Prof. Henssler befasst sich in der Anmerkung mit folgendem Urteil, BGH, Urteil v. 22. 6. 2020 – AnwZ (Brfg)= JZ 2021, 209. Das Urteil befasst sich mit Grundfragen des Berufsrechts des Syndikusrechtsanwaltes. Er kommt zu dem Schluss, dass der BGH seine restriktive Rechtsprechung zu den Zulassungsvoraussetzungen für Syndikusrechtsanwälte fortsetzt, ohne sich ausreichend mit der hieran geäußerten Kritik auseinanderzusetzen.
Archivierte Meldungen
Henssler, JZ 2021, 212
E-Klausuren im Schwerpunktbereich
Markworth, NZFam 2021, 82
Akad. Rat Dr. David Markworth befasst sich in seiner Anmerkung mit dem BGH Urteil vom 19.11.2020 − IX ZR 133/19 (LG Köln), in dem es darum ging, ob der Kläger einen Anspruch auf Rückzahlung eines geleisteten Vorschusses aus einem telefonisch geschlossenen Anwaltsvertrag hat.
Reformvorhaben
Noch am 25.11.2020 war die geplante Reform und die entsprechenden Referentenentwürfe das Thema des Symposiums des Instituts für Anwaltsrecht. Knapp 2 Monate später hat das Bundeskabinett in seiner 127. Sitzung am 20.1.2021 unter anderem die folgenden Regierungsentwürfe beschlossen:
- Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz – MoPeG) - BMJV (weitere Informationen finden Sie hier...)
- Entwurf eines Gesetzes zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt Kabinettvorlage vom 7. Januar 2021 - BMJV (weitere Informationen finden Sie hier...)
- Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe – BMJV (weitere Informationen finden Sie hier...)
Markworth, ZRP 2021, 6
Akad. Rat Dr. David Markworth befasst sich in ZRP 2021, 6 mit dem vom BMJV vorgelegten Referentenentwurf für ein Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe.
Mitgliederversammlung der Fördervereins
Die Mitgliederversammlung des Vereins zur Förderung des Instituts für Anwaltsrecht an der Universität zu Köln, ursprünglich angesetzt für Juni 2020, fand am 14.01.2021 virtuell statt.
Die Institusdirektoren haben ihren Tätigkeitsbericht erstattet, der in Kürze auf dieser Website einsehbar sein wird.
Die Vorstandsmitglieder Herr Rechtsanwalt Dr. Rainer Klocke und Herr Prof. Dr. Christoph Thole wurden wiedergewählt. Frau Rechtsanwältin und Mediatorin Susanne Fest ist aus dem Vorstand ausgeschieden. Neu gewählt wurde Frau Rechtsanwältin Dr. Luise Hauschild.
ZAP Berusfrechtsreport
Den aktuellen Berufsrechtsreport von Akad. Rat Dr. Christian Deckenbrock und Akad. Rat Dr. David Markworth finden Sie hier...
FS Christine Windbichler
Prof. Dr. Martin Henssler hat in der Festschrift für Frau Christine Windbichler anlässlich ihres 70. Geburtstags einen Beitrag zum Thema "Internationale Anwaltskonzerne – berechtigte und überholte Hürden im nationalen Recht" verfasst.
Interessenkollision bei Anwaltsreferendaren
Prof. Henssler befasst sich im AnwBl Online mit der Frage, wie die Interessenkollision bei Anwaltsreferendaren im Rahmen der großen BRAO-Reform zu regeln ist. Den Beitrag finden Sie hier...
FS Gerd Krieger
Prof. Dr. Martin Henssler hat in der Festschrift für Gerd Krieger zum 70. Geburtstag einen Beitrag zum Thema "Legal-Tech-Dienstleistungen als Geschäftsgegenstand einer Partnerschaftsgesellschaft – eine Haftungsfalle?" verfasst.