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Studienpraktikum

Praktikantinnen und Praktikanten (m/w/d) können im Rahmen des Pflichtpraktikums im Sinne des § 8 JAG NRW erste Wissenschaftsluft schnuppern sowie interne Verwaltungsabläufe kennenlernen. Die praktische Studienzeit am IAR soll den Studierenden einen Eindruck verschaffen, welche Aufgaben und Geschäftsabläufe anfallen. Das IAR beschäftigt sich thematisch hauptsächlich mit dem anwaltlichen Berufsrecht. Weitere Forschungsschwerpunkte liegen auf dem Sozietätsrecht, dem Rechtsdienstleistungsrecht, dem Recht der berufsständischen Selbstverwaltung, Legal Tech und der Mediation. Im Lehrbetrieb ist zudem das allgemeine Zivilrecht von Bedeutung. Aufgrund der beschränkten Kapazität sind maximal zwei Praktikumsplätze pro Semesterferien zu vergeben.

Bewerbungen können unter Beifügung von Zeugnissen, einem aktuellen Transcript of Records, einer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung, einem Lebenslauf sowie unter Angabe des gewünschten Zeitraums jederzeit an lena.oezmanSpamProtectionuni-koeln.de gesendet werden.

 

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