f BRAO der Rechtsanwaltskammer spätestens ein Jahr nach der Zulassung den Erwerb von Berufsrechtskenntnissen im Umfang von mindestens zehn Zeitstunden nachweisen. Der Erwerb der Kenntnisse ist in einem Zeitraum von bis zu sieben Jahren vor der Zulassung möglich. Die gesetzliche Pflicht aus § 43f BRAO adressiert den Befund, dass zuvor viele Berufsangehörige bei Beginn ihrer Berufstätigkeit über keine hinreichenden Kenntnisse ihrer beruflichen Rechte und Pflichten verfügten.
Das Institut für Anwaltsrecht engagiert sich in verschiedener Form in Berufsrechtsschulungen nach § 43f BRAO.
Angebote des Instituts
Online-Videokurs (Coursespace)
Der Kompaktkurs Einführung in das anwaltliche Berufsrecht mit Prof. Dr. Martin Henssler vermittelt Ihnen die wesentlichen Grundlagen des Berufsrechts – bequem online und maximal flexibel (www.coursespace.de). Nach Abschluss des zehnstündigen Online-Videokurses erhalten Sie einen Kenntnisnachweis nach § 43f Abs. 1 BRAO zur Vorlage bei Ihrer Rechtsanwaltskammer.
Die Vorträge sind nach Themen in Einheiten unterteilt und in Fernsehqualität aufgezeichnet, sodass Sie frei bestimmen können, wann, wo und in welchem Tempo Sie die Kenntnisse erwerben möchten. Neben den Videoeinheiten können Sie ihr Wissen anhand von kurzen Quiz-Einheiten testen oder das ergänzende Skript zum Thema Berufsrecht als Nachschlagewerk nutzen. Bei Fragen können Sie die integrierte Fragefunktion der Plattform nutzen.
Durch die KI-basierte Gesichtserkennung der Plattform kann nach automatischem Abgleich mit einem Foto des Ausweises ein fälschungssicheres Zertifikat nach § 43f BRAO zur Vorlage bei der Rechtsanwaltskammer per E- Mail versendet werden. Über die Webcam wird dann sichergestellt, dass sich der Teilnehmer vor dem Gerät befindet – andernfalls pausiert das Video; einzige Voraussetzung ist ein PC, Laptop oder Tablet mit Kamera.
Derzeit treten wir mit verschiedenen Rechtsanwaltskammern in Kontakt, um uns die Anerkennungsfähigkeit bestätigen zu lassen. Stand 23.05.2023 haben die Rechtsanwaltskammern Köln, Düsseldorf und Hamm mitgeteilt, dass die Teilnahme an dem Videokurs aufgrund der automatisierten Anwesenheitskontrolle den Voraussetzungen des § 43f BRAO genügt (vgl. etwa die Bestätigung der RAK Hamm v. 17.04.2023).
Den Kurs können Sie jederzeit online unter www.coursespace.de buchen und direkt loslegen. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen zu den Dozenten. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an contactcoursespace.de.
Dozenten: Prof. Dr. Martin Henssler, Prof. Dr. Matthias Kilian, Dr. Christian Deckenbrock, Dr. David Markworth, Dr. Jürgen Lauer.
Vorlesung Berufsrecht / "Einführung in den Anwaltberuf"
Die in jedem Semester von einem Direktor des Instituts an der Universität zu Köln angebotene Vorlesung "Einführung in den Anwaltsberuf" (in der Regel dienstags von 16:00 - 17:30 Uhr) bietet die Möglichkeit, einen Nachweis nach § 43f BRAO im Rahmen einer universitären Lehrveranstaltung (2 SWS) zu erwerben. Der Gesetzgeber sieht insbesondere die universitäre Ausbildung als geeignet an, die erforderlichen Berufsrechtskenntnisse zu erwerben. Daher ist es nach § 43f BRAO möglich, diese Kenntnisse bis zu sieben Jahre von der Zulassung zur Anwaltschaft durch Besuch einer universitären Lehrveranstaltung zu erwerben.
Die Inhalte der Vorlesung sind auf die gesetzlichen Vorgaben abgestimmt. Im Falle regelmäßiger Teilnahme wird eine qualifizierte Teilnahmebescheinigung zur späteren Vorlage bei einer Rechtsanwaltskammer ausgestellt.
Die Vorlesung kann von jedem Studierenden der Rechtswissenschaftlichen Fakultät besucht werden. Sie ist im Studienplan formal als Wahlveranstaltung in verschiedenen Schwerpunktbereichen angesiedelt, kann aber unabhängig vom Schwerpunktstudium belegt werden.
Nähere Informationen finden sich im Bereich "Lehre" der Instituts-Website.
Schulungen in Zusammenarbeit mit dem Kölner / Düsseldorfer Anwaltverein
Angehörige des Instituts-Teams bieten zudem für den Kölner Anwaltverein und den Düsseldorfer Anwaltverein Berufsrechtsschulungen im Rahmen der kommerzieller Veranstaltungen dieser Anbieter an. Sie richten sich primär an Junganwälte, können aber auch von Referendaren und Studierenden besucht werden.
Die Kosten für diese Schulungen legen die jeweiligen Anbieter fest. Bitte überprüfen Sie die Fortbildungsangebote der Veranstalter, wenn Sie ein entsprechendes Angebot nutzen wollen.
Buchungen sind ausschließlich über diese Anbieter möglich, nicht über das Institut.
In-House Schulungen zum Berufsrecht für Kanzleien und Unternehmen
Auf Anfrage werden auch In-House-Schulungen zum Berufsrecht für Kanzleien und Unternehmen angeboten.