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Das jährliche Symposium des Instituts für Anwaltsrecht stand 2023 unter dem Generalthema Digitaler Wandel im (Zivil-)Prozess: Chancen und Herausforderungen für die Anwaltschaft“.

Die am 30.11.2023 ausgerichtete und bis auf den letzten Platz belegte Veranstaltung brachte Stakeholder aus Anwaltschaft, Richterschaft, Ministerien und Wissenschaft zusammen, um den digitalen Wandel kritisch zu beleuchten und konkrete Vorschläge zur Verbesserung des Zivilverfahrens zu erarbeiten.

Institutsdirektor Professor Dr. Christoph Thole eröffnete die Veranstaltung mit einem Überblick über aktuelle verfahrensrechtliche Baustellen, darunter Digitalisierung, Verfahrenskollektivierung, Internationalisierung und Strukturierung. Dem folgte ein empirischer Einführungsvortrag von Professor Dr. Matthias Kilian bezüglich der Meinungen der Anwaltschaft zu Reformen des Prozessrechts basierend auf dem Berufsrechtsbarometer 2021 des Soldan-Instituts.

Der zweite Themenblock des Symposiums behandelte die aktuell diskutierten Vorschläge zum strukturierten Parteivortrag und dem sog. Basisdokument. Es wurde kontrovers erörtert, wie der Parteivortrag effizienter gestaltet werden kann, wobeidie Reformvorschläge unterschiedlich bewertet wurden. Die Erfahrungen aus einem Reallabor zur Strukturierung des Parteivortrags wurden ebenfalls geteilt.

Der dritte Teil des Symposiums widmete sich den Möglichkeiten der Digitalisierung und der Effektivierung des Zivilprozesses, zunächst den Massenverfahren und Videoverhandlungen. Sowohl das Problem der Massenverfahren als auch die Mitte November vom Deutschen Bundestag beschlossene Erweiterung der Möglichkeiten von Videoverhandlungen wurde aus verschiedenen Perspektiven beleuchtet.Anschließend stand die Kommunikation zwischen Gericht und Anwalt im Zuge der Digitalisierung im Fokus. Thematisiert wurde die Schieflage zwischen den Pflichten der Anwälte und der noch papiergebundenen Kommunikation der Gerichte. Als mögliche Verbesserung wurde die Einführung von Akteneinsichtsportalen und eines elektronischen Nachrichtenraums mit dem Ziel, die Kommunikation zu erleichtern, genannt.

Das Institut für Anwaltsrecht bedankt sich herzlich für das rege Interesse an unserem Symposium und die vielfältigen und zukunftsweisenden Beiträge der Referentinnen und Referenten. Wir  hofft, Sie im nächsten Jahr in gewohnter Umgebung wieder begrüßen zu dürfen.

Ein ausführlicher Tagungsbericht von Dr. David Markworth im Anwaltsblatt findet sich hier zum Abruf.

 

Nachfolgend stellen wir Ihnen die Präsentationen der ReferentInnen zur Verfügung:

Prof. Dr. Christoph Thole - Der aktuelle Stand der Diskussion im Prozessrecht – was hat die Anwaltschaft zu erwarten?

Prof. Dr. Matthias Kilian - Meinungsbild der Anwaltschaft zu möglichen Reformen des Prozessrechts

Jörg Baack - Strukturierter Parteivortrag und Organisation des Verfahrens – aktuelle Reformüberlegungen

Peter Bert - Erfahrungen aus dem Reallabor aus Anwaltssicht

Dr. Dietmar Dumke - Massenverfahren: Status Quo und Reformbedarf

Dr. Ingo Werner - Videoverhandlungen – wie viel Flexibilisierung verträgt der Rechtsstaat?

Dr. Carsten A. Salger - Videoverhandlungen – wie viel Flexibilisierung verträgt der Rechtsstaat?